Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1997Ausgegeben am 20. Jänner 19974. Stück
4. Verordnung:Anlage von Blitzableitern; Aufhebung

4.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Landesregierung über die Anlage von Blitzableitern aufgehoben wird
Auf Grund des § 96 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 55/1996, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Anlage von Blitzableitern, LGBl. für Wien Nr. 17/1960, wird aufgehoben.
Der Landeshauptmann:
Häupl

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