Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 1997 | Ausgegeben am 20. Jänner 1997 | 3. Stück |
3. Verordnung: | Aufhebung der Verordnung, womit ÖNORMEN zugelassen und überholte Vorschriften bautechnischen Inhaltes aufgehoben werden;rderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989; Änderung |
3.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung, womit ÖNORMEN zugelassen und
überholte Vorschriften bautechnischen Inhaltes aufgehoben werden,
aufgehoben wird
Auf Grund des § 97 Abs. 1 und 3 der Bauordnung für
Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das
Gesetz LGBl. für Wien Nr. 55/1996, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, womit ÖNORMEN zugelassen
und überholte Vorschriften bautechnischen Inhaltes aufgehoben werden, LGBl.
für Wien Nr. 42/1984, wird aufgehoben.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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reichischen Staatsdruckerei, 1037 Wien, Rennweg 12 a, Telefon 797 89 Durchwahl 295 oder 327, eMail ep-verkauf @tbxa.telecom.at. Direktverkauf: Buch-
handlung des Verlags Österreich, Kosmos, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis 5,– S.
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