12., Hohenbergstraße 1 - Projektunterlage zur Einsicht

Die ARE Austrian Real Estate GmbH hat einen Antrag auf elektrizitätsrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Netzersatzanlage, die ausschließlich der Notstromerzeugung dient, in Wien 12., Hohenbergstraße 1, EZ 1070 des Grundbuches der Katastralgemeinde Meidling, gestellt.

Gemäß § 7 Absatz 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 (WElWG 2005), LGBl. für Wien Nr. 46/2005, wird mitgeteilt, dass die Unterlagen zu diesem Projekt beim Amt der Wiener Landesregierung, Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64), bis zum 2. Jänner 2025 zur Einsichtnahme aufliegen.

Einwendungen

Nachbarn im Sinne des § 9 WElWG 2005 haben das Recht, bis zu diesem Tag beim Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64, Einwendungen im Sinne des § 11 Absatz 1 Z 1 und 2 WElWG 2005 (eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder eine Gefährdung des Eigentums oder sonstiger dinglicher Rechte beziehungsweise Belästigungen von Nachbarn, zum Beispiel durch Geruch, Lärm, Erschütterung, Wärme, Schwingungen, Blendung und dergleichen) gegen die Erzeugungsanlage zu erheben. Nachbarn, die bis dahin keine solchen Einwendungen erhoben haben, verlieren gemäß § 7 Absatz 2 WElWG 2005 ihre Parteistellung.

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