Zusammenfassungen städtebaulicher Verträge
§ 1a Bauordnung für Wien (BO) schreibt folgendes vor:
Die Gemeinde darf als Trägerin von Privatrechten - zur Unterstützung der Verwirklichung der in der BO dargestellten Planungsziele - privatrechtliche Vereinbarungen (städtebauliche Verträge) abschließen, mit denen Regelungen über die Tragung von Infrastrukturkosten beziehungsweise die Sicherung städtebaulicher Qualitäten getroffen werden können.
Beim Abschluss und der inhaltlichen Gestaltung von städtebaulichen Verträgen muss die Gleichbehandlung der in Betracht kommenden Vertragsparteien der Gemeinde gewahrt werden. Eine unterschiedliche Behandlung von Vertragsparteien darf nur in unterschiedlichen tatsächlichen Verhältnissen - zum Beispiel besonders in der Größe und Lage der betroffenen Grundflächen, deren bisheriger oder künftiger Verwendung und Ähnlichem - begründet sein.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen materiellen Vertragsinhalte ohne personenbezogene Daten natürlicher oder juristischer Personen muss im Internet unter www.gemeinderecht.wien.gv.at veröffentlicht werden. Diese Zusammenfassung muss kostenlos und barrierefrei zugänglich sein.
Inhalte der Zusammenfassung:
- Bezeichnung der Vertragsparteien
- Projektdaten, das sind:
- Projektname
- Bezeichnung der Grundflächen, auf die sich die Vereinbarungen beziehen
- Flächenausmaß der Grundflächen
- Geplante künftige Nutzung
- Leistungspflichten, zu deren Übernahme sich die Vertragsparteien verpflichten
- Fristen, innerhalb derer sie die vereinbarungsgemäßen Leistungspflichten erfüllen müssen
- Mittel, die die Erfüllung der vereinbarungsgemäßen Leistungspflichten sicherstellen
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