Kundmachung der Obereinigungskommission beim Amt der Wiener Landesregierung
Nach § 122 Abs. 1 Landarbeitsgesetz 2021 sind Kollektivverträge nach dem Abschluss von den beteiligten Vertragsparteien der Arbeitnehmer*innen in 3 gleichlautenden Ausfertigungen, bei der Obereinigungskommission zu hinterlegen. Die Obereinigungskommission hat den Abschluss des Kollektivvertrages nach der Hinterlegung durch Einschaltung auf der Internet-Homepage www.gemeinderecht.wien.at zu veröffentlichen.
Kundmachungen im Jahr:
Obereinigungskommission beim Amt der Wiener Landesregierung
- 3., Thomas-Klestil-Platz 6
Fahrplanauskunft - Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
- Telefon: +43 1 4000-40753
- Fax: +43 1 4000-40759
- E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular