Kurorte

Kurorte sind Teile des Stadtgebiets, in denen behördlich anerkannte Heilvorkommen ortsgebunden genutzt und in denen die hiefür erforderlichen Kureinrichtungen vorhanden sind. Kurorte bedürfen nach § 9 Absatz 1 Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz einer Anerkennung durch die Landesregierung.

Derzeit gibt es keine laufenden Verfahren.

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