Bericht zur Einkommenstransparenz

Nach § 43a Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) ist jährlich bis zum 1. Oktober ein Bericht zur Einkommensanalyse der dauernd beschäftigten Bediensteten der Gemeinde Wien zu erstellen und zu veröffentlichen.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal
Kontaktformular