Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Bedingungsloses Grundeinkommen"
Verlautbarung im Original (427 KB PDF)
Aufgrund der am 25. Mai 2019 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird gemäß § 10 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2018, verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, dem 18. November 2019, bis (einschließlich) Montag, dem 25. November 2019, in jedem in Österreich gelegenen Eintragungslokal, unabhängig vom Wohnort, in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und unter Vorlage eines Identitätsnachweises ihre Zustimmung durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Eintragungsbehörde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht in einem Eintragungslokal erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (25. November 2019) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Oktober 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragungen können in Wien an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
- Montag, 18. November 2019 bis Mittwoch, 20. November 2019, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 21. November 2019, 8 bis 20 Uhr
- Freitag, 22. November 2019, 8 bis 18 Uhr
- Samstag, 23. November 2019 und Sonntag, 24. November 2019, 8 bis 13 Uhr
- Montag, 25. November 2019, 8 bis 20 Uhr
Online kann die Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums (25. November 2019), 20 Uhr, durchgeführt werden.
Legende
- nicht barrierefrei zugängliches Eintragungslokal
- barrierefrei zugängliches Eintragungslokal
1. Bezirk
- 1., Wipplinger Straße 8
Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk - Altes Rathaus
Erdgeschoß rechts
2. Bezirk
- 2., Karmelitergasse 9
Amtshaus der Stadt Wien
3. Stock, Zimmer 310 - Wahlreferat
3. Bezirk
- 3., Karl-Borromäus-Platz 3
Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk
Erdgeschoß, Zimmer E.09
4. Bezirk
- 4., Favoritenstraße 18
Amtshaus der Stadt Wien
Erdgeschoß, Zimmer E 26
5. Bezirk
- 5., Ramperstorffergasse 67-69
Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk
2. Stock, Zimmer 243
6. Bezirk
- 6., Amerlingstraße 11
Amtshaus der Stadt Wien
2. Stock, Zimmer 2.01
7. Bezirk
- 7., Hermanngasse 24-26
Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk
1. Stock, Zimmer 114
8. Bezirk
- 8., Schlesingerplatz 4
Amtshaus der Stadt Wien
Erdgeschoß, Zimmer E16
9. Bezirk
- 9., Alserbachstraße 41
Amtshaus der Stadt Wien
Erdgeschoß, Zimmer E.03 - Wahlreferat
10. Bezirk
- 10., Laxenburger Straße 43-45
Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk
Erdgeschoß, Hoftrakt - 10., Ada-Christen-Gasse 3
Pensionisten-Wohnhaus "Haus Laaerberg"
Erdgeschoß, Foyer hinten rechts
11. Bezirk
- 11., Enkplatz 2
Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk
Erdgeschoß, Kundenzentrum Simmering
12. Bezirk
- 12., Hufelandgasse 2
Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk
Erdgeschoß, Ferdinand-Kral-Saal
13. Bezirk
- 13., Dommayergasse 12
Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk
Dachgeschoß, links, Zimmer 505
14. Bezirk
- 13., Dommayergasse 12
Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk
Dachgeschoß, links, Zimmer 510 - 14., Hütteldorfer Straße 188
Bezirksvorstehung für den 14. Bezirk
Pavillion 1, 1. Stock, Zimmer 105
15. Bezirk
- 15., Friedrichsplatz 1
Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk
Stiege 2, 2. Stock, Zimmer 216 und 217
16. Bezirk
- 16., Richard-Wagner-Platz 19c
Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk
Seiteneingang
17. Bezirk
- 17., Elterleinplatz 14
Magistratisches Bezirksamt für den 9./17. Bezirk
barrierefrei zugänglich über Kalvarienberggasse 29
2. Stock, Zimmer 2.17
18. Bezirk
- 18., Martinstraße 100
Magistratisches Bezirksamt für den 18./19. Bezirk
2. Stock, rechts, Zimmer 2.06
19. Bezirk
- 19., Pfarrwiesengasse 23C
Amtshaus der Stadt Wien
Erdgeschoß, rechts, Zimmer E 09
20. Bezirk
- 20., Brigittaplatz 10
Magistratisches Bezirksamt für den 2./20. Bezirk
Erdgeschoß, Zimmer 8
21. Bezirk
- 21., Am Spitz 1
Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk
2. Stock, Zimmer 200 (Festsaal) - 21., Kürschnergasse 9
Haus der Begegnung Großfeldsiedlung
Erdgeschoß, Halle - Garderobe - 21., Reisgasse 1
Schule der Stadt Wien
Erdgeschoß, links, Top 3 - Gruppenraum
22. Bezirk
- 22., Schrödingerplatz 1
Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk
Erdgeschoß, rechts, Zimmer E2 - 22., Schrödingerplatz 1
Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk
2. Stock, links, Zimmer 223/224 - 22., Zschokkegasse 89
Pensionisten-Wohnhaus "Haus Tamariske-Sonnenhof"
Erdgeschoß, rechts, Aula
23. Bezirk
- 23., Perchtoldsdorfer Straße 2
Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk
(barrierefrei zugänglich über Lehmanngasse 1)
1. Stock, Zimmer 1.15
Im Gebäude des Eintragungslokals und innerhalb von 15 m im Umkreis der von den Stimmberechtigten benutzten Eingänge des Hauses, in dem sich das Eintragungslokal befindet, ist für die Zeit des Eintragungsverfahrens jede Art der Werbung für die Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen an die Stimmberechtigten, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Übertretungen dieser Verbote werden vom Magistrat mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.
Stimmberechtigte, denen der Besuch des Eintragungslokals während des Eintragungszeitraums infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist, werden auf Wunsch von einer mobilen Eintragungsbehörde zum Zweck der Tätigung der Eintragung aufgesucht.
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