"EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN"

Vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 lief österreichweit der Eintragungszeitraum für das "EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN". In diesem Zeitraum hatten die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren zu erklären.

Kompletter Wortlaut des "EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN" - Bundesministerium für Inneres

Endgültiges Wiener Gesamtergebnis

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Kontaktformular