Volksbegehren März/April 2025: Wer stimmberechtigt ist

Stimmberechtigt sind alle Österreicher*innen, die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes, dem 7. April 2025, das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 7. April 2025 ihren 16. Geburtstag feiern) und zum Stichtag der Volksbegehren, dem 24. Februar 2025, in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Nichtösterreichische EU-Bürger*innen sind nicht stimmberechtigt.

Hinweis: Österreicher*innen, die sich im Ausland aufhalten, können die Volksbegehren nur online mittels ID Austria unterschreiben.

Haben Sie für eines dieser Volksbegehren bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben?

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können Sie selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschreiben.

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