Gleichbehandlung und Antidiskriminierung - Lesben, Schwule und Transgender-Personen

Jugendlicher stützt sein Kinn in seine Hände.

Die EU-Richtlinie zur Gleichstellung in Beschäftigung und Beruf und die EU-Richtlinie zu Antirassismus wurden in Österreich verspätet, nämlich erst 2004, mit einer Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes umgesetzt.

Diese Richtlinien wurden auch von allen Bundesländern umgesetzt, wobei Wien hier eine Vorreiterrolle einnimmt:

Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz 2004 verbietet jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, also in jedem Lebensbereich, für den das Gesetz Regelungskompetenz hat, wie zum Beispiel auch Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung oder Soziales. Das Bundesgleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung nur im Bereich Beschäftigung und Beruf, nicht aber beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

Weiterführende Informationen

  • EU-Richtlinie zur Gleichstellung in Beschäftigung und Beruf: 130 KB PDF
  • EU-Richtlinie zu Antirassismus: 117 KB PDF
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Stadt Wien | Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten
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