Wissenswertes für werdende Pflegeeltern

Sie möchten eine Pflegeelternschaft übernehmen? Informieren Sie sich unter +43 1 4000-90770 oder unter der E-Mail-Adresse kanzlei-rap@ma11.wien.gv.at. Am 13. Februar 2025 findet außerdem ein kostenloser Online-Informationsabend statt.

Auf dem Weg zum Pflegekind durchlaufen künftige Pflegeeltern eine Beurteilung der persönlichen Eignung sowie eine Vorbereitungsphase und erhalten unterschiedliche Unterstützungen.

Eignungsbeurteilung

Drei kleine Kinder mit Broschüren in den Händen

Pflegemama oder Pflegepapa können Menschen in unterschiedlichen Lebensformen werden. Es ist egal, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind oder in einer (auch gleichgeschlechtlichen) Partnerschaft leben beziehungsweise ob Sie eigene Kinder haben oder nicht.

Wichtig ist, dass Sie gewisse persönliche Voraussetzungen erfüllen.

Pflegemamas und Pflegepapas brauchen eine Eignungsbeurteilung der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). Sozialarbeiter*innen des Referats für Adoptiv- und Pflegekinder überprüfen dafür die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen.

In die Eignungsbeurteilung werden alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder miteinbezogen. Die Überprüfung dauert 3 bis 6 Monate.

Vorbereitung auf die Aufgabe als Pflegemama oder Pflegepapa

Pflegeeltern werden auf ihre Aufgabe gut vorbereitet. Wenn Sie Pflegemama oder Pflegepapa werden möchten, müssen Sie an Vorbereitungsseminaren teilnehmen.

Das Vorbereitungsprogramm im Referat für Adoptiv- und Pflegekinder besteht aus mehreren Modulen. Es soll angehenden Pflegemamas und Pflegepapas ermöglichen, sich mit eigenen Erwartungen auseinanderzusetzen und die eigene Motivation zu prüfen. Sie bekommen einen umfassenden Einblick in die Thematik und können alle Fragen oder Bedenken ausführlich besprechen.

Am Ende der Schulungsmodule erhalten alle Pflegeeltern ein 3-tägiges vertiefendes Seminar. Die Schulungen werden von einem*einer Sozialarbeiter*in aus dem Fachbereich sowie von einer ausgebildeten Pflegemama oder einem ausgebildeten Pflegepapa geleitet.

Für Wiener Pflegeeltern werden kostenlos regelmäßige Fortbildungen im im Fachbereich Pflegekinder/Referat für Adoptiv- und Pflegekinder angeboten. Das aktuelle Programm kann per E-Mail unter kanzlei-rap@ma11.wien.gv.at angefordert werden.

Vermittlung eines Pflegekindes

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird die Eignungsbeurteilung abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie jederzeit ein Kind vermittelt bekommen.

Ihnen wird - nach vorheriger Absprache - ein Kind anvertraut, zu dem Ihre Familie und Ihr Lebensstil passen. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen Sozialarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe in allen Situationen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erhalten außerdem eine Infomappe mit nützlichen Informationen.

Unterstützung durch Expert*innen

Pflegemamas und Pflegepapas stellen sich einer großen Herausforderung. Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt diese Bereitschaft mit einem großen Angebot an Beratung und Begleitung:

  • Beratung und Begleitung durch Expert*innen
  • Kostenlose Weiterbildungsangebote
  • Psychologische Beratung in Erziehungsfragen, Möglichkeit des Pflegeelterncoachings
  • Professionelle Unterstützung im Umgang mit den leiblichen Angehörigen und bei auftretenden Problemen

Durch regelmäßige Supervision, Kontrolle und gemeinsame Verantwortung wird sichergestellt, dass es in der Pflegefamilie für alle Beteiligten gut läuft.

Kosten sind gedeckt

Als Pflegeeltern erhalten Sie eine monatliche Aufwandsentschädigung. Dieses Pflegekindergeld deckt die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Kosten ab. Wiener Pflegeeltern können auf Wunsch beim Verein Eltern für Kinder Österreich angestellt werden. Es gibt 3 Anstellungsmodelle:

  • Modell 1:
    • Aufnahme von Kindern jeden Alters
    • Monatliches Einkommen knapp über der Geringfügigkeitsgrenze, das Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung beinhaltet
    • Verpflichtende Fortbildung und Gruppensupervision
    • Diese Anstellung ist ebenso bei einer Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 30 Wochenstunden möglich.
  • Modell 2:
    • Anstellung der Pflegeperson, wenn diese bisher in keinem Anstellungsverhältnis war
    • Aufnahme eines Kindes ab dem 2. bis zum 6. Geburtstag
    • Monatliches Einkommen von circa 1.350 Euro brutto (plus Sonderzahlung), das Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung beinhaltet, befristet auf ein halbes Jahr
    • Verpflichtende Fortbildung und Gruppensupervision, Pflegeelterncoaching
  • Modell 3:
    • Finanzielle Unterstützung der Pflegeperson, wenn diese in einem Anstellungsverhältnis ist und das gesetzlich mögliche halbe Jahr Elternkarenz in Anspruch nimmt.
    • Aufnahme eines Kindes ab dem 2. bis zum 6. Geburtstag
    • Monatliche Unterstützung von circa 1.350 Euro netto (ohne Sonderzahlung), befristet auf ein halbes Jahr
    • Verpflichtende Fortbildung und Gruppensupervision, Pflegeelterncoaching

Weiterführende Informationen

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