Rechtliche Grundlagen - Gleichbehandlung
Die Gleichbehandlung bezieht sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Niemand darf laut § 3 Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden. Sowohl Frauen als auch Männer können sich an die Gleichbehandlungsbeauftragten wenden, wenn sie sich aufgrund des Geschlechts ungleich behandelt fühlen.
Die Privatwirtschaft hat bereits seit 1979 ein Gleichbehandlungsgesetz. Für die Bundesbediensteten gilt seit den 1990er-Jahren ein eigenes Gesetz.
Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) für Frauen und Männer als Bedienstete der Stadt Wien
Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist am 1. Mai 1996 in Kraft getreten. Die Gemeinde Wien hat sich damit verpflichtet, jede berufliche Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und Frauen gezielt zu fördern. Von der Gleichbehandlung profitieren sowohl Frauen als auch Männer sowie die Dienstgeberin Gemeinde Wien. Das Gleichbehandlungsgesetz gilt für alle, die ein öffentlich-rechtliches oder vertragliches Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien haben sowie für jene, die sich um Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis bewerben und für Lehrlinge.
- Basis
- Diskriminierung
- Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) - Gesetzestext
Stadt Wien | Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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