Sitzungen und Geschäftsordnung der Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung
Die Sitzungen der Interessenvertretung (IV) der Menschen mit Behinderung sind grundsätzlich nicht öffentlich, können aber mit Beschluss der Interessenvertretung für öffentlich erklärt werden. Ebenso können Teile von Sitzungen für vertraulich erklärt werden.
Die 1. Sitzung jeder neu bestellten Interessenvertretung ist spätestens 3 Monate nach dem Tag der letzten Landtags- beziehungsweise Gemeinderatswahlen anzusetzen.
Die*der Vorsitzende hat die IV nach Bedarf, mindestens jedoch 2 Mal pro Jahr, unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Darüber hinaus ist die IV einzuberufen, wenn mindestens 4 Mitglieder dies verlangen.
Die IV gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Die für die Führung der laufenden Geschäfte, die Vorbereitung der Sitzungen und die Besorgung der Kanzleigeschäfte notwendigen Personal- und Sacherfordernisse werden vom Magistrat der Stadt Wien zur Verfügung gestellt.
Geschäftsordnung: 130 KB PDF
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