Stadtsenat
17. Wahlperiode
Sitzung vom 24. April 2002
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Bgm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die VBgm Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas
Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie MagDior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.
Entschuldigt: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker.
Protokollführer: RegR Sven Kusta.
Die Ausschussanträge zu folgenden Geschäftsstücken werden mit Ausnahme von 01838/2002-MDALTG, 01839/2002-MDALTG, 01840/2002-MDALTG, 01841/2002-MDALTG, 01899/2002-MDALTG und 01412/2002-GGS dem Gemeinderat vorgelegt:
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner
(01629/2002-GIF; MA 1) Zulage für Physikatsärztinnen und Physikatsärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygieniker (Hygienebeauftragte) (einstimmig)
(01642/2002-GIF; MA 1) Ausgleichszulagenregelung für Bedienstete der Schemata II, IV, II K und IV K bei Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten; Änderung (einstimmig)
(01838/2002-MDALTG; MA 1) Die Änderung der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 laut dem beiliegenden Entwurf wird genehmigt. (einstimmig)
(01839/2002-MDALTG; MA 1) Die Änderung des Beschlusses des Stadtsenats vom 12. Dezember 2000, PrZ 841/00-M01, über die Einreihung der Bediensteten in die Dienstzulagengruppen für Chargenzulagen im Schema II K/IV K laut dem vorgelegten Entwurf wird genehmigt. (einstimmig)
(01840/2002-MDALTG; MA 1) Der Beschluss des Stadtsenats vom 28. Jänner 1997, PrZ 3/97-M01, ABl der Stadt Wien Nr 13/1997, wird wie folgt abgeändert:
Artikel I
1. Im Punkt 2 lit a wird der Ausdruck "im Voranschlag" durch den Ausdruck "in der Zielvereinbarung" ersetzt.
2. Punkt 3 entfällt.
Artikel II
Artikel I tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. (einstimmig)
(1841/2002-MDALTG; MA 1)
Artikel I
Der Beschluss des Stadtsenats vom 26. Februar 2002, PrZ 901/2002-MDALTG, wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt I wird im Punkt 4 vor dem Ausdruck "und UVS" der Ausdruck , "II KAV/IV KAV" eingefügt.
2. In der Beilage A-I/III/Allg wird
a) im Punkt 4 der Ausdruck "MA 3" durch den Ausdruck "MA 2" ersetzt, hat
b) im Punkt 13 die Wortfolge "und der Werkstätte 19, Grinzinger Straße 151" zu entfallen und wird
c) im Punkt 20 der Ausdruck "PH St Andrä/Traisen" durch den Ausdruck "GZ St Andrä/Traisen" ersetzt.
3. In der Beilage A-II/IV/Allg wird
a) im Punkt 3 der Ausdruck "MA 3" durch den Ausdruck "MA 2" ersetzt und hat
b) im Punkt 19 lit a Ziffer 3 und 4 der Ausdruck "Radiumtechniker" zu entfallen.
4. Punkt 5 der Beilage E-I/III/33 entfällt.
5. Beilage E-I/III/43 lautet:
"Magistratsabteilung 43
A) Zulagen für Gartenarbeiten
Eine Arbeitspartie besteht aus einem oder mehreren Bediensteten; daher ist der Prämiensatz bei mehreren Bediensteten entsprechend dem Anteil aufzuschlüsseln.
1.) Grabbetreuungsarbeiten
Die folgenden Prämien dürfen nur einmal monatlich (max für 7 Monate jährlich) verrechnet werden. Grabbetreuung für
a) Erdgräber
pro Grab und Arbeitspartie |
Kz 937601 |
0,19 EUR |
b) Urnengräber
pro Grab und Arbeitspartie |
Kz 937701 |
0,18 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
2.) Pflanzendekorationen
Aufstellen und Abräumen in den Friedhöfen und der Feuerhalle
pro Dekoration und Arbeitspartie |
Kz 939401 |
1,18 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
3.) Sonstige Gartenarbeiten
a) Heckenschnitt, dreiseitig und Beseitigung des Schnittguts, Entschädigung einer erbrachten Arbeitsleistung pro Laufmeter für Thujenhecken und Laubhecken (mit Elektroheckenschere)
pro lfm und Arbeitspartie |
Kz 902301 |
0,11 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
b) für den Baumschnitt und das Abwerfen von Ästen von mindestens 7 m Höhe, wenn diese Arbeit nicht mehr von Leitern aus durchgeführt werden kann
je Arbeitsschicht und je Bediensteten |
Kz 914702 |
4,86 EUR |
GEFAHRENZULAGE |
c) Entfernen von Bäumen und Sträuchern als Grabhindernisse (Abtragen, Zerschneiden und Verbringen des anfallenden Materials bis zur nächsten befahrbaren Straße)
je Arbeitstag und je Bediensteten |
Kz 906901 |
7,28 EUR |
GEFAHRENZULAGE |
d) Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Chemikalien
je Arbeitsstunde und je Bediensteten |
Kz 914803 |
0,67 EUR |
GEFAHRENZULAGE |
e) Blumenbindearbeiten
für je 7,27 EUR (exkl 20 %) Verkaufswert der Gebinde und je Bediensteten |
Kz 903001 |
0,25 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
f) für Mäharbeiten mit Motorrasenmähern und Motorsensen an Grünanlagen, Wegen, Böschungen und verwahrlosten Grabstellen
aa) mit Motorsense und -peitsche
pro Arbeitstag und je Bediensteten |
Kz 906401 |
2,83 EUR |
bb) mit Motorrasenmähern ab 45 cm Breite
für 100 m2 und Arbeitspartie |
Kz 906501 |
0,23 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
B) Zulagen für Beerdigungsarbeiten
Eine Arbeitspartie besteht aus einem oder mehr Bediensteten, daher ist der Prozentsatz bei mehreren Bediensteten entsprechend dem Anteil aufzuschlüsseln.
1.) Händisch ein Grab für die Beerdigung der 1. Leiche (2,7 m) und weiterer gleichzeitig zu beerdigender Leichen vollständig öffnen. In der Leistung ist das Verlagern bzw Verziehen des Aushubmaterials, das Eingerüsten sowie das Sichern der Grube und allfällige Nebenarbeiten inbegriffen. Der Zugang zur Grabstelle muss so eben wie möglich angelegt werden.
a) bei normalen Verhältnissen
in 4 ½ Stunden |
Kz 922601 |
21,47 EUR |
b) bei erschwerten Verhältnissen
in 7 Stunden |
Kz 922701 |
31,04 EUR |
c) bei mittelschweren Verhältnissen
in 9 Stunden |
Kz 922801 |
39,71 EUR |
d) bei schwierigen Verhältnissen
in 12 ½ Stunden |
Kz 922901 |
52,00 EUR |
e) bei sehr schwierigen Verhältnissen
in 30 Stunden |
Kz 920701 |
69,80 EUR |
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT |
2.) Händisch ein bestehendes Grab für eine oder mehrere Leichenbeilegungen öffnen. In der Leistung ist das Verlagern bzw Verziehen des Aushubmaterials, das Eingerüsten sowie das Sichern der Grube und allfällige Nebenarbeiten inbegriffen. Der Zugang zur Grabstelle muss so eben wie möglich angelegt sein.
a) bei normalen Verhältnissen
1) für die Beerdigung der 2. Leiche und weiterer gleichzeitig zu beerdigender Leichen
in 3 ½ Stunden |
Kz 923601 |
15,74 EUR |
2) für die Beerdigung der 3. Leiche oder einer weiteren Leiche oder für eine Leichenzusammenlegung
in 2 Stunden |
Kz 923701 |
9,12 EUR |
b) bei erschwerten Verhältnissen
1) für die Beerdigung der 2. Leiche und weiterer gleichzeitig zu beerdigender Leichen
in 5 Stunden |
Kz 923801 |
20,89 EUR |
2) für die Beerdigung der 3. Leiche oder einer weiteren Leiche oder für eine Leichenzusammenlegung
in 3 Stunden |
Kz 923901 |
13,46 EUR |
c) bei schwierigen Verhältnissen
1) für die Beerdigung der 2. Leiche und weiterer gleichzeitig zu beerdigender Leichen
in 6 ½ Stunden |
Kz 924101 |
26,77 EUR |
2) für die Beerdigung der 3. Leiche oder einer weiteren Leiche oder für eine Leichenzusammenlegung
in 4 Stunden |
Kz 924201 |
17,65 EUR |
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT |
3.) Ein offenes Grab zuschütten. In der Leistung ist das Wegstellen des Beerdigungsapparats, das Aufrichten des Hügels, das Abgerüsten, das Entfernen überschüssigen Erdmaterials, das Auflegen der Kranz- und Blumenspenden und allfällige Nebenarbeiten inbegriffen;
a) bei normalen Verhältnissen
1) nach der Beerdigung der 1. oder 2. Leiche
in 1 ½ Stunden |
Kz 924301 |
7,50 EUR |
2) nach Beerdigung der 3. oder einer weiteren Leiche
in 1 Stunde |
Kz 924401 |
4,27 EUR |
b) bei erschwerten Verhältnissen
1) nach Beerdigung der 1. oder 2. Leiche
in 2 ½ Stunden |
Kz 924501 |
11,25 EUR |
2) nach Beerdigung der 3. oder einer weiteren Leiche
in 2 Stunden |
Kz 924601 |
9,12 EUR |
c) bei schwierigen Verhältnissen
1) nach Beerdigung der 1. oder 2. Leiche
in 3 Stunden |
Kz 924701 |
13,46 EUR |
2) nach Beerdigung der 3. oder einer weiteren Leiche
in 2 ½ Stunden |
Kz 924801 |
11,25 EUR |
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT |
Frostzulage
Bei gefrorenem Boden werden über Anweisung der Abteilungsleitung die Prämiensätze der Punkte 1 bis 3 um 25 vH erhöht.
Feuchtigkeitszuschlag
Bei stark durchfeuchtetem oder nassem Erdreich werden über Anweisung der Abteilungsleitung die Prämiensätze der Punkte 1 bis 3 um 10 % erhöht.
Ein Anspruch auf die Bezahlung der Prämien nach den Punkten 1 bis 3 besteht nur dann, wenn die prämierten Leistungen innerhalb des höchstzulässigen festgesetzten Zeitlimits erbracht werden.
4.) Maschinelles Öffnen einer Grabstelle
Für das maschinelle Öffnen einer Grabstelle mittels Erdbagger. In der Leistung ist das Verlagern bzw Verziehen des Aushubmaterials, das Eingerüsten sowie das Sichern der Grube und allfällige Nebenarbeiten mit und ohne Container inbegriffen. Der Zugang zur Grabstelle muss so eben wie möglich angelegt werden.
pro m3 und Arbeitspartie |
Kz 927301 |
5,15 EUR |
Für die Beerdigung der 1. Leiche
Länge 2,2 m x Breite 0,8 m x Höhe 2,7 m = 4,75 m3
Für die Beerdigung der 2. Leiche
Länge 2,2 m x Breite 0,8 m x Höhe 2,2 m = 3,87 m3
Für die Beerdigung der 3. Leiche
Länge 2,2 m x Breite 0,8 m x Höhe 1,8 m = 3,17 m3
Für die Beerdigung der 4. Leiche
Länge 2,2 m x Breite 0,8 m x Höhe 1,5 m = 2,64 m3
LEISTUNGSENTGELT |
5.) Be- und Enterdigungszulage
Für das Herausnehmen einer Leiche oder einer Leiche in Plastikhülle oder des Rests einer Leiche aus einem Sarg und eventueller Umlegung in einen anderen Sarg und eventuelle Räumung bzw Tieferlegung einer Leiche, wobei bereits einmal in einem Sarg zusammengelegte Leichen als eine Leiche gelten (Basis für die Graböffnungsprämie ist die tiefste Exhumierungslage). Zuteilung von Helfern/innen erfolgt nach Schwierigkeitsgrad der zu erwartenden Arbeiten durch das zuständige Aufsichtsorgan.
pro Leiche und Arbeitspartie |
Kz 929501 |
36,04 EUR |
GEFAHRENZULAGE |
C) Zulagen für Bedienstete der Städtischen Steinmetzwerkstätte
Eine Arbeitspartie besteht aus einem oder mehr Bediensteten, daher ist der Prämiensatz bei mehreren Bediensteten entsprechend dem Anteil aufzuschlüsseln.
1.) Schleifer und Steinmetze
I. Schwedischer Granit
Schleifen mit Wandschleifmaschine
pro m2 |
Kz 921401 |
53,10 EUR |
II. Hartgestein (Granit, Syenit u ä )
a) Schleifen mit Wandschleifmaschine
pro m2 |
Kz 921901 |
41,48 EUR |
b) schleifgerecht stocken
pro m2 |
Kz 927601 |
59,06 EUR |
III. Marmor oder harte Kalksteine
schleifen oder polieren
pro m2 |
Kz 928301 |
16,03 EUR |
IV. Weiche Kalksteine und Kunststeine
matt schleifen
pro m2 |
Kz 934901 |
7,50 EUR |
V. Schleifen von allen Gesteinen unter Zuhilfenahme eines Schleifautomaten
pro m2 |
Kz 920001 |
26,25 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
2.) Graveure
Schriftenhauerprämie
Bei Verwendung einer Graviermaschine minus 20 %.
Kz 923001 , 1 E = 1 EUR |
Buchstaben |
|||||
35 |
25 |
20 |
10 |
1 |
|
Hartgestein am Friedhof - Nachschrift |
|||||
Gold |
15,26 |
10,90 |
8,72 |
4,36 |
0,44 |
Gefärbt |
12,72 |
9,08 |
7,27 |
3,63 |
0,36 |
Natur |
10,17 |
7,27 |
5,81 |
2,91 |
0,29 |
Weichgestein am Friedhof - Nachschrift |
|||||
Gold |
12,72 |
9,08 |
7,27 |
3,63 |
0,36 |
Gefärbt |
10,17 |
7,27 |
5,81 |
2,91 |
0,29 |
Natur |
7,63 |
5,45 |
4,36 |
2,18 |
0,22 |
Hartgestein in der Werkstätte - Nachschrift |
|||||
Gold |
12,72 |
9,08 |
7,27 |
3,63 |
0,36 |
Gefärbt |
10,17 |
7,27 |
5,81 |
2,91 |
0,29 |
Natur |
7,63 |
5,45 |
4,36 |
2,18 |
0,22 |
Weichgestein in der Werkstätte - Nachschrift |
|||||
Gold |
10,17 |
7,27 |
5,81 |
2,91 |
0,29 |
Gefärbt |
7,63 |
5,45 |
4,36 |
2,18 |
0,22 |
Natur |
5,09 |
3,63 |
2,91 |
1,45 |
0,15 |
Hartgestein am Friedhof Hartgestein in der Werkstätte
Vergolden pro Buchstabe 0,11 EUR Vergolden pro Buchstabe 0,07 EUR
Färben pro Buchstabe 0,07 EUR Färben pro Buchstabe 0,04 EUR
10 Buchstaben:
Gravieren der Jahreszahl (inklusive Bindestrich)
20 Buchstaben:
Gravieren von zwei Jahreszahlen (inkl Bindestrich), oder eines Datums in Ziffern (Tag, Monat und Jahr)
25 Buchstaben:
Gravieren eines Vornamens samt Jahreszahl (Franz 1890 - 1980), oder
eines Familiennamens, oder
eines Datums in Zahlen mit vorgesetztem "gest." oder
eines Datums mit ausgeschriebenem Monat
35 Buchstaben:
Wenn vorstehende Pauschalsätze nicht zur Anwendung kommen (z B Familien oder Vorname mit Geburts- und Sterbedaten, oder Vorname 1.1.1980 - 1.1.1980 usw)
Kz 923001 , 1 E = 1 EUR |
3.) Steinsäge und Steinfräse
Bedienstete, die an der Steinsäge und an der Steinfräse arbeiten, erhalten wegen überdurchschnittlicher besonderer Beschmutzung und erschwerter Arbeitsbedingungen
pro Arbeitsstunde |
Kz 923101, 1 E = 1 EUR |
1,11 EUR |
50 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz 9231, 1 E = 1 EUR) 50 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9263, 1 E = 1 EUR) |
4.) Aufstellen und Abtragen
Kz 934601, 1 E = 1 m3 |
Für das Aufstellen und Abtragen von Steinmaterial pro Arbeitspartie
pro Arbeitspartie und m3 |
18,82 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
5.) Grüfte öffnen und schließen
Für das Öffnen und Schließen von Grüften und gruftartigen Gräbern inklusive der Nebenarbeiten wird eine Erschwerniszulage von
pro Bediensteten und Gruftdeckel |
Kz 9306021 |
1,11 EUR |
gewährt
ERSCHWERNISZULAGE |
6.) Arbeiten außerhalb der Werkstätte
Für Steinmetzmontage- und Restaurierungsarbeiten (Montage von Vasen, Laternen, Figuren und Verschmieren der Einfassungsteile)
pro Arbeitsstunde |
Kz 923401 |
1,55 EUR |
63 % LEISTUNGSENTGELT (Kz 9234) 37 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9235) |
D) Sonstige Zulagen
Eine Arbeitspartie besteht aus einem oder mehr Bediensteten, daher ist der Prämiensatz bei mehreren Bediensteten entsprechend dem Anteil aufzuschlüsseln.
1.) Zulage
für Lenker von Mehrzweckmaschinen- und Mehrzweckfahrzeugen (Traktoren, Staplern, Fräsen, Erddämpfer u. dgl)
je Arbeitsstunde |
Kz 912203 |
0,56 EUR |
ERSCHWERNISZULAGE |
2.) Prämie
für die Steinpartie für das Abtragen von Steinmaterial und Lagerung auf der Deponie
pro Arbeitspartie und m3 |
Kz 921101 |
9,48 EUR |
ERSCHWERNISZULAGE |
3.) Gefahrenzulage
für Arbeiten in Kabel-Aufzügen und ähnlichen Schächten sowie für Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
je Bediensteten, je Arbeitsstunde |
Kz 977304 |
0,56 EUR |
4.) Montagezulage
für die Bediensteten der Betriebswerkstätte für Arbeiten außerhalb der Werkstätten
a) von 5 ½ bis 7 ½ Stunden
je Bediensteten, je Arbeitstag |
Kz 910903 |
2,28 EUR |
b) über 7 ½ Stunden
je Bediensteten, je Arbeitstag |
Kz 911903 |
4,19 EUR |
TAGESGELD |
5.) Schmutzzulage
für Reparaturen von Beerdigungstreppen und Leichenversenkungsapparaten sowie der WC-Anlagen und für autogene Schweißarbeiten
je Bediensteten, je Arbeitsstunde |
Kz 911902 |
0,56 EUR |
6.) Zulage
für das Ladepersonal von offenen Lastwagen mit Müll, Straßenkehricht, Streumaterial (Schlacke, Streusand, überschüssiges Erdmaterial, verdorrte Kränze und Buketts)
je Bediensteten, je Arbeitsstunde |
Kz 923301 |
0,56 EUR |
50 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz 9233) 50 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9264) |
7.) Zulage für Lenker von Kehrzügen und Schneepflügen
je Arbeitsstunde |
Kz 912302 |
0,85 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
8.) Zulage für Fahrer der Schneefräse und Schneeschleuder
je Arbeitsstunde |
Kz 934301 |
1,66 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
9.) Entschädigung
für fallweise als Lenker herangezogene Bedienstete
je Arbeitsstunde |
Kz 930101 |
0,69 EUR |
LEISTUNGSENTGELT |
10.) Entschädigung
für den Wohnungsbereitschaftsdienst eines Bediensteten der Betriebswerkstätte
a) an Werktagen
je Stunde |
Kz 904907 |
1,02 EUR |
b) an Sonn- und Feiertagen
je Stunde |
Kz 905007 |
1,73 EUR |
Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden."
6. In der Beilage E-I/III/48 wird
a) im Punkt 1 die Wortfolge "auch den in der Müllgefäßreparaturwerkstätte" durch die Wortfolge "den in der Behälter-Reparatur- und -waschanlage" ersetzt,
b) im Punkt 2
aa) der Ausdruck "und für Lenker" durch den Ausdruck ", für Lenker" ersetzt und
bb) die Wortfolge "sowie für Lenker von Sicherungsfahrzeugen," angefügt, hat
c) der Punkt 3 wie folgt zu lauten:
"3.) Entschädigung
für jeden Belader eines Müll- oder Altstoffsammelfahrzeugs (Zug), für das Heraustragen bzw Herausführen, Entleeren und Rückstellen der Gefäße als Abgeltung der damit verbundenen Mehrdienstleistungen, der besonderen Erschwernis und Leistungen.
Sie beträgt für jeden Belader
a) eines 5-Mann-Zugs der Müllabfuhr für 120 l bzw 240 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 700 Gefäßen,
eines 2-Mann-Zugs der Müllabfuhr für 120 l bzw 240 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 660 Gefäßen,
eines Zugs der Altstoffsammlung
je Arbeitstag |
Kz 937101 |
48,32 EUR |
35 % ERSCHWERNISZULAGE 55 % LEISTUNGSENTGELT 10 % ÜBERSTUNDENENTGELT |
b) eines 2-Mann-Containerzugs der Müllabfuhr für 770 l bzw 1100 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 180 Gefäßen,
eines 2-Mann-Containerzugs der Müllabfuhr mit 2,2 m³ bzw 4,4 m³-Gefäßen bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 140 Gefäßen und
bei Sondereinsätzen (z B Christbaumsammlung, Donauinselfest)
je Arbeitstag |
Kz 936101 |
45,45 EUR |
35 % ERSCHWERNISZULAGE 55 % LEISTUNGSENTGELT 10 % ÜBERSTUNDENENTGELT |
c) eines Tauschzugs (Besetzung 4 Mann) bzw des Einzeltauschzugs und Einzelnachstellzugs (Besetzung 3 Mann)
je Arbeitstag |
Kz 936301 |
30,97 EUR |
20 % ERSCHWERNISZULAGE 30 % LEISTUNGSENTGELT 50 % ÜBERSTUNDENENTGELT |
Der Bezug einer dieser Entschädigungen schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A-I/III/Allg, Pkt 19 aus.", wird
d) im Punkt 4
aa) in lit a die Wortfolge "eines 5-Mann-Zugs, wenn die Leistung von 4 Mann erbracht wird, bei Ausfall des 5. Mannes" durch die Wortfolge "eines Zugs bei Ausfall eines Bediensteten" und
bb) in lit b die Wortfolge "für Müllaufseher (Oberaufseher der Müllabfuhr), die einen auf Urlaub oder im Krankenstand befindlichen Müllaufseher (Oberaufseher der Müllabfuhr) vertreten" durch die Wortfolge "für die Übernahme von Mehrleistungen auf Grund der Vertretung eines abwesenden Oberaufsehers der Müllabfuhr,"
e) im Punkt 5
aa) die Wortfolge "bzw Einzeltauschzugs und Einzelnachstellzugs" durch die Wortfolge "und für die Lenkung und Bedienung des Brückeninspektionsfahrzeugs 'SKY-LIFT'" ersetzt, hat
bb) der Satz "Diese Zulage gebührt auch den zur Bedienung des Brückeninspektionsfahrzeugs 'SKY-LIFT' und den bei der Abschleppung ungesetzlich abgestellter Autobusse eingesetzten Lenkern" und
cc) die Wortfolge "sowie der Zulage gemäß Beilage E-I/III/48, Punkt 7" zu entfallen, wird
f) im Punkt 6 die Wortfolge "für Arbeiter auf Planierungen und der Abfallbehandlungsanlage, sowie für zwei Arbeiter der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig" durch die Wortfolge "für Bedienstete auf Planierungen, in den Abfallbehandlungsanlagen, Kompostwerken sowie für einen Arbeiter in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig (ausgenommen Portiere)" ersetzt, hat
g) der Punkt 7 wie folgt zu lauten:
"7.) Zulage
a) für Lenker von Lastkraftwagen, die bei der Abschleppung von Fahrzeugen eingesetzt werden, für Lenker von Wasserlaufreinigern, Straßenwaschmaschinen, Lastkraftwagen mit Ladekran, Multilift-Fahrzeugen, von Autobussen, mit denen behinderte Kinder befördert werden, sowie für Lenker von Sprengregnern bei Bewässerungsarbeiten für die MA 42 und für Lenker von Fahrzeugen, die bei Trinkwassereinsätzen mit Pumpe für die MA 31 eingesetzt werden,
b) für Mitfahrer, die bei der Abschleppung von Fahrzeugen oder bei der Wasserlaufreinigung eingesetzt werden,
c) für Lenker von Büchereiautobussen und des fahrbaren Bildschirmzugs für höchstens drei Stunden je Arbeitstag
je Arbeitstag |
Kz 927801 |
3,90 EUR |
25 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9278) 75 % LEISTUNGSENTGELT (Kz 9173) |
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A-I/III/Allg Pkt 10 und 19 und der Zulagen gemäß Beilage E-I/III/48, Pkt 8 und 15 aus."
h) im Punkt 9 der Ausdruck "Straßenaufseher und Müllaufseher" sowie die beiden Klammern zu entfallen haben
i) im Punkt 10
aa) in lit a der Ausdruck "Straßenaufseher" und die beiden Klammern und
bb) in lit b der Ausdruck "Müllaufseher" und die beiden Klammern zu entfallen haben
j) der Punkt 13 wie folgt zu lauten:
"13.) Schmutzzulage
a) für Bedienstete im Magazin des Dienstkraftwagenbetriebs
je Arbeitstag |
Kz 932201 |
1,05 EUR |
b) für die Professionisten und Hilfsarbeiter der Behälter-Reparatur- und -waschanlage, des Dienstkraftwagenbetriebs, des 48er-Bazars und für die Professionisten des Baureferats, wenn sie Reparaturarbeiten in öffentlichen Bedürfnisanstalten, besonders verschmutzen Werkstätten- und Garagenhallen durchführen,
je Arbeitstag |
Kz 932301 |
2,17 EUR" |
wird
k) im Punkt 16 der Ausdruck "Müllgefäßreparaturwerkstätte" durch den Ausdruck "Behälter-Reparatur- und -waschanlage" und der Ausdruck "je Arbeitsschicht" durch den Ausdruck "je Arbeitstag" ersetzt, haben
l) im Punkt 18 der Ausdruck "und Papierkorbsammlern" und
m) im Punkt 19 der Ausdruck "Müllaufseher" und die beiden Klammern zu entfallen, und wird
n) im Punkt 21
aa) der Ausdruck "Holzzerkleinerungsanlage" durch den Ausdruck "Sortieranlage für Haus- und Sperrmüll",
bb) der Ausdruck "Bahnverladung von Altglas" durch den Ausdruck "Bahnverladung von Müll- und Altstoffen",
cc) der Ausdruck "Containerpresse" durch den Ausdruck "Container- und Ballenpressen",
dd) der Ausdruck "Kältemittelabsaugung" durch den Ausdruck "Kühlgerätebehandlung und Bildschirmauftrennung",
ee) der Ausdruck "Handlese-Sortierstation der Kompostieranlage Lobau" durch den Ausdruck "Kompostieranlagen Lobau und Schafflerhof",
ff) der Ausdruck "Raupenfahrer" durch den Ausdruck "Baumaschinenfahrer",
gg) der Ausdruck "Kübelwäscherei" durch den Ausdruck "Behälter-Reparatur- und -waschanlage" und
hh) der Ausdruck "des Recyclinghofs" durch den Ausdruck "des 48er-Bazars" ersetzt.
7. In der Beilage E-I/III/KAV haben
a) im Punkt 3 lit a
aa) der Ausdruck "Hausarbeiter an Wasserbettstationen",
bb) vor dem Ausdruck "(Spezial)facharbeiter" der Ausdruck "drei" und
cc) die Wortfolge "für einen Schwimmlehrer an der Universitätsklinik für Psychiatrie im AKH" zu entfallen, wird
b) im Punkt 3 lit a der Ausdruck "138,86 EUR" durch den Ausdruck "139,00 EUR" ersetzt, wird
c) im Punkt 4 der Ausdruck "PH Ybbs/Donau" durch den Ausdruck "GZ Ybbs/Donau",
d) im Punkt 10 der Ausdruck "des Pflegeheims St Andrä" durch den Ausdruck "des Geriatriezentrums St Andrä",
e) im Punkt 12
aa) der Ausdruck "Glasgefäßen" durch den Ausdruck "Gefäßen",
bb) die Wortfolge "der med. techn. Werkstätte des Dezernats Medizintechnik" durch die Wortfolge "der med. techn. Werkstätten der Abteilung Medizintechnik",
cc) der Ausdruck "Rosshaarmatratzen" durch den Ausdruck "Matratzen" ersetzt und haben
dd) die Wortfolge "der maschinellen Reinigung von Rosshaar" sowie die Ausdrücke "und Innenanstrich" und "autogene" zu entfallen, hat
f) der Punkt 18 wie folgt zu lauten:
"18.) Entschädigung
Für die von der Generaldirektion des Krankenanstaltenverbunds im konkreten Fall angeordneten oder genehmigten Wohnungsbereitschaftsdienste
a) an Werktagen, je Stunde |
Kz 904908 |
1,02 EUR |
b) an Sonn- und Feiertagen, je Stunde |
Kz 905008 |
1,73 EUR |
Bei Heranziehung zur Arbeitsleistung gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.", wird
g) im Punkt 19
aa) die Wortfolge "den Wäschereien und im Außendienst in den Anstalten" durch den Ausdruck "der SWR" ersetzt und hat
bb) die Wortfolge "soweit sie auch Schmutzwäsche manipulieren" zu entfallen, hat
h) der Punkt 31 wie folgt zu lauten:
"31.) Zulage
für Bedienstete des AKH, die mit Müllentsorgungsaufgaben betraut sind, die den Arbeiten der Beladern eines Müllsammelfahrzeugs der MA 48 entsprechen
je Arbeitstag |
Kz 931001 |
20,52 EUR |
20 % GEFAHRENZULAGE 40 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz 9310) 40 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9312)" |
, entfallen
i) im Punkt 32 die Wortfolge "im Bereich des SMZ-Ost" und
j) im Punkt 33 die Wortfolge "der Abteilungen KAV-EMB, IGV und Wienkom und einen Bediensteten".
8. In der Beilage E-II/IV/MD-KS wird nach dem Ausdruck "der MD-Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen" die Wortfolge "und für die MitarbeiterInnen der Akutbetreuung Wien" angefügt.
9. In der Beilage E-II/IV/6 wird
a) vor dem Ausdruck "Gefahrenzulage" die Bezeichnung "1.)" eingefügt und
b) folgender Punkt 2 angefügt:
"2.) Zulage
für MitarbeiterInnen, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des qualitativen und quantitativen Mehraufwands
je Prozesstag |
Kz 928701 |
11,00 EUR |
LEISTUNGSENTGELT" |
10. In der Beilage E-II/IV/15 wird im Punkt 1 lit b nach dem Ausdruck "die (Ersten)Desinfektionsgehilfen" der Ausdruck ", für die AmtsärztInnen der Bezirksgesundheitsämter" eingefügt.
11. In der Beilage E-II/IV/48 hat
a) der Punkt 5 zu entfallen, erhalten
b) die Punkte 6 und 7 die Bezeichnung 5 und 6, hat
c) unter Zugrundelegung der nach lit b vorzunehmenden Neunummerierung der Punkt 5 wie folgt zu lauten:
"5.) Zulage
für Chemiker und Chemie-Werkmeister der Abfallbehandlungsanlage und für den Leiter der Eingangskontrolle der Deponie Rautenweg bzw bei dessen Abwesenheit für den Stellvertreter
pro Arbeitstag |
Kz 931001 |
20,52 EUR |
20 % GEFAHRENZULAGE 40 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz 9310) 40 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9312) |
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Kontrollzulage gemäß Punkt 1 aus."
und wirdd) unter Zugrundelegung der nach lit b vorzunehmenden Neunummerierung im Punkt 6 der Ausdruck "des Recyclinghofs" durch den Ausdruck "des 48er-Bazars" ersetzt.
12. In der Beilage E-II/IV/68 wird im Punkt 8 der Betrag "8,93 EUR" durch den Betrag "8,99 EUR" ersetzt.
13. In der Beilage E-II/IV/KAV wird
a) im Punkt 8 lit b der Ausdruck "des Hormonlaboratoriums" durch den Ausdruck "des Instituts für Hormonanalythik" und
b) die Wortfolge "und des Wilhelminenspitals, 1. chirurgischer und unfallchirurgischer OP-Bereich und der Orthopädischen Abteilung des SMZ Baumgartner-Höhe - Otto Wagner-Spital mit PZ" durch die Wortfolge ", des Wilhelminenspitals, 1. chirurgischer und unfallchirurgischer OP-Bereich, der Orthopädischen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe - Otto Wagner-Spital mit PZ, der Orthopädischen und Unfallchirurgischen Abteilung des SMZ-Ost Krankenhauses und im Orthopädischen Fachbereich im AKH" ersetzt und hat
c) im Punkt 9
aa) lit d zu entfallen, erhält
bb) lit e die Bezeichnung lit d und ist
cc) in lit c nach dem Ausdruck "der Abteilung für Kinder und Jugendheilkunde – Kinderklinik Glanzing - des Wihelminenspitals" die Wortfolge "für die Bediensteten der internen Lungenabteilungen und der lungenchirurgischen Station des SMZ Baumgartner Höhe - Otto Wagner-Spital mit PZ sowie die auf Infektions-(Tbc-)Abteilungen der anderen Anstalten tätigen Aufnahme – und Kanzleibeamten" anzufügen, und wird
dd) in lit c der Ausdruck "Kz 833502" durch den Ausdruck "Kz 833501" ersetzt, wird
d) im Punkt 10 lit c nach dem Ausdruck "NKH Rosenhügel" die Wortfolge "für Sozialarbeiter/innen an der Univ Klinik für Psychiatrie des Allgemeinen Krankenhauses," eingefügt,
e) im Punkt 10 lit f der Ausdruck "PH Ybbs/Donau" durch den Ausdruck "GZ Ybbs/Donau" ersetzt, haben
f) im Punkt 12 der Ausdruck "a)" und lit b, sowie
g) im Punkt 14 der Ausdruck "und Sozialarbeitsassistentinnen" zu entfallen, wird
h) im Punkt 25 der Ausdruck "FPH Ybbs/Donau" durch den Ausdruck "Sozialtherapeutisches Zentrum Ybbs/Donau",
i) im Punkt 30 der Ausdruck "FPH Ybbs/Donau" durch den Ausdruck "Sozialtherapeutisches Zentrum Ybbs/Donau" ersetzt, hat
j) im Punkt 38 die Wortfolge "im Bereich des SMZ-Ost und im AKH durchführen" zu entfallen und wird
k) im Punkt 41 der Betrag "8,93 EUR" durch den Betrag "8,99 EUR" ersetzt.
14. In der Beilage K wird folgender Punkt 6 angefügt:
"6.) Für Bedienstete der Schemata II KAV und IV KAV
a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs 6 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs 6 Z 2 VBO 1995
Normalstundensatz: 1/173 des Gehalts Überstundensatz für jede Überstunde an Normalstundensatz zuzüglich Werktagen von 06:00 bis 22:00 Uhr 50 % Überstundenzuschlag Überstundensatz für jede sonstige Überstunde: Normalstundensatz zuzüglich 100 % Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag Bei gleichzeitigem Anspruch auf die Feiertagsablöse Normalstundensatz zuzüglich gemäß Beilage A-II/IV/Allg, Punkt 8, beträgt der 50 % Feiertagszuschlag Überstundensatz für jede Tagüberstunde an Feiertagen: |
b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs 6 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs 6 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag."
Artikel II
Es treten in Kraft:
1. Art. I Z 1 und 14 mit 1. Oktober 2001,
2. Art. I Z 5 bis 7 lit a und c bis j, 8, 11 und 13 lit a, c und e bis i mit 1. Mai 2002,
3. Art. I Z 2 bis 4, 7 lit b, 9, 10, 12 und 13 lit b, d, j und k mit 1. Jänner 2002. (einstimmig)
(01586/2002-GIF; MA 57) Inbetriebnahme des 4. Frauenhauses in Wien; sachliche Genehmigung; 1 038 562 EUR (einstimmig)
Berichterstatter: VBgm Dr Sepp Rieder
(00864/2002-GFW; MA 5) 1. periodischer Bericht aus 2002 über genehmigte Überschreitungen (einstimmig)
(01596/2002-GFW; MA 5) Beteiligung Wiens am Knet-Programm AAR - Kompetenznetzwerk; "Austrian Aeronautic Research"; Verringerung der Förderungsquote; Sachgenehmigung (einstimmig)
(01749/2002-GFW; MA 5) Erhöhung eines zinsenfreien Darlehens für die CTF Finanzierungsberatungs & Betreiber GmbH um 837 116,49 EUR auf 4 671 035,44 EUR; sachliche Genehmigung (mehrstimmig)
(01766/2002-GFW; MA 5) Gewährung eines zinsenfreien Darlehens von rund 12 240 000 EUR an die Firma STPM Städtische Parkraummanagement GmbH zur Finanzierung der Errichtung der Park & Ride Anlage Leopoldau (mehrstimmig)
(01782/2002-GFW; MA 5) Subventionen; I) 4. GR-Subventionsliste 2002; II) Sonnblick Verein (einstimmig mit Ausnahme der Wiener Landwirtschaftskammer)
(01783/2002-GFW; MA 5) Förderaktion "ZAK 2/20" für Kleinbetriebe im Ziel 2-Gebiet Wien (einstimmig)
(01787/2002-GFW; MA 5) Verein "Fahrradclub Vienna Bike"; Subvention (einstimmig)
(01318/2002-GFW; MD-AB) Bulgarien "CARE Österreich"; Voranschlag 2002; Subvention (einstimmig)
Berichterstatterin: VBgmin Grete Laska
(01347/2002-GJS; MA 11 A) Kindertagesheime; Neuregelung der Elternbeiträge ab 1. September 2002 (mehrstimmig)
(01452/2002-GJS; MA 12) Errichtung des Sozialzentrums für den 3. und 11. Bezirk in 3, Schlachthausgasse 41a; Sachkreditgenehmigung (mehrstimmig)
(01295/2002-GJS; MA 13) Verein zur Förderung junger Theatertalente "Vienna Musical School"; Subvention 2002 (einstimmig)
(01373/2002-GJS; MA 13) Internationales Institut für Jugendliteratur und Leseforschung - Aktion "Lesen im Park"; Subvention 2002 (einstimmig)
(01447/2002-GJS; MA 13) Rudolf Steiner-Schulverein Pötzleinsdorf; Subvention 2002 (einstimmig)
(01449/2002-GJS; MA 13) "Freie Waldorf-Schule Wien-West" des Rudolf Steiner Vereins 1993; Subvention 2002 (einstimmig)
(01450/2002-GJS; MA 13) "Public Art Projects"; Subvention 2002 (einstimmig)
(01451/2002-GJS; MA 13) Rudolf Steiner-Schulverein Wien-Mauer; Subvention 2002 (einstimmig)
(01496/2002-GJS; MA 13) Verein wienXtra; JungbürgerInnen-Veranstaltungen 2002; Subvention (mehrstimmig)
(01501/2002-GJS; MA 13) Förderung des Vereins "Public Netbase/tO/Institut für neue Kulturtechnologien"; Voranschlag 2002 (mehrstimmig)
(01280/2002-GJS; MA 44) Städtische Bäder; Tarifänderung (mehrstimmig)
(01456/2002-GJS; MA 51) Sportförderung der Stadt Wien 2002; Subvention – 182 000 EUR; diverse Vereine, Nachwuchssportförderung (einstimmig)
(01475/2002-GJS; MA 51) Neuregelung der Benützungsentgelte und der Bestandszinse für Sportanlagen (mehrstimmig)
(01529/2002-GJS; MA 51) Sportförderung der Stadt Wien 2002, Subvention 44 084 EUR; Wiener Fußball-Verband, Cottage Engelmann Verein, Schwimmclub Austria Wien, ASVÖ-LV Wien; Antrag VI/02 (einstimmig)
(01536/2002-GJS; MA 51) Wiener Fußballverband; Sportförderung der Stadt Wien 2002; Subvention; Antrag VIII/02 (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny
(01416/2002-GKU; MA 7) Gesellschaft bildender Künstler Österreichs; Künstlerhaus; Jahressubvention für Veranstaltungen, Betrieb und Personal; 363 000 EUR (einstimmig)
(01420/2002-GKU; MA 7) Kunstverein Wien; Umwidmung; Subvention 2002; 26 275,83 EUR (einstimmig)
(01421/2002-GKU; MA 7) Fritz Kreisler Gesellschaft; Subvention 2002; 9 000 EUR (einstimmig)
(01422/2002-GKU; MA 7) Verein Freunde des Wiener Kammerorchesters; Subvention 2002; 58 100 EUR (einstimmig)
(01423/2002-GKU; MA 7) Klangforum Wien; Teilentschuldung; Subvention 2002; 73 000 EUR (mehrstimmig)
(01424/2002-GKU; MA 7) St Balbach Art Produktion; Filmarchiv Austria; After image productions; Sommerkino 2002; Subvention 2002; 159 000 EUR (einstimmig)
(01425/2002-GKU; MA 7) Jewish Welcome Service Vienna; Subvention 2002; 50 870,98 EUR (einstimmig)
(01426/2002-GKU; MA 7) Österreichische Akademie der Wissenschaften; Subvention 2002; 96 981 EUR (einstimmig)
(01427/2002-GKU; MA 7) Fonds der Stadt Wien für innovative interdisziplinäre Krebsforschung; Dotation 2002; 109 009,25 EUR (einstimmig)
(01428/2002-GKU; MA 7) Arthur Schnitzler-Gesellschaft; Subvention 2002; 27 615,68 EUR (einstimmig)
(01429/2002-GKU; MA 7) Österreichische Gesellschaft für Zeitgeschichte; Subvention 2002; 20 000 EUR (mehrstimmig)
(01432/2002-GKU; MA 7) Voranschlag 2002; Förderung jüngerer hoch qualifizierter Wissenschafterinnen und Wissenschafter durch die Vergabe von Forschungsstipendien für die Durchführung Wien-bezogener Forschungen; Subvention 2002; 47 800 EUR (einstimmig)
(01464/2002-GKU; MA 7) Mesopotamien Kultur- und Sportverein; Subvention 2002; 20 000 EUR (einstimmig)
(01465/2002-GKU; MA 7) Burgenländisch-Kroatisches Zentrum; Subvention 2002; 22 000 EUR (einstimmig)
(01467/2002-GKU; MA 7) Wiener-Krakauer-Kultur-Gesellschaft; Subvention 2002; 20 000 EUR (einstimmig)
(01469/2002-GKU; MA 7) Jehuda Halevi Zentrum; Subvention 2002; 14 000 EUR (einstimmig)
(01471/2002-GKU; MA 7) Verein W.ORT (vormals Verein Vita); Subvention - mehrjährig; Jahressubvention 2002 - 2004; insgesamt 436 032 EUR (davon 370 632 EUR schon genehmigt); weitere Subventionen 2002; 21 800 EUR (einstimmig)
(01474/2002-GKU; MA 7) Beauftragung des Magistrats hinsichtlich der Vorbereitungsarbeiten zur Gründung der Theaterhaus für Kinder GmbH (mehrstimmig)
(01526/2002-GKU; MA 7) Verschiedene Vereinigungen; Subvention 2002; 1) Genehmigung der Umwidmung eines Betrags von 300 000 EUR aus der Subvention für Bau- und Investitionskosten; 2) Zusatzsubvention für Theaterförderungen und Projekte; 300 000 EUR (mehrstimmig)
(01527/2002-GKU; MA 7) Gesellschaft für Musiktheater; Subvention 2002; 44 252 EUR (einstimmig)
(01528/2002-GKU; MA 7) Triton - Verein für Kultur und Wissenschaft; Ausstellung "Museum, mobil. Eine alltägliche Enzyklopädie"; Subvention 2002; 58 000 EUR (einstimmig)
(01530/2002-GKU; MA 7) Jüdisches Institut für Erwachsenenbildung; Subvention 2002; Jiddische Theaterwoche 2002; 24 000 EUR (einstimmig)
(01585/2002-GKU; MA 7) IG Freie Theaterarbeit; Jahressubvention 2002; 50 800 EUR (mehrstimmig)
(01626/2002-GKU; MA 7) Verein "I.G. Galerien für zeitgenössische Kunst" Projekt "for sale"; Subvention 2002; 13 000 EUR (einstimmig)
(01899/2002-MDALTG; GKU) Gemäß § 5 Abs 4 und § 6 Abs 2 der Satzung des "Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Wirtschaftsuniversität Wien" werden Dir Mag Brigitte Ederer, Mag Waltraud Langer, Prof Dr Herbert Matis, Aufsichtsratsvorsitzender Dkfm Dr Siegfried Sellitsch, Dkfm Dr Horst Breitenstein, Prof Dr Christian Nowotny, Prof Mag Dr Gabriel Obermann und Prof Dr Barbara Sporn zu Mitgliedern des Kuratoriums bestellt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann
(01412/2002-GGS; MA 15) Für die Bezahlung von Nebentätigkeiten im Zuge von eigens veranstalteten Vorträgen bzw Schulungen wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2002 auf Ansatz 1/5001 unter der neu zu eröffnenden Post 564, Vergütungen für Nebentätigkeit, zu verrechnen und in Minderausgaben auf Ansatz 5001, Gesundheitswesen, Post 569, Sonstige Nebengebühren, mit 4 000 EUR zu decken ist. (einstimmig)
Berichterstatterin: VBgmin Grete Laska
(01380/2002-GSV; MA 14) Firma Fabasoft AT Software GmbH und Co KG ; Genehmigung eines Wartungsvertrags (einstimmig)
(01651/2002-GSV; MA 18) JORDES+ (Interreg III A); Regional Consulting Ziviltechniker Gesellschaft mbH.; Subvention - mehrjährig (einstimmig)
(00556/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7202
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Alserbachstraße, Julius-Tandler-Platz, Porzellangasse, Jörg-Mauthe-Platz, Berggasse, Währinger Straße, Boltzmanngasse, Linienzug a-b, Pasteurgasse, Strudlhofgasse und Liechtensteinstraße im 9. Bezirk, KatG Alsergrund sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teile dieses Gebiets (mehrstimmig)
(01470/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 6778
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Theresianumgasse, Prinz-Eugen-Straße (Bezirksgrenze), Weyringergasse und Favoritenstraße im 4. Bezirk, KatG Wieden sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets (mehrstimmig)
(01485/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7383
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Höhenstraße, Linienzug a-b (nördliche Stadtgrenze) und Linienzug b-c-d-e-f-g-h-i-a im 19. Bezirk, KatG Kahlenbergerdorf sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien für einen Teil dieses Gebiets (einstimmig)
(01568/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7395
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Brücke, Brigittenauer Lände, Dietmayrgasse, Spielmanngasse, Lorenz-Müller-Gasse, Linienzug a-c (Nordwestbahn), Stromstraße, Jägerstraße, Pappenheimgasse, Burghardtgasse, Spaungasse, Klosterneuburger Straße, Linienzug
d-g und Donaukanal (Bezirksgrenze zum 9. und 19. Bezirk) im 20. Bezirk, KatG Brigittenau (mehrstimmig)
(01611/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7475
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Ausstellungsstraße, Vorgartenstraße, Trabrennstraße, Südportalstraße, Messestraße, Linienzug 1-3, Perspektivstraße, Zufahrtsstraße und Präuscherplatz im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt (mehrstimmig)
(01664/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7145
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Pilgramgasse, Margaretenplatz, Margaretenstraße, Zentagasse, Viktor-Christ-Gasse, Bacherplatz, Arbeitergasse, Reinprechtsdorfer Straße, Reinprechtsdorfer Brücke, Wienfluss (Bezirksgrenze) im 5. Bezirk, KatG Margarethen sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets (mehrstimmig)
(01667/2002-GSV; MA 21A) Hochhäuser in Wien; Städtebauliche Leitlinien; Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten (mehrstimmig)
(01290/2002-GSV; MA 21B) Plan Nr 7276V
Verlängerung der zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Trasse der 1. Wiener Hochquellwasserleitung, Rudolf-Waisenhorn-Gasse, Schartlgasse und Linienzug a-b im 23. Bezirk, KatG Liesing (einstimmig)
(01381/2002-GSV; MA 28) Sachkreditgenehmigung 1) 11, Alberner Hafenzufahrtsstraße Gesamtkosten: 4 000 000 EUR, Teilbetrag 2002: 3 000 000 EUR; 2) 12, Altmannsdorfer Straße, Sagedergasse Gesamtkosten: 8 000 000 EUR, Teilbetrag 2002: 4 970 000 EUR; 3) 23, Perfektastraße Gesamtkosten: 5 500 000 EUR, Teilbetrag 2002: 3 740 000 EUR; 4) 11, Weichseltalweg Gesamtkosten: 2 200 000 EUR, Teilbetrag 2002: 1 510 000 EUR (einstimmig mit Ausnahme von Altmannsdorfer Straße, Sagedergasse und Weichseltalweg)
(01383/2002-GSV; MA 28) Außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 38 140 000 EUR für den Betrieb der Hauptstraßen B (einstimmig)
(01108/2002-GSV; MA 46) Entwurf einer Verordnung betreffend die Feststellung der Haupt- und Nebenstraßen (Hauptstraßenverordnung) (mehrstimmig)
(01644/2002-GSV; MD-VfR) Individualantrag des Herrn Christoph Szaraniec auf Aufhebung des Plandokuments Nr 6665 durch den Verfassungsgerichtshof; Äuße-
rung des Gemeinderats (einstimmig)
(01648/2002-GSV; MD-VfR) Individualantrag des Herrn Dipl Ing Hans Kordik, der Frau Margit Nohel und der AW Immobilienentwicklungs GesmbH auf Aufhebung des Plandokuments Nr 5520 durch den Verfassungsgerichtshof; Äußerung des Gemeinderats (mehrstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina
(01692/2002-GGU; MA 31) Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Erd- und Baumeisterarbeiten zur Instandhaltung und Erneuerung des öffentlichen Rohrnetzes und von Anschlussleitungen in der Bezirksgruppe 3 (3. und 11. Bezirk); sonstiger Vertrag - mehrjährig (einstimmig)
(01282/2002-GGU; MA 42) Festsetzung eines tarifmäßigen Entgelts für die laufende Instandhaltung vonGrünflächen gemäß § 88 Abs 1 lit d WStV für das Jahr 2003 (einstimmig)
(01663/2002-GGU; MA 45) Absicherung der Altlast 23.5 Siebenhirten; Sachkreditgenehmigung (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(01244/2002-GWS; MA 23) Rahmenvertrag für einen vergünstigten Gastarif innerhalb des Magistrats bis 31. Dezember 2004 (einstimmig)
(01572/2002-GWS; MA 23) 1) Neufestsetzung der Mietkosten für die Vermietung der Veranstaltungsstätten; 2) und 3) Abänderung des Vertragstextes AH "RATHAUS" 1, Lichtenfelsgasse 2 (mehrstimmig)
(01266/2002-GWS; MA 69) Kauf der Gste 1522/21 und 1522/22, EZ 867, und der Gste 2905/2 und 3130/1, EZ 1428, beide KatG Oberlaa Stadt;
Zweck: Ankauf von Straßenflächen
Lage: 10, Bitterlichstraße. (einstimmig)
(01285/2002-GWS; MA 69) Verkauf der Liegenschaft EZ 1268, KatG Lainz;
Verkaufszweck: Erwerb eines Eigengrunds
Lage: 13, Küniglberggasse 26. (einstimmig)
(01682/2002-GWS; MA 69) Abschluss eines Baurechtsvertrags und eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrags an den neuen Gsten 477/13 und 477/15 dzt in EZ 1275, an dem Gst 4771 in EZ 1275 und an dem Gst 1047/33 in EZ 2208, alle KatG Währing;
Zweck: Errichtung einer Tiefgarage mit ca 140 Stellplätzen
Lage: 18, Währinger Park. (mehrstimmig)
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