Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 79
jetzt die Zuweisung des Antrages an das Mitglied der Wiener Landesregierung verlangt. Wer für diesen Antrag auf Zuweisung ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit GRÜNEN, Sozialdemokratie, NEOS und Freiheitlichen die Mehrheit. Dieser Antrag ist somit zugewiesen.
Wir kommen zum nächsten Antrag, eingebracht von den GRÜNEN: Transparenz über den tatsächlichen Umsetzungsstand der Kinder- und Jugendstrategie. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Er findet mit den Stimmen der Freiheitlichen und der GRÜNEN nicht die notwendige Mehrheit, daher ist dieser Antrag abgelehnt.
Der letzte Antrag zu diesem Kapitel, eingebracht von den GRÜNEN: Die Jugend braucht eine Perspektive. Auch da wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die GRÜNEN allein, und damit findet dieser Antrag nicht die ausreichende Mehrheit und ist abgelehnt.
Ich gebe bekannt, dass Abg. Taborsky ab 16 Uhr und Abg. Gorlitzer ab 17 Uhr entschuldigt sind.
Wir kommen zu Postnummer 2. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerinnen- und Schülerheime im Lande Wien geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung gibt, kommen wir gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung zu dieser Gesetzesvorlage gleich vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenfalls einstimmig.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieses Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 1 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art.°15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank. Ich bitte den Herrn Berichterstatter Abg. Stürzenbecher, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zur vorliegenden Vereinbarung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, damit kommen wir zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig der Fall.
Es gibt keine Anträge, und damit haben wir es geschafft. Wir sind beim Dringlichen Antrag.
Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass der von den Abgeordneten Prack, Sequenz, Arsenovic, Aslan, Berner, Stadler eingebrachte, an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke sowie an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtete Dringliche Antrag betreffend „Es gibt keine Ausreden mehr - Leerstandsabgabe jetzt!“ vom Antragsteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde. Eine Verlesung des Dringlichen Antrages wird nicht gewünscht.
Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf die dringliche Behandlung dieses Antrages, sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg. Prack das Wort. Bitte.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Das war ja eine Punktlandung! Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast 16 Uhr, zwei Minuten hätte ich noch Zeit. Dann hätten wir es doch noch verlesen können, oder?
In der Rüdigergasse steht ein schönes altes Zinshaus. Dieses Zinshaus steht fast vollständig leer. Gerade einmal zwei Wohnungen sind noch bewohnt, der große Rest der Wohnungen steht seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten leer. Der Eigentümer hat es mittlerweile geschafft, fast alle MieterInnen auszumieten oder rauszuekeln, um das deutlicher zu sagen. Die verbliebenen MieterInnen kämpfen noch um ihre Wohnungen, und die Methoden des Eigentürmers gleichen dem Alphabet der Ausmietung: Klagen, Verwahrlosung des Hauses, Lärmbelästigung, Einmietung von problematischen Personen, und so weiter, und so fort. Fast alle Wohnungen stehen leer, und der Eigentümer kann sich alle Zeit der Welt nehmen, bis er auch den letzten Mieter und die letzte Mieterin rausgeekelt hat, denn der Eigentürmer muss für den Leerstand gar nichts zahlen - keinen Cent. Nach sechs Monaten Leerstand nichts, nach drei Jahren nichts, nach zehn Jahren Leerstand nichts.
Das ist ein Skandal höchster Güte, sehr geehrte Damen und Herren. Wir brauchen eine Leerstandsabgabe, die so einen spekulativen Leerstand bestraft. Für die MieterInnen ist dieser Zustand eine Katastrophe. Der Eigentümer spekuliert auf höhere Verkaufserlöse durch Parifizierung oder hohe Wertsteigerungen durch Verkauf eines dann sogenannten bestandsfreien Gebäudes, und die MieterInnen bleiben auf der Strecke. Eine Leerstandsabgabe würde dieses Geschäftsmodell mit einem Schlag deutlich unattraktiver machen, also machen wir eine Leerstandsabgabe, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Nach dem grünen Modell würde der Eigentümer für die leerstehenden Wohnungen genau das bezahlen, was er durch Miete einnehmen könnte. Für die zirka 20 Wohnungen wären das bei einer durchschnittlichen Größe von 75 m² zirka 120.000 EUR pro Jahr. Das ist dann über die 5 Jahre, über die diese Wohnungen leerstehen, ein ganz
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