Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 79
wird, dass das Amt der Wiener Landesregierung stets bemüht war und ist, die berechtigten Anliegen des Verwaltungsgerichts nach Möglichkeit einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung zuzuführen.
Ich entnehme aus der Stellungnahme des Amts der Wiener Landesregierung die Entwicklung der Ausgaben zum Budgetbereich. 2023 belaufen sich die Gesamtausgaben im Budgetbereich des Verwaltungsgerichts Wien auf 25,2 Millionen EUR, das sind um rund 1,7 Millionen EUR mehr als 2022. Das ist eine Fortsetzung der Steigerung, die wir auch schon von 2021 auf 2022 gesehen haben. Da war es eine Steigerung von 1,4 Millionen EUR.
Wenn wir bei den Gesamtausgaben nur auf den Personalbereich schauen, haben wir im Jahr 2023 einen Gesamtbetrag im Personalbereich von 18 Millionen EUR, das ist um rund 1,1 Millionen EUR mehr als im Jahr 2022, auch da haben wir eine Fortsetzung der Steigerung 2021 auf 2022, damals war es eine knappe Million Euro. Bei aller Bedachtnahme der Gebote der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit möchte ich aber auch ganz klar betonen und ausführen, dass das Verwaltungsgericht Wien so wie übrigens jedes andere Gericht auch natürlich budgetär so ausgestattet sein muss, dass die übertragene Verantwortung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der Bedeutung für unsere Grund- und Freiheitsrechte gut wahrgenommen werden kann.
Im Tätigkeitsbericht gibt es viele Zahlen, die sehr übersichtlich dargestellt sind. Ich bin mir sicher, dass viele der heutigen Rednerinnen und Redner viele der Zahlen herausgreifen werden. Ich möchte mich auf einige beschränken. Ich habe mir die Summe der neuen Verfahren angesehen, also die Gesamtbelastung des Gerichts. Das ist einerseits die Summe der neuen Verfahren und der offenen Rechtssachen aus den Vorjahren, diese Zahl ist um 1.244 auf 24.500 gesunken. Das stellt den niedrigsten Wert dar, nicht nur bis 2019 - so weit geht die Tabelle im Bericht -, sondern zurück bis 2016, ich habe die anderen Tätigkeitsberichte auf der Website diesbezüglich durchgeklickt.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer, auch eine spannende Zahl, wie ich meine, war früher 7 Monate und ist im Berichtszeitraum quer über alle Protokollgruppen auf 6 Monate gesunken, genau genommen auf 184 Tage. Die Anzahl der den Richterinnen und Richtern neu zugewiesenen Rechtssachen belief sich 2023 auf 14.616, sie ist nahezu konstant geblieben zum Jahr 2022 und entspricht einer durchschnittlichen Belastung von 183 Rechtssachen pro Jahr und Richterin/Richter. Wie in allen Jahren davor wird auch heuer wieder im Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen, dass die Bewältigung der hohen Zahl an erledigten Rechtssachen nur unter der größten Kraftanstrengung der Richterinnen und Richter möglich war.
Ein neues Kapitel für mich als aufmerksamen Leser dieser Tätigkeitsberichte auch der letzten Jahre ist das Kapitel der Amtshilfe. Darin wird berichtet, dass sich das Verwaltungsgericht Wien zunehmend konfrontiert sieht mit einer Verweigerung der Aktenvorlage durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden in Folge datenschutzrechtlicher Bedenken und dem Fehlen einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Als ich das gelesen habe, war das für mich doch sehr überraschend, aber auch bedenklich. Herr Präsident, vielleicht können Sie in Ihren Ausführungen auch auf den Punkt eingehen. Was heißt denn das konkret? Was hat das für Konsequenzen, wo gibt es da aus Ihrer Sicht einen Bedarf von Seiten der Gesetzgebung?
Nicht neu in dem Bericht ist das Kapitel Richterliche Unabhängigkeit. Da geht es um die Erstellung von Besetzungsvorschlägen für das Amt des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin. Sie führen aus, dass für diese Spitzenfunktion Dreiervorschläge einzuholen sind, die ausschließlich in mit Richterinnen und Richtern besetzten Kommissionen erstellt werden sollen. Dem gegenüber steht in der Stellungnahme des Amts der Wiener Landesregierung der Verweis auf Art. 134 Abs. 2 B-VG, wonach die Ernennung des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der übrigen Mitglieder des Verwaltungsgerichts eines Landes der Landesregierung obliegt. Das sind dann doch zwei sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen, die wir auch in der Vergangenheit schon gehabt haben. Auch da würde ich Sie bitten, in Ihren Ausführungen auf diese Unterschiedlichkeit und vor allem auch auf den Handlungsbedarf näher einzugehen.
Was ich auch immer mache, wenn ich den Tätigkeitsbericht in die Hand bekomme, weil mich die Zahlen jedes Jahr schockieren, ist, zum Thema Sicherheitskonzept zu blättern. Das ist ein Teil des Tätigkeitsberichts, nach dem ich jedes Jahr, wie gesagt, aktiv suche. In den vergangenen Jahren habe ich auch schon zu diesem Thema gesprochen. Da geht es um das Thema Zutrittskontrollen beziehungsweise die Abnahme von gefährlichen Gegenständen. Das Verwaltungsgericht verfügt seit 2014 über ein Sicherheitskonzept, das gewährleistet, dass der Zutritt nur Personen möglich ist, welche durch das Sicherheitspersonal und die Sicherheitsschleuse kontrolliert worden sind. Ich habe dem Tätigkeitsbericht 2023 entnommen, dass im Berichtsjahr bei dieser Sicherheitsschleuse 3.323 gefährliche Gegenstände abgenommen worden sind, darunter waren 46 Schusswaffen. Das ist ein Anstieg um 44 Schusswaffen, und das sind, ehrlich gesagt, Zahlen, die mich persönlich schon sehr schockieren. Wenn ich den Blick nach Deutschland richte, wo Gewalt gegenüber Menschen in der Politik zunimmt, dann ist das etwas, was ich sehr bedenklich finde.
Herr Präsident, ich möchte Sie zum Abschluss bitten, dass Sie den sehr herzlichen Dank meiner NEOS-Fraktion entgegennehmen. Danke für den Tätigkeitsbericht und - natürlich auch ganz wichtig - danke für die Arbeit des Verwaltungsgerichts. Die ist für unser Bundesland und für unsere Demokratie in Wien von enormer Bedeutung. Nehmen Sie bitte die Anerkennung und die besten Grüße meiner NEOS-Fraktion und den Dank aus dem Wiener Landtag an Ihre Kolleginnen und Kollegen mit. Ich freue mich sehr auf Ihre Ausführungen, vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn, und ich erteile es ihm. Bitte, Sie sind am Wort.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Präsident des Verwaltungsgerichts Dieter Kolonovits!
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