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Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 79

 

Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für Ihre bisherigen Ausführungen.

 

Für uns stellen sich natürlich schon auch einige Fragen, wie es jetzt in der Zukunft weitergehen wird, welche Gestaltungsmaßnahmen auch in der Zukunft quasi jetzt auf Grund dieser Verordnung auf Wien warten. Was sich für uns noch nicht beantwortet hat, und ich hoffe, da können Sie vielleicht Aufschluss geben, ist, was es für künftige Infrastrukturprojekte bedeutet. Welche Auswirkungen hat denn die Verordnung auf Infrastrukturprojekte und beispielsweise auch auf Projekte wie den Lobau-Tunnel?

 

Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Grundsätzlich kann man sagen, dass wir uns - das ist auch der Hintergrund all dieser Bekenntnisse für die Renaturierungsverordnung gewesen - auch jetzt schon darauf vorbereiten, dass wir eine Herausforderung haben. Das heißt, alle Infrastrukturprojekte, die wir in Wien planen, auch Stadterweiterungsprojekte, die wir in Wien planen, planen wir in der Stadt auch unter den Parametern eines zu schützenden Grünraumes, einer zu schützenden Biodiversität. Das bedeutet, offene Flächen, Ersatzflächen, Wechselkrötenhabitate, et cetera sind immer auch Teil jedes Stadterweiterungsprojektes, jedes Wohnbauprojektes.

 

Ein gutes Beispiel, finde ich, weil es mitten in einem sich dynamisch entwickelnden Stadtteil der Stadt ist, ist der Park der Artenvielfalt. Wir reden hier von einem 110.000 m² großen Gebiet in der Nähe vom Badeteich Hirschstetten. Das entsteht durch den Aushub des wertvollen Bodens dort - es beginnen übrigens jetzt schon im Sommer die Arbeiten daran -, der dort neue Waldflächen, neue Biodiversitätsflächen, et cetera schafft. Es tut also nicht weh, das eine mit dem anderen zu verbinden, es ist aber schon große Arbeit. Ich möchte das an dieser Stelle auch sagen: Das Bekenntnis zur Renaturierungsverordnung ist kein Bekenntnis dazu, dass wir glauben, das geht in Zukunft einfach so mit. Das ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass wir beim Planen der Infrastrukturprojekte der Stadt mitnehmen, was wir tun können, um sicherzustellen, dass die Biodiversität in unserer Stadt gewahrt bleibt.

 

Präsident Ernst Woller: Danke.

 

9.30.13†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-823514-2024-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die MA 40 hat laut ihren Aussagen mehr als 1 000 Mitarbeiter. In einer der letzten Anfragen im Jahr 2024 konnten Sie nicht beantworten, wie viele Bezieher der Wiener Mindestsicherung österreichische Staatsbürger sind. Der damalige Grund der Nichtbeantwortung war, dass dies die über 1 000 Mitarbeiter überfordern würde und deshalb nicht beantwortet werden kann. Nun sind einige Wochen seit dieser damaligen Anfrage vergangen. Hatten die über 1 000 Mitarbeiter der MA 40 nun bereits Ressourcen, um die Frage nach der Anzahl der Bezieher der Wiener Mindestsicherung mit österreichischer Staatsbürgerschaft final zu beantworten?)

 

In seiner Vertretung wird Amtsf. StR Czernohorszky die Anfrage beantworten.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren!

 

Da ich die Anfrage im Namen von Peter Hacker beantworten darf, führt das vielleicht dazu, dass ich etwas langsamer als sonst rede. Es sollen alle etwas davon haben. Insgesamt ist es so, dass Peter Hacker mir versichert hat, dass er genau diese Frage, die Sie hier stellen, bereits mehrmals sowohl schriftlich als auch mündlich beantwortet hat. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM - erheitert: Ja, das klingt nach ihm!) Es sollte auch möglich sein, sich die Frage sozusagen selbst zu beantworten, weil die MA 40 über ein umfassendes sehr aktuelles Informationsangebot zu den Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung verfügt - beispielsweise durch Monatsblätter, Quartalsberichte, Jahresberichte, die in unterschiedlicher Detailtiefe die zentralen Daten und Fakten zum Thema präsentieren. Auch an der Tatsache, dass Informationen zur Staatsbürgerschaft jährlich dem Tabellenband des Jahresberichtes zur Wiener Mindestsicherung entnommen werden können, hat sich seit der letzten schriftlichen Beantwortung durch Peter Hacker im Februar 2024 nichts geändert.

 

Ich darf ein bisschen aus diesem Jahresbericht zitieren. Er ist im September 2023 publiziert worden und bietet breite Informationen zum Thema der Frage. Es ist der Jahresbericht 2022, der Jahresbericht 2023 wird, wie angekündigt, kommenden Herbst veröffentlicht. Ich darf folgende Zahlen aus dem Jahresbericht nennen: 53.349 Wiener Mindestsicherungsbeziehende hatten 2022 die österreichische Staatsbürgerschaft, das sind 40 Prozent aller Mindestsicherungsbeziehenden. Davon sind 15.224 minderjährige Kinder, 3.411 Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, 20.154 Über-25-Jährige, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, 14.560 sogenannte StadtpensionistInnen, also Personen, die auf Grund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung nicht arbeitsfähig sind. Ein Blick auf diese Kennzahlen der Armutsmessung zeigt, dass Migrantinnen und Migranten neben alleinerziehenden Frauen die am stärksten armutsgefährdete Gruppe darstellen. Entsprechend sind sie Zielgruppe der Instrumente der Armutsbekämpfung der Wiener Mindestsicherung. Das eine hängt mit dem anderen ursächlich zusammen.

 

Warum Personen mit Migrationshintergrund häufiger armutsbetroffen sind? Erstens, sie weisen unterdurchschnittliche Verdienste auf. Das liegt an den im Schnitt geringeren schulischen und beruflichen Qualifikationen - ich darf anfügen, das hat oft auch damit zu tun, dass die Republik Österreich, was die Anerkennung von Abschlüssen aus anderen Ländern betrifft, ziemlich viel Luft nach oben hat -, an der Konzentration der Erwerbstätigkeit auf Niedriglohnbranchen und -berufe sowie auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse, versperrten Aufstiegschancen und an Formen der offenen und versteckten Diskriminierung.

 

Zweitens, geflüchteten Schutzsuchenden und Asylwerbern und -werberinnen wird es gerade in den ersten Monaten und Jahren erschwert, den Weg auf den Arbeitsmarkt zu finden, da es dabei bürokratische Hürden, zum Beispiel Beschäftigungsbewilligungen, zu überwinden gilt,

 

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