Landtag, 32. Sitzung vom 26.04.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 26
Redezeit für den Erstredner jeder Fraktion 20 Minuten beträgt. Die Redezeit jedes weiteren Redners ist mit 15 Minuten begrenzt. Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Korruption ist Gift für die Demokratie. Kontrolle und Transparenz erschweren Korruption, und das ist ein ganz einfaches Abwägen: Entweder man will mehr Kontrolle, mehr Transparenz oder man will mehr Korruption und mehr Freunderlwirtschaft. Das ist ganz einfach. Entweder wir bauen in dem Fall die Regeln für die Opposition aus - nicht nur für die Opposition, Stadtrechnungshof, Bundesrechnungshof, alle Kontrolleinrichtungen, Interne Revision, alles was es gibt - viel ermöglichen oder eben die Arbeit erschweren. Kollege Wölbitsch von der ÖVP hat es schön ausgeführt: Wir haben jetzt bei manchen Punkten den Eindruck, dass nicht alle im Haus das gleiche Interesse daran haben, die Möglichkeiten für Kontrollprävention, die demokratisch gegeben sein könnten, auszunützen.
Ich darf auf ein paar Anträge, die wir heute stellen, eingehen. Mein Kollege Martin Margulies und meine Kollegin Barbara Huemer werden dann noch weitere Anträge der GRÜNEN einbringen. Dann haben wir noch Anträge der ÖVP. Ich sage auch gleich dazu: Selbstverständlich werden wir jedem einzelnen davon zustimmen.
Mehr Transparenz, Reform der Geschäftsordnungen: Das sind total die „burner“, wenn man das draußen erklären will und wenn man das Leuten erklärt, die nicht jeden Tag Stunden in der Politik unterwegs sind, denn es hat eine Geschäftsordnung für die meisten Leute etwas ziemlich Fades. Für uns sind es aber die Spielregeln, die wir uns selber geben. Die 100 GemeinderätInnen hier geben sich selbst die Spielregeln für die Geschäftsordnung. Da stehen so Dinge drinnen wie: Man darf Fragen stellen. Das machen ja SPÖ und NEOS auch, schriftliche Anfragen, mündliche Anfragen, und das nutzt aber nur dann etwas der Transparenz, wenn ich auch eine Antwort kriege. Wir hatten hier schon Gemeinderatssitzungen, in denen vorgestellt wurde, wie lange das bei manchen dauert. Man kann zwischendurch auch loben: Die Antworten von Herrn Wiederkehr sind für gewöhnlich ausführlich, und ich glaube, zu spät ist er auch ganz selten, also meistens in der Zeit oder knapp drüber. Auf jeden Fall sind sie für gewöhnlich ausführlich. Auch wenn man nicht jedes Mal mit jedem Punkt einverstanden ist, aber man kriegt eine Antwort.
Gesundheitsstadtrat, Sozialstadtrat Hacker hat einzelne Anfragen ein halbes Jahr liegen gelassen, um dann hineinzuschreiben, das werde ich niemals beantworten, in den sechs Monaten nicht, in den zwei Monate, die vorgeschrieben sind, nicht und sonst auch nicht, denn das interessiert mich nicht. Das erinnert mich fatal an die Untersuchungskommission, in der wir Beschlüsse gefasst haben, was an Akten geliefert werden soll, und dann haben einfach irgendwelche zu prüfenden Institutionen gesagt: Nein, das schicken wir euch nicht, denn das Material braucht ihr nicht. Das ist ein bisschen etwas Ähnliches. Wenn der Umgang von Stadträten und Stadträtinnen ist, ich negiere die Anfrage der Opposition, dann ist das genau das Gegenteil. Das macht die Arbeit der Opposition schwer, verspätet die Beantwortung. Es gibt keinen Sanktionsmechanismus. Ich weiß nicht, ob sich alle erinnern können, die mit dem Stadtrechnungshof in Berlin waren. Die haben verschiedene Mechanismen für Strafen. Wenn zum Beispiel Stadträte nicht auftauchen, wo sie auftauchen sollten, nehmen sie denen 75.000 EUR aus dem Budget heraus. Ordnungsrufe übrigens - das gefällt nicht allen - werden dort mit 100 EUR und dann steigend veranschlagt. (Abg. Mag. Josef Taucher: In Hamburg!) In Hamburg. Das haben wir auch noch nicht eingeführt, es wird auch immer wieder diskutiert.
Eine Reform der Geschäftsordnung würde aber vor allem bedeuten, dass wir uns alle fünf Fraktionen zusammensetzen und überlegen, wie die Spielregeln sein sollen. Anschließend sollte man sich halt daran halten. Dazu gibt es heute Anträge, da geht es auch noch um ein bisschen mehr: rechtliche Stellungnahmen der Magistratsdirektion. Das ist jedes Mal etwas sehr Irritierendes für mich. Vis-à-vis sitzt in der Präsidiale oder hier jemand, der die Sitzung leitet, und sagt, hier habe ich ein Gutachten, das sagt, diese Frage ist nicht zulässig. Dann sagen wir, wir würden gerne das Gutachten sehen. Dann heißt es, nein, das ist nicht möglich. Ob das ein leeres Blatt Papier ist, die Einkaufsliste für den Billa nächste Woche oder tatsächlich ein Gutachten, weiß ich nicht. Ich habe mir eh auch schon erlaubt, zu sagen, ich habe auch ein Gutachten, ich gebe es auch nicht her. Ich hatte keines, nur weiß ich nicht, ob das Vis-à-vis, in dem Fall jemand von der SPÖ, eines hatte oder nicht. So führt man halt die ganzen Instrumente von uns ad absurdum. Das kann man wahrscheinlich leider noch schlechter machen, auf jeden Fall hätten wir gerne, dass wir für die Objektivierung von Zulassungsentscheidungen diese rechtlichen Stellungnahmen der Magistratsdirektion auch kennen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)
Wo es ein bisschen mehr ans Eingemachte geht und was auch Folgen für jeden Einzelnen in Wien hat, ist das Interpellationsrecht. Da haben wir letztes Jahr eine Änderung gehabt, eine Verschlechterung. Auf den Gängen hieß es dann auch: Okay, da haben wir uns verschnitzt und das werden wir so schnell wie möglich korrigieren. Das ist aber nicht passiert. Es ist jetzt Ende April, das ist bis jetzt nicht passiert. Was heißt die Einschränkung des Interpellationsrechts überhaupt? Das muss man auch jedes Mal übersetzen. Was darf ich als Politiker, als Politikerin fragen? Zu welchem Gegenstand darf ich überhaupt fragen? Wenn man rund um die Wien Energie nicht fragen darf, wie das operative Geschäft läuft, heißt das, die Opposition erfährt das nicht, die Regierung aber schon, weil ja der Eigentümervertreter für Wien, der Stadtrat von der SPÖ, dort sitzt. Das heißt, die SPÖ hat all die Informationen, und ÖVP, GRÜNE und andere können keine Frage dazu stellen, hier nicht und in der UK nicht.
Das ist ein Interpellationsrecht, das hinter dem ist, was im Nationalrat gilt. Im Nationalrat gilt, du darfst bei 50 Prozent und mehr Eigentum oder bei Beherrschung alles Mögliche fragen. Bei uns nicht mehr. Wenn du nicht über 50 Prozent hast, hat euch das nicht zu interessieren. Das
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