Landtag, 30. Sitzung vom 21.02.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 30
spricht. Da kamen vor allen Dingen ein paar Sachen heraus, die ich sehr wichtig finde.
Zum einen erleben die MindestsicherungsbezieherInnen sehr, sehr viel Scham und Stigmatisierung, was natürlich auch das Risiko mit sich bringt, dass sie diese Leistungen gar nicht erst in Anspruch nehmen können oder wollen, weil eben damit so viel Scham und Stigmatisierung einhergehen. Das brauche ich hier in dem Raum wahrscheinlich nicht sagen, aber wir alle, die schon einmal mit Ämtern zu tun hatten, wissen, dass es systemische und systematische Hürden gibt, wie zum Beispiel Anspruchsvoraussetzungen und vor allen Dingen die Komplexität bei der Antragsstellung. Wir haben es heute in der Fragestunde schon gehört, wie die Wartedauern und wie die Wartefristen bei der Gewährung bei der Mindestsicherung sind. Das sind vor allen Dingen zum Beispiel die formalen Sprachbarrieren und auch die fehlenden Dokumente und Vorlagen, die sie einbringen müssen, eine Riesenhürde. Das heißt, sehr viele MindestsicherungsbezieherInnen und SozialhilfebezieherInnen sind auf die unbedingte Unterstützung von NGOs und sozialen Einrichtungen angewiesen, ansonsten können sie diese Anträge nicht stellen. Ich finde, das ist einer Stadt wie Wien, die sagt, sie sei ach so sozial, wirklich unwürdig. Da müssen wir dringend noch nachbessern und schauen, wie die Situation für diese Menschen verbessert werden kann, liebe Kollegen und Kolleginnen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Ich möchte jetzt noch konkret auf die Novelle eingehen, weil vor allen Dingen zwei Sachen enthalten sind, die wir positiv sehen. Für uns ist sie aber ein „Ja, und“, weil wir finden, dass es trotzdem noch zu wenig weit geht und auch eine Chance verpasst wurde, zum Beispiel auch das Wohngeld, also Wohnbeihilfe und Mietbeihilfe, zusammenzuführen. Darauf wird dann mein Kollege Georg Prack noch im Detail eingehen. Wir freuen uns darüber, dass es mit den neuen Mietbeihilfenobergrenzen natürlich auch zu einer Erhöhung kommt und endlich der Handlungsspielraum des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in Hinblick auf die Höhe der Leistung zur Deckung des Wohnbedarfs genützt wird. Wir haben darauf mehrfach in der Vergangenheit im Landtag hingewiesen und sind sehr, sehr froh, dass das nun endlich umgesetzt wird.
Zweitens ist auch gut, dass es jetzt die Härtefallregelung gibt. Bei der Mietbeihilfeobergrenze setzt sich jetzt auch der Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfes aus einer zusätzlichen Mietbeihilfe in der Höhe von maximal 30 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage zusammen, und auch das finden wir natürlich sehr gut. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Verbesserungen notwendig sind und dass man den vollen Spielraum vom Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ausnutzen sollte und auch dementsprechend die Regelungen treffen sollte. Das ist insbesondere für von Armut betroffene Menschen total wichtig, denn wir reden sehr viel über Zahlen, aber eigentlich geht es um Menschen und um Existenzen, und deswegen ist jede Verbesserung wichtig.
Deswegen bringen wir heute auch zwei Anträge zur konkreten Verbesserung ein, zum einen eben die Zusammenführung von Wohngeld, und zum anderen, dass man zum Beispiel auch bei den Härtefallregelungen weitere Handlungsspielräume vom Sozialhilfe-Grundsatzgesetz noch einbringt. Ich danke auf jeden Fall, dass es auch dank unseres Drucks möglich war, Verbesserungen zu bekommen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Korosec. Ich erteile es ihr.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Präsident! Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Werte Zuseher via Livestream!
Wir beschließen heute eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, der zweite Teil, das ist schon gesagt worden. Im November war die Wohnbeihilfe dran, die wir beschlossen haben, und heute die Mietbeihilfe.
Vorweg aber ein paar Worte zu Kollegen Seidl: Die heutige Novelle ist eigentlich bisher im Spielraum des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes drinnen. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wurde unter Schwarz-Blau beschlossen. (Abg. Wolfgang Seidl: Türkis wart ihr da!) Das heißt, das wurde auf der Bundesebene beschlossen, da war die FPÖ dabei. Du forderst immer die sozusagen verfassungskonforme Umsetzung, wir auch. Gleichzeitig forderst du aber auch gesetzwidrige Dinge, denn wenn du sagst, du willst eine reine Auszahlung nur an Österreicher - (Abg. Wolfgang Seidl: Das habe ich nicht gesagt!) na, heute in der Früh bei der Fragestunde und auch in Aussendungen ist das wieder einmal durchgekommen -, dann rufst du eigentlich zu einem Gesetzesbruch auf, denn das geht natürlich nicht. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Meine Damen und Herren, ja, es braucht eine Reform der Wiener Mindestsicherung, aber im Rahmen der Gesetze, konstruktiv und nicht mit reinem Populismus.
Betreffend die Kritik der GRÜNEN: Dem einen Antrag stimmen wir gerne zu. Auch wir sind der Meinung, ein One Stop Shop wäre wunderbar, dass die Magistratsabteilungen 40 und 50 zusammengeführt werden. Das wäre natürlich ein ganz besonderer Effekt. Natürlich habe ich mir heute, nachdem Sie gesagt haben, 1.000 Mitarbeiter gibt es dort, gedacht: Na ja, daher kann das nicht so rasch gehen. An sich wäre es aber natürlich schon sinnvoll. Es ist jetzt ein Bürokratieabbau dabei, aber es könnte natürlich noch besser sein, wenn man das zusammenlegen könnte. Wir schließen uns aber diesem Antrag an, in dem das Sie von den GRÜNEN fordern. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.)
Worum ging es bei der Wohnbeihilfe? Ich möchte vielleicht nur ein paar Sätze sagen. Es kam zu einer Ausweitung der Bezieherkreise und zu einer Erhöhung des Leistungsbezugs. Eines der Ziele der Novelle vom November war es auch, dass diese beiden überlappenden Systeme Wohn- und Mietbeihilfe entbürokratisiert werden. Ganz verwirklicht ist das eben heute nicht, teilweise, aber nicht total.
Die heutige Novelle betrifft eben die Mietbeihilfe, das Mindestsicherungssystem. Es ist ein Gesetz, über das wir - da gebe ich Kollegen Seidl ja recht - in den letzten
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