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Landtag, 30. Sitzung vom 21.02.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 30

 

Präsident Ernst Woller: Wir kommen zur 3. Zusatzfrage. Sie wird gestellt von Herrn Abg. Seidl. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.13.21

Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Wie Sie wissen, sind wir nicht oft einer Meinung, aber in dem Punkt und bei Ihrer ersten Antwort gebe ich Ihnen zu 100 Prozent recht. Denn auch ich habe nicht verstanden, als ich die Frage zum ersten Mal gelesen habe, was diese Frage wirklich mit der Wiener Landesgesetzgebung zu tun hat. Das ist vielleicht auch ein Appell an den Herrn Präsidenten, da doch ein bisschen kritischer nachzuschauen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Echt jetzt? - Abg. Mag. Josef Taucher: Ja, ja …) Eine Frage zu stellen, was der Herr Landesrat mit irgendeinem Vertreter einer Kammer besprochen hat, im Wiener Landtag, als mündliche Anfrage, ist schon sehr spannend. Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, die wäre bei uns Freiheitlichen nicht zugelassen worden, und das ist auch der Grund, warum (Anhaltende Rufe bei den GRÜNEN: Oooohhh!!) ich dazu keine Zusatzfrage habe. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Nachdem keine Zusatzfrage gestellt wird, frage ich dich, ob du etwas dazu sagen willst.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Nein. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

Präsident Ernst Woller: Nachdem die Zusatzfrage irgendwie an den Präsidenten gerichtet wurde, kann ich schon feststellen, dass es bei der Prüfung der Zulässigkeit von Fragen darum geht, ob es mit der Landesgesetzgebung zu tun hat oder mit dem Landesvollzug. Die Landesgesetzgebung ist kein Thema, das wir hier in der Fragestunde behandeln, aber der Landesvollzug sehr wohl. Aus diesem Grund haben die Juristen auch nach gewissenhafter Prüfung festgestellt, dass diese Frage zulässig ist, und es ist ausschließlich meine Angelegenheit, ob ich eine Anfrage zulasse oder nicht, und daher habe ich sie zugelassen.

 

9.15.05†Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA - Frage|

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-262761-2024-KVP/LM). Sie wird gestellt von Abg. Zierfuß und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Wie bereits im letzten Herbst eine schriftliche Anfrage der Wiener Volkspartei aufgedeckt hat, gibt es einen deutlichen Anstieg der Gewalt an Wiens Schulen. So hat sich die Zahl der Anzeigen von 2021/22 auf 2022/23 vervierfacht, die Zahl der Suspendierungen annähernd verdoppelt. Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr sagte zu dieser dramatischen Entwicklung in einem ZIB 2-Interview vom 5. Februar 2024: „Was es gibt, und das vergisst man oft, es gibt an jeder Wiener Pflichtschule eine Lehrperson, die freigestellt ist allein für solche Konfliktthemen. Das sind Begleitlehrerinnen und Begleitlehrer. Das macht nur Wien, das heißt, jede Wiener Pflichtschule hat eine Person, die sich hier um Zwischenmenschliches kümmert.“ Der oberste Vertreter der Wiener Pflichtschullehrer Thomas Krebs erklärte dazu in einer Presseaussendung, dass „freigestellte Begleitlehrer für jeden Standort“ den Schulen „nicht bekannt“ seien. Nun stellt sich die Frage, wovon Bildungsstadtrat Wiederkehr in der ZIB 2 gesprochen hat. Wie viele freigestellte Begleitlehrer für „Zwischenmenschliches“ gibt es in Wiens Schulen?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen und vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Möglichkeit, auf das Gewaltschutzpaket noch einmal eingehen zu können und auch meine Aussagen in der „ZIB 2“, die sehr aufmerksam verfolgt worden ist, auch nochmals konkretisieren zu können.

 

Rund um das Gewaltthema an Schulen war es mir ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, welche Unterstützungssysteme es gibt. Das sind zum einen bekannte Institutionen, wie die Sozialarbeit, die wir in Wien massiv aufgestockt haben auf aktuell über 90 Personen. Es sind aber auch andere Unterstützungssysteme, die für Wiener Schulen zur Verfügung stehen, die weniger bekannt sind und die selbst an den Schulstandorten zur Verfügung stehen, wie beispielsweise für die tagtägliche Präventionsarbeit in der Arbeit mit den Kindern, aber auch mit den Eltern, damit bei Konflikten auch Unterstützung geleistet werden kann.

 

Ich habe von den BegleitlehrerInnen gesprochen, genauer gesagt, BeratungslehrerInnen, die es an Wiener Pflichtschulen gibt. BegleitlehrerInnen ist ein Sammelbegriff für Lehrerinnen und Lehrer, die nicht nur klassenführend eingesetzt sind. Wir können alle davon ausgehen, dass es in Wien deutlich mehr Lehrkräfte gibt in den Volksschulen, als es klassenführende Lehrkräfte benötigt. Dazu zählen nicht nur Beratungslehrkräfte, sondern zum Beispiel auch Stützlehrkräfte und TeamlehrerInnen. Das sind sehr viele unterschiedliche Bereiche, wo es mir wichtig war, mit dem Sammelbegriff der BegleitlehrerInnen darauf hinzuweisen, dass es unterschiedliche Lehrpersonen gibt, die am Standort zusätzlich zur Sozialarbeit auch in der sozialen Arbeit bei Konflikten mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten können. An öffentlichen Pflichtschulen erfüllen Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer eine sehr wichtige Aufgabe, je nach Ausbildung sind sie auch als Psychagoginnen und Psychagogen im Einsatz.

 

Die Zahl der Beratungslehrkräfte, die in der Frage mitgemeint war, kann ich gerne nennen. Die haben sich in den letzten 10 Jahren kontinuierlich gesteigert. In Wien gibt es aktuell 4.400 Unterrichtsstunden für Beratungslehrkräfte. Das entspricht zirka 200 Planstellen, die an den Schulen auch für solche Konfliktfelder zur Verfügung stehen, die aber selbstverständlich auch unterrichten. Somit kann jede öffentliche Wiener Pflichtschule je nach Bedarfslage versorgt werden, durch unterschiedliche Unterstützungssysteme. Die Sozialarbeit wird in Zukunft weiter ausgebaut, in einem nächsten Schritt von zehn Personen. Diese werden koordiniert in der Bildungsdirektion genauso wie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Das als Präzisierung der Frage, was ich mit BegleitlehrerInnen gemeint habe.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Zierfuß, und ich erteile ihm das Wort.

 

9.18.33

Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Vielen Dank, Herr Landesrat, für die langen Ausführungen. Ich glaube, ein Satz

 

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