Landtag, 27. Sitzung vom 20.12.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 25
(Beginn um 9.02 Uhr.)
Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren. Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen.
Die 27. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Aichinger, Anderle, Berger, Marina Hanke, Janoch, Keri, Kowarik, Nittmann, Öztas, Otero Garcia und Seidl.
Zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Arsenovic ab 12.30 Uhr, Abg. Berger-Krotsch ab 12 Uhr, Abg. Gara bis 9.45 Uhr, Abg. Holawatsch ab 12 Uhr, Abg. Kickert von 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Abg. Niedermühlbichler ab 19 Uhr - na gut, das wird sich ausgehen (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) -, Abg. Novak ab 13 Uhr, Abg. Reindl von 10 Uhr bis 10.30 Uhr, Abg. Schober von 14 Uhr bis 17 Uhr, Abg. Stark bis 12.30 Uhr, Abg. Taborsky ab 13 Uhr und Abg. Wagner ab 18 Uhr.
Schön, dass Sie alle hier sind.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-1499962-2023-KFP/LM) wurde von Abg. Berger gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. [Art. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik 2018/2019 bis 2021/2022 enthielt die Verpflichtung für die Bundesländer, Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist („Kopftuchverbot“). In der nachfolgenden Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/2023 bis 2026/2027 wurde diese Bestimmung entfernt. Der EuGH entschied nun vor kurzem in einem Fall aus Belgien und stellte klar, dass ein solches Verbot des Tragens weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung innerhalb einer öffentlichen Verwaltung im Sinne der Durchsetzung einer „Politik der strikten Neutralität“ für alle Beschäftigten gemäß EU-Recht als „sachlich gerechtfertigt“ gelte. Wird das Land Wien dieser Entscheidung des EuGH im Kindergartenbereich folgen und das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung verbieten?]
Da Herr Abg. Berger entschuldigt ist, entfällt gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Beantwortung dieser Anfrage.
Dasselbe gilt für die 2. Anfrage (FSP-1498573-2023-KGR/LM). Sie wurde gestellt von Frau Abg. Otero Garcia an den Klimastadtrat. (Auf der Liegenschaft Felixgasse 6/Jaunerstraße 5 in Wien 13 soll unmittelbar angrenzend an das Naturdenkmal Nr. 177 „Napoleonwald“ ein Bauprojekt umgesetzt werden. Die BauwerberInnen wurden seitens der Behörde schon darauf hingewiesen, dass auch Bauführungen neben einem Naturdenkmal eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig machen können. Mittlerweile ist ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Wien zu diesem Projekt anhängig. Welche konkreten Maßnahmen hat das Land Wien bzw. die für den Umweltschutz zuständige MA 22 zur Sicherung des Naturdenkmales Nr. 177 - Eichenbestand Napoleonwald gesetzt?)
Da Frau Abg. Otero Garcia entschuldigt ist, entfällt gemäß § 34 die Beantwortung dieser Anfrage.
Die 3. Anfrage (FSP-1505564-2023-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Olischar gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Im geltenden Koalitionsübereinkommen haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz von städtebaulichen Verträgen zu verbessern. Dazu gehören neben einem Leitfaden und Kriterienkatalog auch die Veröffentlichung der Verträge. Die demnächst in Kraft tretende Gesetzesnovelle der Bauordnung für Wien kann dahingehend nur als eine Minimalvariante verstanden werden. Konkret soll künftig gemäß § 1a Abs. 4 lit. g Wr. BauO eine „Zusammenfassung der wesentlichen materiellen Vertragsinhalte“ Teil der Verträge werden. Diese Zusammenfassung soll weiters gemäß § 1a Abs. 6 Wr. BauO im Internet zugänglich gemacht werden. Eine entsprechende Definition, was unter „materiellen Vertragsinhalten“ zu verstehen ist, liegt nicht vor, was massive Interpretationsspielräume zulässt. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung künftig einen Gesetzesentwurf für eine Novelle der Bauordnung für Wien dahingehend erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, dass die Nachvollziehbarkeit und Veröffentlichungspflicht von städtebaulichen Verträgen ausgebaut und eindeutig geregelt werden?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Einen schönen guten Morgen. Die Kollegin Olischar und ich sind da (Heiterkeit bei der Rednerin.), also machen wir die 1. Anfrage. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegin Olischar!
Städtebauliche Verträge sind privatrechtliche Vereinbarungen, und diese Vereinbarungen sollen eine den Planungszielen entsprechende Nutzung von Liegenschaften gewährleisten. Darüber hinaus werden in diesen städtebaulichen Verträgen die entsprechenden Infrastrukturkosten geregelt. Die städtebaulichen Verträge behandeln unterschiedliche Gebiete und werden in verschiedenen Möglichkeiten und Notwendigkeiten angepasst. Daraus ergibt sich, dass die Vertragsinhalte der unterschiedlichen Verträge nie gleichlautend sind. Deshalb können auch diese individuellen Vorgaben nicht abschließend nur in einem Gesetz geregelt sein.
Die aktuelle Bauordnungsnovelle 2023 sieht vor, dass die Zusammenfassung der wesentlichen materiellen Vertragsinhalte im Sinne der Transparenz und Nachhaltigkeit zugänglich gemacht werden auf „gemeinderechtwien.gv.at“ - selbstverständlich barriere- und kostenfrei. Der rechtliche Rahmen gibt uns vor, dass von personenbezogenen Daten natürlicher und juristischer Personen abzusehen ist, aber in § 1a Abs. 4 der Bauordnung steht, welche wesentlichen Inhalte auf jeden Fall aufgelistet sein werden müssen. Danke schön.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin. Danke für die Beantwortung der Frage.
Die städtebaulichen Verträge beschäftigen uns ja schon seit einiger Zeit hier im Rathaus. Jetzt möchte ich
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