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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 68

 

dieser Frage finden: Mit September waren 59.863 Personen, die asylberechtigt und subsidiär schutzberechtigt waren, in der Mindestsicherung, insgesamt waren es 133.138.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Seidl. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.26.42

Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Danke für die doch sehr ausführliche Beantwortung. Es stimmt schon beziehungsweise glaube ich Ihnen jetzt halt einmal, dass Sie mir am 28. Juli schriftlich geantwortet haben. Wie aber hätten Sie die Frage, wie viele Personen aktuell mit Stichtag 31. Oktober 2023 die österreichische Staatsbürgerschaft haben, am 28. Juli beantworten können?! Das wäre mir rätselhaft gewesen! Das war am 28. Juli tatsächlich nicht möglich, und das wäre aktuell für mich nirgendwo erkennbar, egal, welchen Quartalsbericht oder welchen Monatsbericht ich mir ansehe. Den Bericht von Ende Oktober gibt es noch nicht, soviel ich weiß, und somit wissen wir noch immer nicht, wie viele österreichische Staatsbürger aktuell die Wiener Mindestsicherung beziehen.

 

Sie haben jetzt gerade gesagt, wie viele Personen asylberechtigt und subsidiär schutzberechtigt sind. Das ist richtig. Und alle anderen hätten dann Ihrer Meinung nach die österreichische Staatsbürgerschaft. - Sie wissen ganz genau, dass dem nicht so ist! Es gibt sehr viele Personen, die eben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, sondern EU-Bürger sind.

 

Deshalb noch einmal ganz konkret meine Frage: Wie viele Personen beziehen mit Stichtag 31. Oktober 2023 in Wien Mindestsicherung und haben die österreichische Staatsbürgerschaft? - Punkt.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ich kann es zum 97. Mal beantworten. Sie werden sich gedulden müssen, bis die entsprechenden Statistiken ausgewertet und vorgelegt werden. Bei allem Respekt: Der 31. Oktober als Stichtag für die Verwaltung liegt noch nicht einmal einen Monat zurück.

 

Wenn Sie aber wissen wollen, wie viele es insgesamt sind, dann schlage ich doch vor: Nehmen Sie die Daten von September! Das ist noch nicht so lange her. Vergleichen Sie September mit August und Juli, oder vergleichen Sie das mit den Vorjahresdaten! All das liegt ganz offen und transparent vor Ihnen, und dann werden Sie draufkommen: Jessas na! Um Gottes Willen! So schnell verändert sich das gar nicht!

 

Ich kann nur empfehlen, sich auf die vorgelegten Berichte zu beziehen. Und ich sage es ganz offen: Nur, damit das sozusagen noch schneller geht, werde ich keine Sonderauswertung in Auftrag geben. Die Magistratsabteilung 40 behandelt den Vollzug hinsichtlich der Mindestsicherungsbezieher in einer riesigen Dimension hochprofessionell. Sie hat eine festgelegte Routine, wann sie ihre Berichte vorzulegen hat, und tut das in einer Deutlichkeit und Präzision, die man an vielen anderen Stellen durchaus vermissen könnte. Ich wüsste also nicht, warum ich auf Zuruf nun auch noch sagen soll: Macht jetzt noch schnell eine Sonderauswertung! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es gibt da ein gesetzliches Recht!)

 

Es gibt ein gesetzliches Recht in der Hinsicht, dass der Aufwand, um dieses zu befriedigen, nicht überbordend ist. Und es ist klar, dass, wenn ich jetzt eine Auswertung über die Daten Ende September und Ende Oktober anordne, das ein überbordender Aufwand ist. Da müssen die Mitarbeiter am Wochenende und Tag und Nacht durcharbeiten. Und bei allem Respekt gesagt: Der Mehrwert der Information geht jedoch gegen null. (Zwischenruf von Abg. Stefan Berger.) Geh bitte!

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Spielmann. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.30.09

Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Vielen Dank für die Beantwortung. Ich finde es auch immer wieder sehr amüsant: Wirklich jedes Mal, in jeder Landtagssitzung, kommt eine dieser Fragen! Und der Hintergrund ist, glaube ich, allen klar. Weil Sie wieder einmal rassistische Politik machen wollen. Wir sind froh, dass wir das in Wien nicht so machen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Jetzt ist Fragestunde! Halten Sie sich an die Stadtverfassung!)

 

Ich hätte noch eine Frage zum Thema Mindestsicherung beziehungsweise eher zum Mindestsicherungsgesetz. Ich weiß, das weicht jetzt ein bisschen ab, es geht aber trotzdem um die Wiener Mindestsicherung. Durch die Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vom 10.6.22 ist es ja möglich geworden, dass die sogenannte Wohnkostenpauschale abgegolten werden kann und diese Leistungen zur Unterstützung beziehungsweise Deckung der Wohnkosten um bis 30 Prozent erhöht werden können. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom März 2023 gesagt, dass es diesen Sachleistungszwang auch in dieser Form nicht mehr geben muss, sondern dass auch Geldleistungen ausgezahlt werden können.

 

Wir wissen natürlich, wie sich der Wohnungsmarkt in Wien jetzt entwickelt und dass es wirklich sehr schwierig für Armutsbetroffene gerade ist, günstigen Wohnraum zu finden, prinzipiell eh für alle, aber für Armutsbetroffene natürlich um einiges mehr. Deshalb unsere Frage vor allem angesichts der horrenden Wohnungspreise, die es mittlerweile in Wien gibt: Warum nützt Wien bei der Wiener Mindestsicherung nicht diesen maximalen Handlungsspielraum aus, der vom Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ja prinzipiell möglich ist?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Grundsätzlich muss ich festhalten: Wir nutzen diesen Spielraum schon die ganze Zeit aus. Dieser ist nicht im Pflichtteil, sondern er ist im Kann-Teil, und Sie wissen, dass es da um die Hilfe in persönlichen Lebenslagen geht, und dort nutzen wir diesen Spielraum freilich in vielen Fällen vollständig aus.

 

Bekanntlich haben wir gerade vor Kurzem eine Veränderung und Weiterentwicklung bei der Wohnbeihilfe. Wie ich Ihnen im Ausschuss das letzte Mal schon gesagt habe, werden wir im Mindestsicherungsvollzug parallel dazu fahren. Ich habe gestern den Entwurf für die Novelle fürs

 

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