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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 57

 

formulieren. Vielleicht können Sie da auch in Ihren Ausführungen dann weiter darauf eingehen.

 

Prinzipiell erfreuliche Zahlen, die ich dem Tätigkeitsbericht entnehme: Der Peak bei den neuen Fällen, den wir Corona-bedingt durch die Themen, die offenkundig waren, gehabt haben, ist vorbei. Es gibt um 2.400 neue Verfahren weniger. Wir stehen hier bei rund 16.000 neuen Verfahren. Das ist - das entnehme ich dem Tätigkeitsbericht, dem eine Tabelle beigefügt ist, die bis 2018 zurückgeht - der niedrigste Wert an neuen Verfahren, den es seit 2018 gibt. Es sind, wie gesagt, 16.000 neue Verfahren. Auch bei der Gesamtbelastung - das heißt, die neuen Verfahren und die offenen Verfahren vom Vorjahr oder von den Vorjahren - sehe ich eine sehr positive Entwicklung, nämlich den zweitniedrigsten Wert seit 2018: rund 25.800. Und auch bei den offenen Rechtssachen, die per 31.12. offen waren, nämlich pro Richterin und pro Richter, sehe ich einen erfreulichen Wert: Es sind 179 offene Rechtssachen im Berichtsjahr. Im Vergleich dazu: Voriges Jahr waren es 208. Also auch das ist ein recht erfreulicher Wert.

 

Ich entnehme trotz all dieser erfreulichen Werte dem Bericht, dass Sie hier anmerken, dass aus Ihrer Sicht vor allem auch die hohe Anzahl an Verfahrenserledigungen nur unter den größten Kraftanstrengungen der beteiligten Richterinnen und Richter möglich war. Ich entnehme dem Bericht auch - was erfreulich ist und schon ausgeführt wurde -, dass mit 1. Juli 2022 13 neue Richterinnen und Richter von der Landesregierung bestellt worden sind - wenngleich auch jetzt sozusagen der nächste Engpass ansteht, nämlich die Tatsache, dass es nicht mehr Verhandlungssäle gibt, also es da möglicherweise zu einer baulichen Herausforderung kommt. Die bauliche Herausforderung ergibt sich aber auf jeden Fall auch daraus, dass es für die 13 neuen Richterinnen und Richter auch eigene Räumlichkeiten geben muss, sodass Sie hier davor stehen, dass es quasi im nächsten Jahr anscheinend massive bauliche Veränderungen geben muss, um dem noch gerecht zu werden, die mit Sicherheit auch eine Auswirkung auf den Tagesbetrieb haben werden.

 

Wenn ich in die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung hineinschaue, dann entnehme ich etwas - in diesem Fall sage ich - Positives, nämlich mehr Budgetmittel aus dem Wiener Budget, nämlich 23,4 Millionen EUR. Das sind um rund 1,4 Millionen EUR mehr, als im Vorjahr als Budget zur Verfügung gestanden ist. Das ist zu einem wesentlichen Teil, nämlich 960.000 EUR, auf Grund des Personalbereichs zu sehen. Und ja - ich sage das auch ganz klar -, bei aller Notwendigkeit, was Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit betrifft, natürlich muss das Verwaltungsgericht Wien auch mit den entsprechenden budgetären Mitteln ausgestattet sein, damit Sie Ihre Arbeit auch tatsächlich im Sinne des Gesetzgebers erfüllen können.

 

Wir haben im Bericht auch wieder - wiederholt - das Thema der richterlichen Unabhängigkeit drin, genau genommen im Zusammenhang mit der Bestellung von neuen Richterinnen und Richtern. Sie verweisen hier auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der feststellt, dass es bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern durch die Exekutive - also durch die Landesregierung, so wie das in Wien stattfindet - ein Gutachten, eine Stellungnahme eines von der Politik unabhängigen Gremiums geben muss. Demgegenüber entnehme ich allerdings der Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung, dass in der österreichischen Bundesverfassung unter Art. 134 Abs. 2 steht, dass die Ernennung von Richterinnen und Richtern ja eigentlich tatsächlich der Landesregierung obliegt, dass Dreiervorschläge einzuholen sind, dass diese aber nicht bindend sind, und vor allem, dass bei der Bestellung des Präsidenten/der Präsidentin, der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten die Landesregierung alleine entscheidet. Diesbezüglich möchte ich sozusagen die Frage wieder an Sie zurückgeben und Sie bitten, wenn es möglich wäre, dass Sie in Ihren Ausführungen darauf eingehen, wo Sie denn hier jetzt auf Grund der Stellungnahme der Landesregierung, also des Amts der Wiener Landesregierung und der bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen, was die Bestellung betrifft, für den Landesverfassungsgesetzgeber/Landesgesetzgeber oder für die Landesregierung auch tatsächlich den Handlungsbedarf sehen.

 

Dann möchte ich auch noch eine Zahl herausnehmen, die mich, ehrlich gesagt, schon voriges Jahr beim Lesen des Berichts schockiert hat - und ich muss auch sagen, als ich heuer den Bericht das erste Mal in die Hand genommen habe, war das das Erste, was ich darin nachgeblättert habe -, diese betrifft das Thema der Zutrittskontrollen. 3.114 gefährliche Gegenstände, darunter auch Schusswaffen, wurden beim Zutritt in das Verwaltungsgericht Wien abgenommen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen dabei geht, wenn Sie von 3.114 gefährlichen Gegenständen lesen, die beim Zutritt abgenommen wurden. Also mich schockiert diese Zahl wirklich extrem.

 

Zum Abschluss noch einmal, Herr Präsident, ein großes Dankeschön von meiner Fraktion an Ihr Team, und ich bitte Sie auch, dass Sie das Dankeschön an Ihr Team aus dem Wiener Landtag mitnehmen. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank. Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Otero Garcia. Ich erteile ihr das Wort.

 

11.30.38

Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits und sehr geehrtes Team!

 

Vielen Dank für die Übermittlung des Berichts des Wiener Verwaltungsgerichts. Aus diesem Bericht geht sehr viel über die Tätigkeiten des Verwaltungsgerichts hervor, vor allem in Form von sehr vielen Zahlen. Es wird hier also mit sehr vielen Zahlen dargelegt, wie viele Verfahren es gibt und wie es mit dem Personalstand und mit den Ressourcen aussieht. Beispielsweise wird hier genannt, dass im Jahr 2022 fast 26.000 Fälle anhängig waren. Ich finde, das ist eine beachtliche Zahl, und ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts für ihren täglichen Einsatz bedanken. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.)

 

Ich möchte die Gelegenheit aber auch dazu nutzen, ein paar Beispiele zu nennen, um diese Zahlen mit Leben

 

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