Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 57
teilnehmen, sowohl, was Lehrausbildungen betrifft, Berufsausbildungen betrifft, als auch direkt die Tätigkeiten durchzuführen. Das ist eine Frage, die man mit dem Arbeitsmarktservice besprechen muss, wie wir aus jüngsten Meldungen des AMS wiederum hören, gibt es dort offensichtlich eh Bereitschaft, das zu tun. Also ich bin da durchaus zuversichtlich und halte das für die wertvollere Diskussion als wie die Frage von Taschengeldern und sowieso die Frage von Zwangsarbeit, die ich mir auch rechtlich nicht vorstellen kann.
Bei der Sitzung waren, glaube ich, fünf Landesräte, die haben auch nicht beschlossen, dass das kommt, sondern die haben beschlossen, dass der Innenminister das prüfen und für die nächste Sitzung einen Vorschlag auf den Tisch legen soll. Meine persönliche Einschätzung ist, dass Zwangsarbeit rechtlich gar keine Möglichkeit hat, realisiert zu werden. Ich bin daher ein bisschen verblüfft, dass dieser Beschluss dann so kommuniziert wurde, denn der Beschluss war nicht, das führen wir jetzt ein, sondern der Beschluss war, der Innenminister soll vorlegen, ob das geht. Aber es soll mir recht sein, Pressearbeit sei jedem unbenommen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Zwangsarbeit ein Instrument ist. Gemeinwesen funktionieren in einer freien Gesellschaft nach den Vorbildern unseres Landes, die wir Menschen in irgendeiner Form näherbringen können wollen. Ich dachte eigentlich, Zwangsarbeit ist ein Kapitel, das in unserem Land schon abgeschlossen ist. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Zivildienst ist auch Zwangsarbeit!)
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat, Sie haben vor einigen Tagen gemeinsam mit dem Bundesminister ein Modell vorgestellt, „Mehr Geld für Asylversorgung vom Bund“, wo es für vier Jahre ein Pilotprojekt gibt und Wien dieses Projekt macht. Ich finde es sehr interessant, ich gebe aber zu, die genauen Inhalte sind ein bisschen an mir vorbeigegangen. Ich weiß nur, in erster Linie sollen vulnerable Gruppen hier eingebunden werden, sieben Millionen werde zur Verfügung gestellt. Nachdem heute die Chance ist, würde ich Sie bitten, mir zu sagen, welche Ergebnisse Sie sich erwarten. Ich finde es interessant, aber mir ist nicht ganz klar, was Wien hier erwartet, welche Möglichkeiten es gibt, welche Veränderungen da kommen. Was ist für uns hier positiv?
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich möchte auf den Zwischenruf reagieren, weil der Abg. Wölbitsch meint, wie ist es mit dem Zivildienst. Dass es kein Missverständnis gibt, ich habe überhaupt kein Problem, wenn ehemalige Flüchtlinge, dann, wenn sie einen anerkannten Asylstatus haben, ihre Pflichten wahrnehmen müssen. Dann gibt es keine Diskussion und dann ist das Zivildienst oder Militärdienst. Da habe ich überhaupt kein Problem damit, darum geht es aber hier nicht. Da geht es jetzt um die Fragestellung, ob Asylsuchende, die den Antrag gestellt haben - wo wir noch immer viel zu lang brauchen, um dieses Verfahren überhaupt auch durchzuführen -, während dieser Zeit zwangsverpflichtet werden sollen, um null zu arbeiten. Und das ist Zwangsarbeit. Das kann man nicht schönreden, das kann man nicht verbrämen mit dem Thema Zivildienst und Militärdienst. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg. Markus Ornig, MBA.)
Zu Ihrer Frage, Frau Abgeordnete: Es ist an sich nicht sehr kompliziert, was wir da jetzt vereinbart haben. Sie kennen die Arbeit des Fonds Soziales Wien, Sie kennen die Finanzierung sozialer Dienstleistungen in unserer Stadt, und das hat seit über 20 Jahren ein Grundprinzip. Einrichtungen müssen Kalkulationen vorlegen, sie müssen einer Prüfung unterzogen werden, sie müssen ihre Bilanzen offenlegen, sie müssen Planungen machen über die Leistungen, sowohl quantitativ als auch qualitativ als auch dann finanziell bewertet.
Und der Fonds Soziales Wien schließt mit diesen Einrichtungen im Wege des Anerkennungsverfahrens eine Zustimmung ab und vereinbart jährlich Tarife. Diese Tarife sind in dem gesamten sozialen Dienstleistungssektor unserer Stadt voll kostendeckend. Da gibt es eine klare Definition, darf es einen Gewinnzuschlag geben, da gibt es eine klare Definition, was passiert, wenn sich herausstellt, dass dieser Tarif nicht voll kostendeckend gewesen ist. Diesen Mechanismus kennen wir in der Pflege, Behindertenarbeit, Wohnungslosenhilfe, et cetera.
In der Flüchtlingshilfe hatten wir diesen Mechanismus nicht, sondern hatten in Wirklichkeit Kostensätze, die festgelegt waren - kennen Sie ja, ist ja auch sogar im Gesetz festgelegt -, unabhängig von der Fragestellung, wie hoch ist eigentlich der Aufwand, um die Arbeit zu erledigen. Und nachdem jahrelang wenig valorisiert wurde - nicht gar nicht, aber wenig valorisiert wurde -, hatten wir in Wirklichkeit die Situation, dass wir in etlichen Bereichen wie zum Beispiel in den Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, in den Einrichtungen der Pflege, in den Einrichtungen der Behindertenhilfe einen Tagsatz gehabt haben, der weit entfernt war von der Vollkostendeckung, wir aber in Wirklichkeit als Stadt das Delta gezahlt haben, also die Differenz. Denn wer hätte es sonst zahlen sollen? Wenn eine Jugendwohlfahrtseinrichtung - ich sage jetzt eine Hausnummer - 150 EUR kostet und wir kriegen 95 EUR aus der Grundversorgung, dann ist klar, dass die Jugendwohlfahrt die restlichen 55 EUR selbst draufzahlen muss. Also eine falsche Belastung auch unseres Haushaltes, wir haben vereinbart mit dem Bund 60/40 und in Wirklichkeit ist es permanent zu einem stillen Transfer gekommen, einer Verschiebung zu unseren Lasten gekommen.
Und das haben wir jetzt geändert. Es ist jetzt vereinbart, dass so, wie wir das im gesamten sozialen Dienstleistungssektor kennen, die Einrichtungen Kalkulationen vorlegen, Bilanzen vorlegen, Kostenrechnung vorlegen, und diese Tarife werden vereinbart, so wie wir das kennen, und werden dann zu gemeinsamen Abrechnungen in der Grundversorgung gebracht. Das ist im Wesentlichen in kurzen Worten das, worum es hier geht.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.
Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-1139744-2023-KNE/LM). Die 2. Anfrage wurde von Abg. Pipal-Leixner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Am 7. September 2023 fand eine
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