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Landtag, 23. Sitzung vom 21.06.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 68

 

weiß ich nicht und möchte da keine falsche Antwort geben. Da müssen Sie mir Zeit geben für diese Frage. Ich schlage vor, Sie stellen mir die Frage schriftlich. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es geht ja nicht um Sie persönlich! Das ist eine Frechheit!) - Das ist ein Witz! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ja, das ist ein Witz, wie Sie sich aufführen!)

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung der 2. Anfrage.

 

9.46.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP-747605-2023-KGR/LM) wird gestellt von Abg. Prack an die Frau Amtsführende Stadträtin für Wohnbau. (Die Allgemeine Wohnbeihilfe nach § 60 ff WWFSG ist ein wichtigstes Instrument, um Menschen mit niedrigen Einkommen bei der Bestreitung der Mietkosten zu unterstützen. Wie lange dauert es aktuell durchschnittlich von der Antragstellung auf Gewährung einer Allgemeinen Wohnbeihilfe bis zur Ausstellung des diesbezüglichen Bescheides?)

 

In Vertretung wird Herr Amtsf. StR Czernohorszky die Anfrage beantworten.

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Noch einmal bitte ich um Verständnis, dass ich in Vertretung für die Frau Vizebürgermeisterin heute hier sein darf. Grundsätzlich ist es uns als Stadt ja ein zentrales Anliegen, auf allen Ebenen für leistbares Wohnen zu arbeiten, weil das eine sehr grundlegende Errungenschaft in Wien ist. Es ist deshalb auch grundlegend, weil es uns immer wieder gelungen ist, über Jahrzehnte Herausforderungen dahin gehend anzugehen, dass unsere Stadt wirklich ein Ort ist, in der eine große Zahl einen Zugang zu leistbarem Wohnen hat, der wiederum zentral für ein gutes Leben ist.

 

Das betrifft den sozialen Wohnbau auf der einen Seite, aber natürlich auch die in Ihrer Frage angesprochenen Maßnahmen in einem feinmaschigen Netz an Unterstützungsleistungen, das betrifft insbesondere die Wohnbeihilfe und die Mietbeihilfe. Im WWFSG ist die Möglichkeit einer Wohnbeihilfe als sicherlich zentralster Bestandteil dieses Unterstützungsnetzes festgeschrieben. Wer in Wien wohnt und sich auf Grund eines geringen Einkommens die Wohnkosten nur schwer leisten kann, hat eben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Wohnbeihilfe. Das ist abhängig von der Haushaltsgröße, dem Haushaltseinkommen und der Wohnungsgröße.

 

Sie fragen in Ihrer Frage nach der derzeitigen Bearbeitungsdauer für solche Beihilfeprüfungen. Die derzeitige Bearbeitungsdauer für neue Anträge beträgt rund zehn Wochen, und wenn es schon einen positiven Antrag gibt und eine Änderung bekannt gegeben wird, das ist beispielsweise auf Grund einer Mieterhöhung, dann erfolgt die Bearbeitung innerhalb einer Woche. Dass die derzeitige Bearbeitungsdauer höher als üblich ist, ist darauf zurückzuführen, dass es eine spürbare Steigerung der Anträge gibt. Natürlich tut die Stadt alles, um wieder zu beschleunigen.

 

Ich darf vielleicht noch hinzufügen, dass gerade in den letzten Monaten und Jahren sehr, sehr viel getan wurde, um das Netz, das ich vorhin schon angesprochen habe, weiterzuknüpfen, beispielsweise mit dem Energiebonus im Jahr 2022 und im Jahr 2023, mit dem Wohnbonus, der für bis zu 650.000 Haushalten offen ist, dem Gemeindebaubonus, Erleichterungen bei den Ratenzahlungen, und wie die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin und Kollegin Arapović bereits angekündigt haben, wird auch die Wohnbeihilfe im nächsten Jahr stark ausgeweitet.

Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Prack gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.49.32

Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke, Herr Stadtrat!

 

Ich will nur kurz einmal ausführen, warum ich diese Frage gestellt habe. Wir sind gerade von ProfessionistInnen informiert worden, dass es in letzter Zeit teilweise zweieinhalb Monate gedauert hat, bis Anträge überhaupt in Bearbeitung genommen wurden, und dann eher in Richtung fünf Monate, bis mit einem Bescheid zu rechnen war. Es freut mich sehr, sollte das jetzt wieder besser sein.

 

Ich erwähne, dass wir diese Informationen von ProfessionistInnen haben, weil Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wissen, welche Dokumente beizubringen sind, wenn man einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellt, und damit diese Bearbeitungsdauern auch nicht daran liegen können, dass irgendwelche Dokumente oder so etwas fehlen.

 

Ich will auch darauf hinweisen, dass das insbesondere für Personen, die auch Anspruch auf Mietbeihilfe haben, ein Problem ist, denn die stellen ja sozusagen gleichzeitig einen Antrag auf Mindestsicherung und Mietbeihilfe und müssen dann, auch wenn sie keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe haben, den Bescheid über die Wohnbeihilfe beibringen, um die Mietbeihilfe bekommen zu können. Es kommt offensichtlich sehr oft vor, dass es sehr lange dauert, bis der Wohnbeihilfebescheid kommt. Dann muss man bei der Mietbeihilfe einen Antrag auf Fristerstreckung stellen, weil der Wohnbeihilfebescheid noch nicht da ist, und das Ganze dauert über mehrere Monate, und Personen, die sich nicht damit auskennen, verlieren den Anspruch auf Mietbeihilfe, weil sie nicht wissen, dass sie einen Antrag auf Fristerstreckung stellen müssen.

 

Meine Frage an Sie wäre jetzt, weil Sie ja auch für Personal zuständig sind, vielleicht ist das dann eine Frage, die Sie gut beantworten können: Ist die MA 50 mit ausreichend Personal für diese Herausforderungen ausgestattet, oder muss man nicht vielleicht dort hinschauen, weil diese langen Bearbeitungsdauern, die gerade bei so einer essenziellen Leistung, die man ja sofort haben will, kritisch sind? Muss man da nicht hinschauen, ob es mehr Personal braucht?

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielleicht noch einmal genauer, wie eben die aktuelle Situation ist: Wie gesagt, rund zehn Wochen beträgt die aktuelle Bearbeitungsdauer im Schnitt grundsätzlich. Ich habe es ja schon erwähnt, grundsätzlich ist die Bearbeitungsdauer auf eine spürbare Steigerung der Anträge zurückzuführen. Nur damit man sich das ein bisschen vorstellen kann: In den ersten 5,5 Monaten 2023 gab es allein bei den Online-Anträgen eine Steigerung um mehr als 53 Prozent gegenüber dem Zeitraum in 2022. Es erfolgen natürlich auch immer mehr Änderungsmeldungen, weil die Mietzinserhöhungen die Menschen betreffen. Da auch eine kleine Verdeutlichung in zwei Zahlen: Von Jänner bis Mai 2022 sind

 

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