Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 55
seit vorigem Jahr vervierfacht haben - vervierfacht -, weil sich die Menschen das Wohnen im privaten Bereich nicht mehr leisten können. (StRin Mag. Isabelle Jungnickel: Der private Vermieter zahlt keine KöSt!) - Sie haben Ihre fünf Minuten gehabt, hätten Sie sie besser genützt.
Genauso sagen die GRÜNEN, der Bund hat es vorgemacht. Ja, der Bund hat vorgemacht, wie man es nicht machen soll. Sie haben im Bund keine Mietpreisbremse zusammengebracht, die für alle Mieterinnen und Mieter in ganz Österreich eine wesentliche Verbesserung im Bereich des Mietpreissektors gebracht hat. Sie hätte, darum geht es ja im Wesentlichen, eine entscheidende Senkung der Inflation gebracht und damit eine Verbesserung bei ganz elementaren Dingen, bei den Lebensmitteln, bei den Erhaltungskosten, bei der Bekleidung, bei der Miete, bei der Erhaltung von Auto oder Fahrrad oder was auch immer.
Das haben Sie im Bund nicht gemacht. Ich sage nicht, dass nicht andere Schrauben auch zu drehen sind (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Fangt einmal an!), aber die Vorleistung haben Sie im Bund - Sie beide, die GRÜNEN und die ÖVP - nicht erbracht. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei, des Grünen Klubs im Rathaus eine und des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine schriftliche Anfragen eingelangt sind.
Die Abgeordneten Mag. Abrahamczik, Holzmann, Pipal-Leixner, Emmerling, Olischar, Mantl, Guggenbichler, Matiasek, Kickert und Arsenovic haben am 18. April 2023 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 4/1976, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr.17/2022 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen.
Von den Abgeordneten Wölbitsch-Milan, Taborsky, Juraczka, Hungerländer, Olischar und Mantl wurde ein Antrag an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend „Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien - Wiener Stadtverfassung - WStV - Reform der Bestimmungen über die Notkompetenzrechte des Bürgermeisters und des Stadtsenates“ gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 2, 1 und 3 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen.
Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr.64/1997 für die Jahre 2020 und 2021. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Bitte.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.11.36.13 Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Damit kommen wir zu Postnummer 1 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Grenze zwischen dem 10. und dem 12. Bezirk geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky, den ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung aller Parteien und somit einstimmig beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig in zweiter Lesung somit beschlossen.
Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Buschenschankgesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky, und ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke schön. Ich möchte mich sehr, sehr herzlich bei den Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Parteien für diesen Antrag und für die Unterstützung eines Anliegens der Winzerinnen und Winzer bedanken. Ich glaube, es ist aber ein Anliegen, von dem wir alle etwas haben. (Heiterkeit bei SPÖ und FPÖ.) Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Arsenovic, und ich erteile ihm das Wort. Bitte.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular