Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 84
der NEOS, der GRÜNEN, der Volkspartei gegen die Stimmen der FPÖ und des Abg. Kieslich. Der Abänderungsantrag hat somit eine Mehrheit.
Somit komme ich nun zur Abstimmung der Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang und unter Einschließung des Abänderungsantrages zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen der GRÜNEN, der Sozialdemokratie, der NEOS, der Volkspartei mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Hier erkenne ich jetzt die Einstimmigkeit.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz auch in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Hier sehe ich wieder das Abstimmungsergebnis. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN beschlossen worden.
Wir kommen nun zur Postnummer 6 der Tagesordnung. Postnummer 6 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz - WKGG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich darf dazu mitteilen, dass sich Herr Abg. Oxonitsch bei den Postnummern 6 und 7 als befangen erklärt und an der Abstimmung nicht teilnimmt.
Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Ich darf nur daran erinnern, dass ich um 16 Uhr für die Dringliche unterbrechen werde.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile es ihr.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher!
Es geht heute um Kinderschutz und die Kinderrechte. Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung, jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation.
Die Rechte von Kindern sind in Österreich im Bundes-Verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern festgehalten, 1992 schon als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention sowie im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer verankert. Die Kinderrechte schützen nahezu den gesamten Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen. Sie sind eingeführt worden, um allen Kindern die Voraussetzungen für ein bestmögliches Entwickeln und Entfalten gewährleisten zu können.
Trotz dieser klaren Gesetzeslage, die wir haben, die Verankerung von Kinderrechten auf so vielen Ebenen, bis auch in den Verfassungsrang und einer UN-Konvention, zeigen uns aktuelle Beispiele immer wieder, dass wir in Bezug auf Kinderrechte und Kinderschutz nicht genug tun können und dass wir auch nicht genug tun können, um Kinderrechte und Kinderschutz zu verstärken.
Es sind auch immer wieder aktuelle Fälle und Beispiele, die uns Anlass dazu geben, um darüber nachzudenken, ob das, was getan wird, genug ist. Gerade im Bereich der Kindergärten, aber auch im Bereich der Schulen, war es jetzt ganz speziell auch im Mai dieses Jahres der Fall, dass uns Missbrauchsfälle in einem Wiener Kindergarten sehr erschüttert und dazu veranlasst haben, auf der einen Seite einen Schritt weiterzugehen, was den Kinderschutz betrifft, aber auch der Wirksamkeit im Sinne der Erfüllung kinderrechtlicher Verpflichtungen noch einmal nachzugehen und diese zu überprüfen.
Ich bin sehr froh, dass mit diesem Anlassfall im Mai einiges passiert ist und auf den Weg gebracht wurde und dass in dem aktuellen Fall Vizebürgermeister und Stadtrat Wiederkehr nach den Vorfällen sofort angekündigt hat, zu handeln und, was am Allerwichtigsten ist, auch zukünftig einen klaren und transparenten Umgang zu leben, was Information der Eltern betrifft, was den Umgang mit solchen Situationen betrifft. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Dass dies geschieht, haben wir auch in aktueller Zeit schon beobachten können. Seit dem Mai dieses Jahres ist auf diesem Gebiet einiges passiert, wenn ich jetzt auf den Bereich Kindergarten und Kinderschutz schaue. Die Thematik der Unternehmenskultur, der Fehlerkultur, der Verbesserung des Betriebsklimas wurde aufgegriffen, es wurde eine Ombudsstelle angekündigt, wo bereits ein Konzept vorliegt. Es gibt seitdem eine Einrichtung einer telefonischen Hotline mit speziell auf Krisenkommunikation geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Anlassfall. Es gibt ein unmittelbares Angebot von Mediation, von Supervision und Coaching im Bedarfsfall, nicht nur für Pädagoginnen und Pädagogen, sondern auch Angebote und das Abholen von Eltern und ihren Kindern. Es wurde auch eine Risikoanalyse für die Identifizierung von Risikopotenzialen durchgeführt, die Bewertung von Risikopotenzialen, und aus diesen Ergebnissen erste Handlungsfälle abgeleitet.
Was wir heute hier auf den Weg bringen, ist aber das Allerwichtigste, nämlich, den Kinderschutz in den beiden Gesetzen, die es hier betrifft, gesetzlich zu verankern, nämlich dem Wiener Kindergartengesetz und dem Wiener Tagesbetreuungsgesetz. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
So banal oder einfach das klingen mag, dieses Thema jetzt gesetzlich zu verankern, so wichtig sind die gesetzliche Verankerung und die Sicherstellung für die Sensibilisierung des Kinderschutzes, dass der Schutz von Kindern vor physischer, vor psychischer Gewalt zu einer gewichtigen und wichtigen und nicht wegzudenkenden Aufgabe im elementaren Bildungseinrichtungen gehört. Was damit
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