Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 43
Thema, das sich dieser Tage auch ganz vordergründig in den Medien gefunden hat, ist das Thema Heizstrahler. Darauf wurde hier von mehreren Seiten reagiert. Gestern gab es auch einen Antrag der grünen KollegInnen, die Heizstrahler zu verbieten.
Wir hier in Wien gehen nicht den Weg der Verbote, wir haben uns aber sehr wohl in dieser Arbeitsgruppe vorgenommen, in dieser Energiekrise ein klares Signal in Richtung Lenkungseffekt im Hinblick auf dieses Thema zu setzen und haben diese Gebühren verdoppelt. Und ich meine, eine Verdoppelung ist keine leichte Ansage und keine kleine Erhöhung, sondern zeigt ganz klar den Willen und unseren Wunsch, dass die Heizstrahler in Zukunft mit Sorgfalt, wenn überhaupt, benutzt werden. Unser Wunsch wäre natürlich, dass in Zukunft vielleicht ganz auf dieses Tool verzichtet wird. - Das ist eine wichtige Lenkungsmaßnahme.
Außerdem möchte ich erwähnen, dass in der Stadt und gestern auch wieder hier, und zwar jetzt auch im Rahmen des U-Bahn-Ausbaus, der Modal-Split diskutiert wird. Wir wissen, dass es in Wien ein sehr breites Angebot an Shared Economy diesfalls in Form des Transportes gibt. Die Dienstleistung Carsharing ermöglicht, ein Auto zu nützen, wenn man selbst keines besitzt. - Das ist eine gute Möglichkeit, dass Menschen vielleicht überdenken, ob sie überhaupt ein Auto brauchen, beziehungsweise auch für Transportwege die Autos von der Straße runter zu bekommen.
Unserer Meinung nach ist es sehr wichtig, in diesem Zusammenhang die Elektromobilität zu forcieren. Wir haben jetzt in Wien sehr viele Autos auf der Straße und es sind sehr viele Anbieter in diesem Markt unterwegs, leider bewegt sich aber noch ein sehr kleiner Anteil an Anbietern mit elektrifizierten Fahrzeugen. Für uns war es auch sehr wichtig, diese Anbieter auch bei den Parkgebühren zu entlasten. Sie müssen in Zukunft pro Fahrzeug pro Jahr statt 2.544 EUR an Jahresparkgebühr nur mehr 120 EUR pro Jahr zahlen, was den normalen Aufwand des Bezirksparkpickerls betrifft, und das ist eine extreme Entlastung für diese Unternehmen. Ich hoffe, dass das ein großer Anreiz für die Unternehmen ist, die immer noch benzin- oder dieselbetriebene Fahrzeuge betreiben, vielleicht doch umzurüsten. Das wäre im Sinne der Ökologisierung ein schöner Schritt für die Stadt! (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Ein letzter Punkt, der mir bei diesem GAG sehr wichtig ist, betrifft das Thema der Hundeabgabe beziehungsweise Hundesteuer, wie sie im Volksmund genannt wird. Wir haben uns sehr genau angeschaut, wie wir erstens Erleichterungen schaffen können, wie wir zweitens aber auch klar in eine gewisse Richtung steuern können: Wir möchten die Leute, die sich ein Tier anschaffen wollen, motivieren, zu diesem Zweck in ein Tierheim zu gehen, indem wir gesagt haben, dass wir diese Hundeabgabe für die ersten drei Jahre abschaffen wollen, wenn jemand ein Tier aus einem Wiener Tierschutzheim bezieht. Das war uns sehr wichtig, denn die Tierheime gehen leider sozusagen über und es sollte jeder motiviert werden, wenn er sich ein Tier anschaffen will, eines aus dem Tierheim zu nehmen. Außerdem entlasten wir auch alle Besitzer von Betreuungshunden, das heißt, Blindenhunden, Assistenzhunden, und so weiter, indem wir sie ebenfalls von der Hundesteuer ausnehmen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Ich meine, das ist ein sehr, sehr schönes Paket, das wir hier jetzt auf den Weg gebracht haben. Es ist dies ein Anfang, und wir arbeiten sehr gut daran. Ich möchte mich hier noch einmal ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken, bei den Mitarbeitern aus den Magistraten und beim Büro Hanke, das sehr gut mitgearbeitet hat, sowie auch bei allen Abgeordneten der SPÖ, die daran mitgearbeitet haben. Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz jetzt auf den Weg bringen. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kriz-Zwittkovits. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und via Livestream!
Der zur Verhandlung vorliegende Gesetzesentwurf zum Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 hat das Ziel einer Verwaltungsvereinfachung sowie einer Erleichterung für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Neben den formalen Änderungen wie die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Einbringung der Erklärung der Dienstgeberabgabe gab es - wie Herr Kollege Ornig soeben erklärt hat - auch Änderungen im Hundeabgabengesetz. Der Entwurf sieht außerdem eine Erleichterung für Winterschanigärten für die Saison 2022/2023 in Weiterführung der Covid-19-Sonderregelung vor. Einige Tarifposten im Gebrauchsabgabengesetz werden nun abgeschafft, und das ist begrüßenswert. Leider kommt es natürlich bei anderen Positionen auch zu Erhöhungen der einzelnen Tarife. Dennoch werden wir diesem Entwurf zustimmen.
Gestatten Sie mir nun einen näheren Blick: Bei Durchsicht - oder ob seines Umfangs besser gesagt, eher beim Studium - des Gebrauchsabgabegesetzes, das 14 Seiten umfasst und dessen Kurzfassung, die wir auf der Homepage der Wirtschaftskammer haben, 4 Seiten hat, wird rasch klar, dass es sich bei den nun vor der Abschaffung stehenden Tarifpositionen um einige wenige Posten handelt. Es ist dies ein erster Schritt, den wir begrüßen, sowohl, was die Anzahl der Tarifposten als auch, was die daraus resultierende Einsparung für die Wiener Betriebe betrifft. (Abg. Markus Ornig, MBA: Was wollen Sie den noch abschaffen?) Ich komme gleich im Detail darauf zu sprechen!
Das Gebrauchsabgabegesetz unterscheidet vier Arten von Tarifen, und ich möchte Ihnen das kurz vorstellen, damit Sie die Komplexität dieses Gesetzes auch einmal kennen lernen. Es gibt Abgaben, die im Tarif A festgelegt sind, wir haben Jahresabgaben gemäß Tarif B, Selbstbemessungsabgaben gemäß Tarif C und Monatsabgaben gemäß Tarif D. Bei detaillierter Betrachtung der Tarifgruppen zeigt sich, dass die entsprechende Umsetzung neben dem eigentlichen Abgabenbetrag auch einen enormen bürokratischen Aufwand verursacht.
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