Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 83
Das sind also die drei wesentlichen Faktoren, und wir haben tatsächlich auf Grundlage dieser hervorragenden Erfahrung mit U25 Gespräche mit dem AMS begonnen, ob wir diese Erfahrungen nicht auf die über 25-Jährigen ausrollen. Sie wissen, wir haben im Augenblick zwei getrennte Systeme. Arbeitslosenbezug, AMS-Stellen sind an ganz anderen Adressen als die Mindestsicherungseinrichtungen. Wir haben auch ganz andere Ordnungssysteme, also welche Menschen wohin gehören. Wir haben beschlossen, weil die Erfahrungen bei U25 so gut sind, drüber nachzudenken, wie wir im Laufe der nächsten Jahre das System so weiterentwickeln können, dass wir da wirklich auch zusammenziehen. Dann wird auch die Chance bestehen, aus welchen Gründen auch immer es zu Fehlern kommt, diese noch weiter zu minimieren. (Beim Verlassen des Rednerpults ist ein lauter Pfeifton zu hören. - Lhptm Dr. Michael Ludwig: Das ist die neue Hüfte! - Allgemeine Heiterkeit.)
Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung.
Die 2. Anfrage (FSP-1374479-2022-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Kickert gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Nach dem Denkmalschutzgesetz des Bundes kommt dem Landeshauptmann ein Antragsrecht im Verfahren zur Unterschutzstellung von unbeweglichen Gütern zu. Aus der Stellungnahme der Magistratsdirektion - Bauten und Technik zur Petition „Für die respektvolle Erhaltung und adäquate Nutzung der Helmut-Richter-Schule am Kinkplatz in Wien/Penzing“ geht hervor, dass das Land Wien als Legalpartei und Eigentümerin des Schulgebäudes die Möglichkeit hatte, sich im Rahmen des Denkmalschutz-Verfahrens in Form einer Stellungnahme an das Bundesdenkmalamt zu äußern. Wie steht das Land Wien zur Unterschutzstellung der Helmut-Richter-Schule?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Landtages! Frau Landtagsabgeordnete!
Das in Ihrer Anfrage thematisierte Gebäude am Kinkplatz wurde 1994 in Betrieb genommen. Das vormalig als Schule genutzte Gebäude hat eine Bruttogrundfläche von rund 13.800 m² auf einer Liegenschaftsfläche von in etwa 14.500 m² mit der Widmung „Bauland Wohngebiet“. Im Frühjahr 2021 wurde vom Bundesdenkmalamt ein Unterschutzstellungsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz von Amts wegen eingeleitet. Dabei soll entschieden werden, ob und in welchem Umfang das Gebäude schutzwürdig ist. Eine vollständige, das heißt, hundertprozentige Unterschutzstellung als Denkmal steht hierbei im Raum.
Seitens des Bundesdenkmalamtes wurde der Stadt Wien die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Ergebnis des diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens und zur beabsichtigten Unterschutzstellung Stellung zu nehmen. Wie mir mitgeteilt wurde, ist die dazu aktuelle Frist mit 31. Oktober 2022 anberaumt. Zu betonen ist, dass die Stadt Wien um eine nachhaltig sinnvolle Nachnutzung des gegenständlichen Gebäudes sehr bemüht ist. Dementsprechend ist in Aussicht genommen, dass Wien im laufenden Verfahren eine hundertprozentige Unterschutzstellung deutlich in Frage stellen wird.
Der Umfang der Unterschutzstellung sollte aus Sicht von Wien nämlich einem Maß entsprechen, das eine sinnvolle Nutzung noch ermöglicht. Von den hiesigen Expertinnen und Experten wurde dazu weiter ausgeführt, dass die vormalige Schule von Beginn an auf Grund der oben angeführten Architektur von vielen unterschiedlichen Themenschwerpunkten geprägt war, wie zum Beispiel einem unangenehmen Nutzerempfinden - viele Menschen, die das Gebäude genutzt haben, haben es als zu heiß, zu laut, zu kalt empfunden -, unzähligen Sanierungsmaßnahmen, hohen Betriebs- und Erhaltungskosten und letztendlich einer fehlenden Gebrauchstauglichkeit der Schule. Dies führte dazu, dass das Gebäude bereits seit einigen Jahren nicht mehr als Schule genutzt werden kann.
Ergänzend sei erwähnt, dass laut den aktuellen Schulbedarfsprognosen seitens der zuständigen Dienststelle auch kein weiterer Bedarf an der Nutzung dieses Gebäudes als Schulstandort besteht. Auf Grund der zahlreichen Baumängel, die den Expertinnen und Experten zur Folge mittlerweile zum Teil auch als gefährlich einzustufen sind, wurde von der Baupolizei im vergangenen Jahr zudem ein Betretungsverbot ausgesprochen. Der Zutritt ist nur einzelnen Personen mit Sicherheitsausrüstung wie Helm, Schutzschuhen und anderes unter entsprechender Aufsicht gestattet.
Was das laufende Unterschutzstellungsverfahren anbelangt, so wurde durch die zuständigen Stellen der Stadt im Rahmen der Erarbeitung der Stellungnahme an das Bundesdenkmalamt die ausgewiesene Expertise im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes beigezogen. Ein wesentlicher Punkt, den Wien ansprechen möchte, ist dabei, dass in den bisherigen Beurteilungen des Bundesdenkmalamtes ausschließlich architektonische Aspekte herangezogen wurden. Aus Wiener Sicht sollte jedoch zum Zweck einer eindeutigen Beurteilung ein darüber hinaus gehendes, möglichst umfassendes Bild geschaffen werden. Eine entsprechend fundierte Stellungnahme soll dem Bundesdenkmalamt als Hinweis beziehungsweise Anregung dienen, dass in diesem Fall über den kulturellen Wert hinaus die Funktionalität und wirtschaftliche Nutzung des Objektes zu berücksichtigen wären.
Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass Wien eine etwaige einhundertprozentige Unterschutzstellung des in Rede stehenden Gebäudes deutlich hinterfragen wird. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist dabei, dass bisher ausschließlich architektonische Aspekte für die Beurteilung herangezogen wurden. Wie schon vorhin betont, ist es die Intention der Stadt, die betreffende Liegenschaft in eine nachfolgende nachhaltige Nutzung überzuführen und würde eine vollständige Unterschutzstellung diesem Ziel klar entgegenstehen.
Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Kickert gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!
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