Landtag, 13. Sitzung vom 21.06.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 35
ren. Wir Freiheitlichen machen da nicht mit. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)
Die Einbürgerungen waren 2021 mit über 16.000 um 80 Prozent höher als im Jahr 2020. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das sind die Doppelstaatsbürgerschaften für NS-Opfer! - StR Dominik Nepp, MA: Nein, nicht in dieser Zahl!) Da sieht man ja schon, wie diese Bundesregierung sich widerspiegelt. Da erkennt man, wie das Motiv ist, da erkannt man Ihre Motivlage.
Wenn dann auch Bgm Ludwig jetzt in Istanbul war, Präsident Erdogan getroffen hat - sein Büro ist ja bestens mit der AKP vernetzt -, dann erkennt man, dass es nicht darum geht, Integrationsbemühungen zu unterstützen, sondern man erkennt, dass es darum geht, vielleicht gemeinsame Interessen abzuwägen, sich vielleicht auch den einen oder anderen politischen Befehl abzuholen. Das ist keine Integrationspolitik. Das ist genau das Gegenteil. Sie forcieren Parallelgesellschaften von höchster Stelle. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir Freiheitlichen sagen als einzige Partei glaubhaft, dass die Staatsbürgerschaft das höchste Gut ist und dass sie auf keinen Fall automatisch am Ende irgendeines Integrationsprozesses stehen muss. Wir fordern vor diesem Hintergrund auch ganz klar, dass es keine Änderung des Abstammungsprinzips geben darf und dass es keine weiteren Aufweichungen im Staatsbürgerschaftsrecht geben darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fordern und beantragen das auch - etwas, das auch selbstverständlich sein muss -, dass der Differenzierung von Asyl und Einwanderung auch beim Staatsbürgerschaftsprozess endlich nachgekommen werden muss. Es kann nicht sein, dass Menschen, die unter einem Asyltitel nach Österreich eingewandert sind, egal, ob nach fünf oder nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Nein, Asyl ist Recht auf Schutz auf Zeit, manchmal für einige Monate, manchmal für einige Jahre.
Wenn dieser Schutz aber nicht mehr benötigt wird, dann muss die Reise in die Heimat angetreten werden, und dann muss auch die ursprüngliche Staatsbürgerschaft noch vorhanden sein, um diese Reise überhaupt antreten zu können. Deswegen wollen wir ein Ende der jetzigen Situation, dass es eine Zuwanderungsmöglichkeit beziehungsweise eine Staatsbürgerschaftsmöglichkeit über den Asyltitel gibt. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Bakos zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen!
Keine Entwertung der Staatsbürgerschaft fordert also die ÖVP, während Österreich mit einer Einbürgerungsrate von exakt 0,6 Prozent zu den absoluten Schlusslichtern innerhalb Europas gehört. Laut dem Migrant Integration Policy Index ist der Zugang unter 52 verglichenen Staaten nur noch in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Saudi-Arabien noch strenger als in Österreich, wenn es um die Erlangung der Staatsbürgerschaft geht.
Ich gehe jetzt nicht näher darauf ein, anders formuliert, ich möchte erst gar nicht den Versuch wagen, warum es zu einer Entwertung, zu einer Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechtes kommt, wenn es Menschen gibt, die sich diesem Land zugehörig fühlen und das auch nach außen bekennen wollen, die sich ganz explizit dafür entscheiden, Österreicher und Österreicherinnen werden zu wollen, die dafür auch Konsequenzen in Kauf nehmen, Stichwort Zurücklegung der bisherigen Staatsbürgerschaft.
Darüber möchte ich jetzt gar nicht sprechen, weil ich alleine das Wort „Entwertung“ schon so menschenfeindlich finde, dass ich darauf nicht näher eingehen möchte. Ich möchte die Zeit vielmehr dazu nutzen, noch einmal ein bisschen Sachlichkeit hereinzubringen und noch einmal aufzudröseln, worum es in dieser Debatte eigentlich im Grunde geht. Was ich so mitgenommen habe und ich glaube, Sie werden mir recht geben, das Hauptargument der ÖVP ist, dass die Erlangung der Staatsbürgerschaft stets am Ende des Integrationsprozesses stattfinden soll.
Man kann jetzt, glaube ich, darüber diskutieren, ob es überhaupt ein Ende eines Integrationsprozesses geben kann, ob das nicht etwas ist, das stets weiter voranschreitet, ob das nicht etwas ist, das nie einen Endpunkt haben kann, aber sei’s drum. Worum es Ihnen geht - ich glaube, das habe ich richtig verstanden, bitte widersprechen Sie mir, aber ich höre keine Zurufe -, ist, dass lediglich gut integrierte Menschen die Staatsbürgerschaft bekommen sollen. Keine Zurufe, das finde ich super. Unter dieser Prämisse ist es für uns natürlich klar, dass nur gut integrierte Menschen die Staatsbürgerschaft bekommen sollen.
Jetzt komme ich aber in die Tiefe dieser Debatte, weil es so ist, dass es Bestimmungen im Staatsbürgerschaftsgesetz oder Vorgaben an den Vollzug gibt, die genau diesen gut integrierten Menschen, die Sie meinen, die ich meine, diese Erlangung der Staatsbürgerschaft erschweren oder gar verunmöglichen, weil es Bestimmungen gibt, weil es Vorgaben gibt, finanzielle, vor allen Dingen bürokratische Hürden (StR Dominik Nepp, MA: Wenn die bürokratische Hürde darin besteht, ein Formular auf Deutsch auszufüllen!), die nicht in ein Gesetz des 21. Jahrhunderts passen, vor allen Dingen in einer globalisierten modernen Welt im Jahr 2022. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ihr könnt die Gebühren, die ihr ..., abschaffen!)
Das heißt, unter dieser Prämisse Integration - ich bin mir sicher, darum geht es Ihnen - kann man sich fragen, was es mit Integration zu tun hat, wenn die Berechnung des Lebensunterhaltes je nach Lebenslage, je nach Einkommensquelle, et cetera so komplex, so dermaßen ausdifferenziert ist, dass da jeder Antragsteller, jede Antragstellerin, Sie, ich, jeder von uns aussteigen würden.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Sozialhilfebezug. Man darf ja eine gewisse Zeit nicht von Sozialhilfe gelebt
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