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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 93 von 101

 

Das ist vielleicht auch für die Freiheitlichen nicht uninteressant, weil wir ja schon diese gute Tradition haben. Die Freiheitlichen fordern immer auch die Stellungnahme des Bezirksparlaments ein, wird auch regelmäßig von Grün, Pink und Rot abgelehnt.

 

Wir haben auch die Thematik, dass wir die tatsächliche Umsetzung von § 2 ein bisschen einmal hinterfragen sollten, und zwar ist es so, dass da ja auch drinnensteht, dass alle Stellen, die von dieser Sache oder Petition betroffen sind, zu einer Stellungnahme gebeten werden. Wir haben jetzt gerade eine aktuelle Petition, da geht es darum, dass die Petenten eigentlich gegen eine Sporthalle von den Arminen sind. Ich habe dann gesagt, es wäre doch interessant, wenn wir auch eine Stellungnahme der Arminen einfordern. Jede Medaille hat zwei Seiten, hören wir uns auch beide Seiten an, nur so können wir wirklich neutral beurteilen.

 

Wir haben als Petitionsausschuss auch das Problem, dass wir nur eine Empfehlung abgeben können, wir können aber nichts beschließen. Ich denke, dass es für die eine oder andere Petition sehr wohl interessant wäre, wenn es in den zuständigen Ausschuss sozusagen weitergeleitet wird und dort dann ein Beschluss ist. Das kann sein: Radweg ja, Radweg nein, Bebauung ja, Bebauung nein. Meine Kollegin Klika geht dann noch darauf ein, aber ich denke, wenn wir diesen Petitionsausschuss nicht langsam aufwerten, wenn wir ihn so spielen, wie wir ihn bei vielen Petitionen spielen - und es ist ein Spielen -, dann werden die Bürgerinnen und Bürger verlieren. Dann ist es kein Ernstnehmen, dann ist es kein Wertschätzen, dann ist es einfach - und ich zitiere wirklich meinen Herrn Kollegen Zierfuß noch einmal - eine Ver - Punkt, Punkt, Punkt. (Zwischenruf.) - Ich habe es schon einmal gesagt, man muss es ja nicht ausreizen.

 

Wir haben auch einen Antrag mit der Bitte um Zuweisung eingebracht, weil ich denke, dass wir gewisse Themen durchdenken sollten, gemeinsam durchdenken können. Ich glaube, es wird der Zuweisung nicht zugestimmt, was ich sehr schade finde, dass man hier nicht einmal drüber reden kann. Es gibt noch einige Webfehler, die wir eigentlich besprechen sollten. Schade, und ich hoffe, dass wir gemeinsam mutiger sind und die Wahrheit den Petenten und Petentinnen auch zutrauen. Danke.

 

Präsident Ernst Woller: Für eine tatsächliche Berichtigung hat sich Herr Abg. Weber zu Wort gemeldet.

 

19.33.43

Abg. Thomas Weber (NEOS)|: Ich möchte die Ausführung von Frau Kollegin Keri berichtigen, die behauptet hat, ich hätte hier gesagt, man solle hier nicht über einzelne Petitionen sprechen. Das ist falsch. Richtig ist, dass ich gesagt habe, ich werde in meiner Rede nicht über einzelne Petitionen sprechen, weil ich alle Petitionen kenne und seitens NEOS-Fraktion Angelika Pipal-Leixner über die Petitionen reden wird. Es steht mir aber nicht zu, Ihnen zu sagen, worüber und was Sie hier reden sollen oder nicht, und das lasse ich mir auch nicht sagen, dass ich das gesagt hätte.

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mautz-Leopold. Ich erteile ihr das Wort.

 

19.34.33

Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer!

 

Ich möchte jetzt am Beginn meiner Ausführungen ein bisschen eine Positionsbestimmung vornehmen, denn wir sollten wissen, dass das Petitionsrecht ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht ist. Es ist im Staatsgrundgesetz festgeschrieben und verankert und ist ein sogenanntes Jedermannsrecht. Auf dieser Grundlage wurden eben in einigen Bundesländern - nicht in allen - und auf Bundesebene Petitionsgesetze verankert. Ja, ich kann dieses Recht niemandem absprechen und insofern kann ich jetzt, was Kollegin Keri vorhin angesprochen hat, auch nicht einzelne Petitionswerber und -werberinnen nicht einladen, und ich kann politisch Engagierten, politisch Interessierten, ich kann politischen Parteien nicht verbieten, dass sie sich für gewisse Anliegen einsetzen. Ich kann auch noch ganz deutlich dazusagen: Ich kenne auch alle Petitionswerberinnen und -werber des letzten Jahres persönlich und habe viele, viele Gespräche mit ihnen geführt. Es ist ein kleiner Bruchteil von Menschen, die bei uns im Petitionsausschuss sind, die tatsächlich parteipolitisch motiviert zu uns kommen. Das kann ich mit Sicherheit belegen.

 

Jedenfalls haben wir in Wien auch schon jetzt - und ich möchte mir das nicht kleinreden lassen - ein wirklich weitreichendes, ein wirklich niederschwelliges Petitionsrecht, das sehr, sehr erfolgreich ist. Kollege Weber hat es ja schon gesagt: Wir haben letztes Jahr 39 Petitionen abschließend behandelt und das - da darf ich dich ein bisschen korrigieren, Thomas - mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 2,8 Monaten. Ab dem Erreichen der 500 Unterschriften bis zu dem, dass die Gespräche geführt wurden, die Stellungnahmen eingeholt werden, vergehen also im Schnitt 2,8 Monate. Auch da sind wir mit keinem anderen Bundesland vergleichbar. Es gibt Bundesländer, in denen Petitionen jahrelang liegen.

 

Petitionen sind in Wien also ein beliebtes Instrument, um konkrete Anliegen an den Gemeinderat beziehungsweise den Landtag heranzutragen. Es ist mir auch in deiner Rede schon vorweggenommen worden, es hat sich dieses Instrument über die letzten Jahre verdoppelt, wir haben also einfach doppelt so viele erfolgreiche Petitionen behandelt wie noch vor wenigen Jahren. Ich denke, wir haben eben, wie gesagt, ein Petitionsgesetz, das sehr niederschwellig ist und das klar regelt, dass wir als Petitionsausschuss von den Zuständigen in der Landes- und Stadtregierung und von anderen mit dieser Thematik befassten Stellen Stellungnahmen einholen können.

 

Im Petitionsbericht können Sie nachlesen, dass wir als Petitionsausschuss im Jahr 2021 unglaubliche 229 Stellungnahmen erhalten haben. Bitte lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen: 229 Mal wurde zu konkreten BürgerInnenanliegen konkret und genau eine substanzielle Aussage getroffen, haben sich die zuständigen Stellen beziehungsweise die Stadt- und Landesrätinnen und -räte auf das Anliegen der Petition genau eingelas

 

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