Landtag, 10. Sitzung vom 27.01.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 25
(Beginn um 9.04 Uhr.)
Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen. Die 10. Sitzung - noch einmal einen schönen guten Morgen! Darf ich auch die Fraktionen, die hier ganz rechts und ganz links sitzen, ersuchen, die Plätze einzunehmen. Markus! So, also zweiter Versuch: Die 10. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Al-Rawi, Aslan, Berger, Höferl, Huemer, Hungerländer, Karner-Kremser, Klika, Mahdalik, Margulies, Mörk, Novak, Öztas, Sachslehner, Stadler und Stark. Zeitweise entschuldigt sind Abg. Konrad von 9 bis 10.30 Uhr und Abg. Ornig ab 12 Uhr.
Heute ist der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, des Völkermordes an sechs Millionen europäischer Juden durch das Nazi-Regime. Am Morgen des 27. Jänner 1945, genau heute vor 77 Jahren, wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit, in dem mehr als eine Million Menschen ermordet wurden. Ich habe diesen Ort vor Kurzem besucht und namens des Landes Wien einen Kranz niedergelegt. Im Anschluss besuchte ich die neugestaltete Ausstellung Österreichs im Lager, die sich erstmals auch der Rolle der ÖsterreicherInnen als TäterInnen annimmt. Nirgendwo sonst ist das Ausmaß der Vernichtungsmaschinerie so erschütternd sichtbar wie an diesem Ort.
Wir dürfen das Grauen, das entsetzliche Leid und die tiefe Schuld, die uns an diesen Orten begegnen, nie vergessen. Und wir müssen alles daran setzen, dass dieses Wissen und dieses Grauen auch bei nachfolgenden Generationen nicht in Vergessenheit geraten, an Bedeutung verlieren oder gar kleingeredet werden. Denn im Bewusstsein der Menschen liegt der Grundstein dafür, dass so etwas nie wieder passieren darf, kein Holocaust, kein Genozid und keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein besonderes Empfinden für diese grauenhafte Zeit bekommt man auch beim Betrachten historischer Fotos unseres Sitzungssaales des Gemeinderates und Wiener Landtages. Genau in diesem Saal, der damals abwertend als „Ratsstube“ bezeichnet wurde, saßen 1939 die Ratsherren in NS-Uniformen. Heute sind wir hier, um ein politisches System zu garantieren, das für Sicherheit und Frieden sorgt und wir stehen für eine Gesellschaft, die über alle Partei- und Religionsgrenzen zusammenhält.
In diesem Sinne darf ich Sie nun bitten, sich für eine Gedenkminute von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten stehen von ihren Plätzen auf.)
Ich danke für die Kundgebung.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-139279-2022-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Sittler gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Sie haben als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung angekündigt, nach der „kleinen“ Bauordnungsnovelle 2020 eine „große“ Novelle erarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen zu wollen; auch eine Enquete zu dem Thema ist vorgesehen. So heißt es auch in der Rathauskorrespondenz vom 8. November 2021: „Bereits 2022 wird durch eine große Enquete zum Baurecht der nächste Schritt zu einer Modernisierung der Bauordnung gesetzt.“ Wie sieht der weitere Fahrplan zur Erarbeitung der „großen“ Bauordnungsnovelle aus?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Die Novelle, die kleine Novelle der Bauordnung 2021 war sehr wichtig und sehr dringend, weil wir alle miteinander bemerken mussten, dass in Einfamilienhausgebieten gewinnorientierte Unternehmen sogenannte Maximalbauten errichtet haben und die entstanden sind. Diese Gebäude waren zwar legal, aber sie haben ganz sicher nicht ins Stadtbild gepasst und haben auch nicht dem Lebensgefühl entsprochen, das die Menschen dort haben. Gleichzeitig haben wir mit dieser kleinen Bauordnungsnovelle auch ein Zeichen setzen wollen, ein Zeichen gegen den unerlaubten Abriss von Gründerzeithäusern, und dass das nicht ungeahndet bleibt. Das ist ein Thema, dem wir uns auch sicher in Zukunft noch stärker widmen werden und hier zum Beispiel auch die wirtschaftliche Abbruchreife ein bissel intensiver diskutieren wollen in zukünftigen Bauordnungsnovellen. Genauso wie wir uns mit der Frage auseinandersetzen werden müssen, was wir mit den steigenden Baukosten tun können, ob wir hier bei der Baukostenreduktion etwas machen können, zum Beispiel Verfahrensvereinfachungen. Grundsätzlich müssen wir auch schauen, dass die neuesten Techniken auch in den neuesten Regelungen dann widergespiegelt werden.
Diese Beispiele zeigen einfach schön, dass die Bauordnung nie ein abgeschlossenes Produkt sein wird, sondern immer wieder ein laufender Prozess sein wird, der Adaptionen braucht, weil sich einfach die Zeit, das Leben und die Bedürfnisse auch verändern. Außerdem wird sich ein Gesetzeswerk wie die Bauordnung auch immer wieder an übergeordneten Regelungen orientieren müssen, Stichwort Klimafahrplan, Stichwort Kreislaufwirtschaft. Wir merken auch, und das ist ganz verständlich, dass uns immer wieder von außen sozusagen Impulse gesetzt werde von NGOs, von den Kammern oder aber auch von der Immobilienwirtschaft. Und auch das Regelwerk der EU ist für uns natürlich maßgeblich und wir das auch immer wieder einarbeiten müssen. Unser Plan ist es daher, im Herbst 2022 eine Enquete zur Wiener Bauordnung zu veranstalten. Da haben wir ja jetzt schon laufend Ideen und die sammeln und clustern wir auch, um sie dann dort auch einem breiten Publikum zu präsentieren und dort auch diskutieren zu lassen, natürlich auch mit Expertinnen und Experten. Das wissen Sie, weil Sie mich mittlerweile auch schon kennen, mit den Kolleginnen und Kollegen der Opposition, weil mir auch Ihre Meinung sehr, sehr wichtig ist. Das Ziel ist und mein Ziel ist, dass wir dann schlussendlich eine Bauordnungsnovelle auf Schiene bringen, die wir 2023 beschließen werden, die wir auf breitester Ebene diskutiert
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