Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 68
Verstößen kommt, stellen wir fest, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen personeller Ausstattung und Beschwerden über die Verhältnisse gibt. Überall dort, wo genug Personal vorhanden ist, halten sich die Beschwerden in Grenzen beziehungsweise sind es Einzelfälle, die nach einem Hinweis leicht zu beheben sind. Überall dort, wo zu wenig Personal vorhanden ist. kommt es zu systematischen und immer wiederkehrenden Verstößen, nicht, weil die Leute, die dort arbeiten, das böswillig machen, sondern weil sie einfach überfordert sind und an ihre Grenzen stoßen. Wir werden daher auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass gerade in diesem Bereich und im Moment vor allem in der Pflege auf eine entsprechende Personalausstattung zu achten ist.
Die MA 35 wurde mehrfach angesprochen. Es wurde ja auch schon versprochen, dort mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Ich möchte auf einen Aspekt hinweisen und Sie bitten, diesen bei der Abarbeitung des Rückstands vielleicht zu priorisieren, der von der MA 35, die eigentlich in den Geschäftsbereich des Kollegen Rosenkranz fällt, in meinen Geschäftsbereich ausstrahlt.
Es gibt Menschen, die durch Fehler der MA 35, durch zu langsame Behandlung von Anträgen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren. Wenn diese dann das Pech haben, schwerer zu erkranken, bekommen sie von einer anderen Stelle der Stadt eine saftige Rechnung. Ich hatte heuer den Fall eines Menschen, der einen Herzinfarkt erlitten hat, keinen Krankenversicherungsschutz gehabt hat, weil er gerade bei der MA 35 zwischen allen Stühlen gesessen ist, und dann von der Stadt Wien eine entsprechende Rechnung über die Behandlung des Herzinfarkts bekommen hat, die zum Glück stattgefunden hat. Wir bemühen uns jetzt, dass das irgendwie nachgesehen wird, denn der Fehler, dass er nicht krankenversichert war, ist auf die Untätigkeit der MA 35 in dem Bereich zurückzuführen.
Weil sie auch öfter angesprochen wurde, möchte ich noch die Mindestsicherung kurz erwähnen, da es natürlich so ist, wie Herr Abg. Florianschütz es gefordert hat, dass wir das nicht nur in Wien thematisieren. Wir thematisieren das auch in anderen Bundesländern, und es ist leider so, dass wir dort, wo dieses Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu 100 Prozent umgesetzt wurde, kritisieren müssen, dass vielen Menschen, die jahrelang, weil sie es benötigen, problemlos die Mindestsicherung bezogen haben, auf einmal die Leistungen eingestellt werden. Das ist dort das Problem.
Trotzdem gibt es ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Ausführungsgesetze der Länder. Wenn das nicht zusammenpasst oder wenn die Ausführungsgesetze dann zu unerwünschten Folgen wie Kürzungen führen, muss man sich einfach in Verhandlungen begeben, denn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist von den Ländern nicht änderbar. Da müssen zumindest Verhandlungen mit der Bundesregierung aufgenommen werden. Zuletzt hat aber Gesundheitsminister Mückstein schon signalisiert, dass er zu derartigen Gesprächen bereit wäre. Ich hoffe daher, dass wir diese Kritikpunkte bis zum nächsten Mal lösen können.
Ein letzter Punkt zu den Heimopfern: Es gibt in unserem Land Menschen, die in ihrer Jugend in Heimen nicht gut behandelt wurden. Die Volksanwaltschaft hat im Auftrag des Parlaments die sogenannte Heimopferrente abzuwickeln, das ist eine pauschalierte Entschädigung, eine Geste der Anerkennung für Menschen, denen dort Böses geschehen ist. Wirkliche Entschädigungsleistungen, Schadenersatzzahlungen sollten die Träger der Einrichtungen bezahlen, das ist die Katholische Kirche, das sind andere kirchliche Organisationen, das sind Länder oder teilweise auch private Einrichtungen. Diese haben das auch getan und die allermeisten tun es auch noch, nur die Stadt Wien hat ab einem gewissen Punkt gesagt, wir stellen diese Entschädigungszahlungen ein.
Fakt ist aber, dass sich noch immer viele Menschen bei uns melden, die in Einrichtungen der Stadt Wien untergebracht waren und bisher keine Entschädigung bekommen haben. Als positives Signal werte ich, dass der Steinhof, das Otto-Wagner-Spital, nach Intervention der Volksanwaltschaft für Leute, die dort untergebracht waren, die Entschädigungszahlungen wiederaufgenommen hat und dass wir jetzt dutzende Fälle abwickeln können. Es haben auch alle anderen Bundesländer, die vorerst eingestellt haben, diese Entschädigungszahlungen wiederaufgenommen, weil glaubhaft gemacht werden konnte, dass betroffene Menschen oft eine sehr große Hemmschwelle haben, sich zu melden, und dass es eben lange Zeit dauert, bis sie sich dazu durchringen können, sich zu melden. Ich hoffe, dass Wien für diese Menschen auch noch ein offenes Ohr finden wird und die Entschädigungszahlungen wiederaufgenommen werden. Die Menschen, die betroffen sind, hätten es sich verdient. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen. Wir kommen somit zur Abstimmung des Berichtes.
Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Ich stelle hiermit die Einstimmigkeit fest.
Es liegen mir drei Beschlussanträge vor, die ich nun zur Abstimmung bringen darf.
Beschlussantrag 1, der FPÖ-Abgeordneten Maximilian Krauss und Stefan Berger, betreffend uneingeschränkter Präsenzunterricht an den Wiener Schulen. Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur der Antragsteller selbst. Der Antrag hat somit keine notwendige Mehrheit.
2. Antrag, ein Beschlussantrag der FPÖ-Abgeordneter Krauss und Berger betreffend Benachteiligung der zum häuslichen Unterricht angemeldeten Kinder. Ich darf auch hierbei alle Mitglieder des Wiener Landtages, die diesem Antrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Auch hier gibt es Zustimmung beim Einbringer, bei der FPÖ. Das ist keine Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Der 3. Antrag ist ein Beschlussantrag der Abgeordneter Berner, Spielmann, Öztas, Margulies und Ellensohn betreffend Erhöhung des Pflegekindergeldes entlang der
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