Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 68
Ich komme daher zum Schluss, sehr geehrte Damen und Herren, und möchte die Worte der beiden Landesräte noch unterstützen. Ich glaube, dass es wichtig ist, diese Tafeln zur Erinnerung an diese Rothschild-Stiftung anzubringen, wie es auch die Historikerkommission empfiehlt. Mir ist auch das, was Herr LR Hacker gesagt hat, sehr sympathisch, dass man nämlich ein über die Empfehlung der Historikerkommission hinausgehendes Zeichen der Erinnerung setzt, das auch spätere Generationen zum Nachdenken anregen sollen. Zeichen der Erinnerung müssen immer so gestaltet sein, dass sie auch aus heutiger Sicht Diskussionen provozieren, Neugier provozieren, Nachdenken provozieren. Wenn das gelingt, dann haben wir da, glaube ich, einen sehr, sehr guten Beitrag geleistet.
Ich vertraue dem, was die Historikerinnen und Historiker in dieser Studie gesagt haben. In diesem Sinne sind wir da ein gutes Stück vorwärts gekommen. - Vielen herzlichen Dank.
Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs zwei und des Klubs der GRÜNEN drei schriftliche Anfragen eingelangt sind.
Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen fünf Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Die Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Höferl, Hursky, Pipal-Leixner und Gara haben am 5. November 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Pensionsordnung 1995 und das Wiener Bezügegesetz 1995 geändert werden, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen.
Die Abgeordneten Wagner, Deutsch, Däger-Gregori, Höferl und Gara haben am 15. November 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 8, 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.
Wir kommen nun zur Postnummer 8, sie betrifft die Wahl eines Mitglieds, eines Ersatzmitglieds des Bundesrates. Bevor wir über den vorliegenden Wahlvorschlag abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzetteln vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage auch im Einvernehmen mit der Präsidialkonferenz vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen.
Ich bitte nun jene Damen und Herren des Wiener Landtages, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig und daher werde ich so vorgehen.
Das an erster Stelle gereihte Mitglied des Bundesrates, Herr Wolfgang Beer, ist am 31. Oktober 2021 verstorben, das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied Abg. Kurt Wagner hat mit Wirkung vom 2. November 2021 auf sein Mandat als Mitglied des Bundesrates verzichtet. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates schlägt als neues Mitglied für die erste Stelle Herrn Mag. Sascha Obrecht und als an gleicher Stelle gereihtes Ersatzmitglied Herrn Abg. Kurt Wagner zur Wahl vor.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig angenommen.
Ich darf daher Mag. Sascha Obrecht sehr herzlich zur Wahl zum Bundesrat gratulieren. (Allgemeiner Beifall.) Lieber Sascha, du wirst Wien wunderbar vertreten. Ich wünsche dir für diese wichtige Aufgabe alles, alles Gute.
Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 42. Bericht der Volksanwaltschaft 2020 an den Wiener Landtag. Die Herren Volksanwälte wurden schon begrüßt, ich darf es noch einmal wiederholen: Ich begrüße ausdrücklich die Volksanwälte Bernhard Achitz, Werner Amon und Walter Rosenkranz. Herzlich willkommen im Wiener Landtag!
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich als Erster Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Volkanwälte! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen!
Wir verhandeln den Bericht der Volksanwaltschaft 2020 an den Wiener Landtag und können eingangs feststellen, dass natürlich auch die Situation mit Covid an der Volksanwaltschaft nicht ganz spurlos vorübergegangen ist. Es wird im Bericht auch kurz darauf Bezug genommen, es hat selbstverständlich auch für die Volksanwaltschaft Einschränkungen gegeben, insbesondere beim Parteienverkehr.
Ich gratuliere auch dem Herrn Bundesrat, vielleicht kann er auch zuhören, die Volksanwaltschaft betrifft ja auch den Bundesrat.
Ich möchte einige wenige Bereiche herausziehen und dem Wiener Landtag darstellen, wo es meiner Meinung nach in den Berichten der Volksanwaltschaft wiederholt Hinweise zu Problemen, auch in der Wiener Landesgesetzgebung, gibt. Das ist ja auch leider nichts Neues, ich werde dann kurz darauf Bezug nehmen. Die Arbeitsweise der Volksanwaltschaft und die umfangreiche Arbeitsweise in diesem Zusammenhang sind eindrucksvoll. Wie gesagt, unsere Fraktion hat auch noch einen zweiten Redner, Herr Kollege Berger wird dann noch andere
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