Landtag, 46. Sitzung vom 25.06.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 79
völkerrechtlicher Bestimmungen nicht staatenlos werden dürfen, scheint mir auch schlüssig zu sein. Das heißt, wenn er nur eine Staatsbürgerschaft hat, nämlich die österreichische Staatsbürgerschaft, und er beim Entzug dieser staatenlos würde, wäre uns damit auch nicht geholfen, denn wenn er dann in Österreich wäre und staatenlos ist, damit auch nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hat, beispielsweise einen Pass zu bekommen, dann wird er wahrscheinlich Österreich überhaupt nicht verlassen beziehungsweise nicht verlassen können. Das heißt, dann haben wir überhaupt wenige Chancen, dass wir den auch wieder außer Landes bringen.
Einen staatenlos geführten Menschen kann man auch nicht irgendwo anders unterbringen, das muss uns halt auch irgendwie klar sein. Also daher möchte ich noch einmal auf meine Aussage verweisen, dass die Bundeseinrichtungen, Sicherheitspolizei und Justiz, jetzt in diesem konkreten Fall gefordert sind, ihn bei der Grenze festzunehmen und auf Grund der vorliegenden strafrechtlichen Tatbestände, nämlich an einen bewaffneten Konflikt im Ausland teilgenommen zu haben, entsprechend in Gewahrsam zu nehmen.
Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung.
Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP-522950-2020-KSP/LM). Die 3. Anfrage wurde von Herrn Abg. Gremel gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Im Rahmen des Regionalen Strukturplanes Gesundheit für Wien wurde im Jahr 2019 der Beschluss gefasst, bis 2025 36 Primärversorgungseinheiten umzusetzen. Wirken sich die Corona bedingten Mehraufwände und Einnahmenausfälle der Sozialversicherung auf den Zeitplan für die Umsetzung der Primärversorgungseinheiten aus?)
Ich erteile dir das Wort.
Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!
Ich danke für diese wirklich relevante Frage, denn die Frage der Auswirkungen der Corona-Krise auf das Gesundheitssystem ist von großer Relevanz. Sie fragen mich nach dem Ausbau der Primärversorgungseinheiten, über die wir in der Frage der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems auch schon seit langer Zeit diskutieren und auch viel hören, gehört haben und hören.
Ich möchte nur am Anfang meiner Ausführungen festhalten und betonen, dass ich diese Idee der Primärversorgungseinheiten als Zukunftsmodell des niedergelassenen Sektors für eine extrem gescheite Idee halte und auch für das zentrale Zukunftsmodell, an dem wir alle arbeiten müssen.
Wie Sie wissen, haben wir im Gesundheitswesen aber nach wie vor eine sektorale Zuständigkeit, die in der Bundesverfassung verankert ist. Art. 10 und 12 sind da die entscheidenden und die bestimmen, dass der Bund und für ihn die Sozialversicherung für den niedergelassenen Bereich verantwortlich ist, und wir Länder für die Spitäler verantwortlich sind.
Im Jahr 2014 hat es nach sehr vielen Gesprächen, Diskussionen und einem zähen Ringen, kann man fast sagen, eine Einigung zwischen dem Bund, den Ländern und den Sozialversicherungen gegeben, dass im Rahmen der Zielsteuerung, also im Rahmen des gemeinsamen Diskussionsprozesses zur Entwicklung des Gesundheitssystems, die Stärkung der Primärversorgungseinheiten stattfinden soll. Das ist immerhin sechs Jahre her, was eigentlich ziemlich bedauerlich ist.
Wir Länder haben uns damals entgegen unserer Zuständigkeit, das muss man in aller Klarheit sagen, entgegen unserer verfassungsmäßigen Zuständigkeit, Pflicht und Verantwortung entschieden, diese Primärversorgungseinheiten extra zu co-finanzieren, in der Erwartungshaltung, dass wir dadurch zu einer relevanten Entlastung unserer Spitäler, insbesondere der Spitalsambulanzen beitragen können.
Aber unabhängig von dieser Vereinbarung und unabhängig von dieser Zustimmung, dass wir Länder gesagt haben, wir zahlen an den Primärversorgungseinheiten mit, ist natürlich die Verantwortung für die Umsetzung unverändert geblieben und liegt weiterhin bei der Sozialversicherung auf der einen Seite und beim relevanten Vertragspartner, der Ärztekammer, auf der anderen Seite. Daher sind die Steuerungsmöglichkeiten, die wir als Stadt haben, die ich als Gesundheitsstadtrat habe, die wir als Landtag haben, extrem eingeschränkt, was ich immer wieder kritisiert habe. Ich halte das für einen kleinen Irrtum in der Konstruktion des Gesundheitssystems.
Wir haben das auch im Rahmen der Gesundheitsplattform und auch hier im Landtag schon ein paar Mal besprochen. Unsere Kompetenz beschränkt sich letzten Endes darauf, gemeinsam mit der Sozialversicherung den sogenannten Strukturplan zu entwickeln. Das ist die Rahmenvorgabe, nach der die Entwicklung und der Ausbau aller Leistungen des ambulanten Sektors stattfinden sollen. Wir haben das auch gemacht, die Landeszielsteuerungskommission hat am 18. März 2019 diesen neuen Rahmenplan für Wien festgelegt und darin festgehalten, dass bis zum Jahr 2025 von Sozialversicherung und Ärztekammer 36 Primärversorgungseinheiten in Wien umzusetzen sind. Das Problem ist nur, die Ausschreibung dafür, die Vertragsausschreibung, die Auswahl, die Definition, wer das macht, liegt weiterhin verfassungskonform bei den Verantwortlichen, nämlich bei der Sozialversicherung und der Ärztekammer.
Genau darüber werden wir morgen mit Vertretern aller Fraktionen hier vom Haus in der Wiener Gesundheitsplattform diskutieren und diskutieren können. Ich erwarte mir morgen eine lebhafte Diskussion, da in der Gesundheitsplattform nicht nur die Abgeordneten aller Fraktionen dieses Hauses sitzen, sondern eben auch die Vertreter der Sozialversicherung und die Vertreter der Ärztekammer. Also ich mache ein bisserl einen Motivationsschub für morgen und hoffe, dass wir dann eine lebhafte Diskussion haben werden.
Zu Ihrer Frage jetzt im Konkreten, Sie fragen mich ja, welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie auf die Pläne hat.
Ich denke, das Gesundheitssystem wird im Augenblick noch nicht so direkt als Betroffener der Covid-19-
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