Landtag, 42. Sitzung vom 28.01.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 72
Anliegen, gemeinsam darüber nachzudenken, was es braucht, um dann die Entscheidung zu treffen, wen es braucht und dann auch die Ausschreibung dazu so schnell wie möglich auf die Beine zu stellen.
Konkret kann ich Ihnen jetzt nur sagen: Da ist ein Flutlicht drauf und die Bedeutung dieser Entscheidung ist mir sehr bewusst.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Blind. - Bitte.
Abg. Armin Blind (FPÖ): Guten Morgen - zumindest jetzt ein letztes Mal in der Fragestunde!
Herr Stadtrat, Sie haben ja die Bedeutung dieser Magistratsabteilung hervorgestrichen und ich kann Ihnen auch nur beipflichten, dass es sich beim Leiter um einen wirklich ausgezeichneten Beamten handelt, zu dessen Berufung in den Stadtrechnungshof wir ihn hier auch nur beglückwünschen können.
Nur, zurück zur Landesvollziehung und nicht zur Gemeindevollziehung: Es hat ja in letzter Zeit diese Problematik der türkisch-österreichischen Scheinstaatsbürger gegeben und die MA 35 hat sich in dem Bereich durchaus hervorgetan. Jetzt gibt es dieses Erkenntnis des VwGH, das natürlich zur Kenntnis zu nehmen ist. Dadurch hat sich aber natürlich die Problematik nicht erledigt. - Welche Schritte sind von Ihnen gesetzt oder in Auftrag gegeben worden, um diesen Verdachtsfällen weiter nachzuspüren und weitere Beweismittel zu sammeln beziehungsweise in wie vielen Fällen ist es zu einer Feststellung gekommen, dass die österreichische Staatsbürgerschaft verlustig gegangen ist?
Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Was sich da in dem konkreten Fall verändert hat, ist die, wenn man so will, Beweiskraft und juristische Relevanz der Liste. Was sich nicht verändert hat, ist die Aufgabe der MA 35, Verdachtsfällen im Hinblick auf eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft nachzugehen. Das haben sie auch vorher gemacht, mit großer Akribie tun sie es jetzt. Es ist auch so, dass laufend Fälle erkannt werden und dass der Verlust der Staatsbürgerschaft festgestellt wird. Das ändert natürlich auch das Erkenntnis zu dieser einen Frage, dieser einen Liste nicht.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Kops. - Bitte.
Abg. Dietrich Kops (DAÖ): Herr Stadtrat, danke für die ausführliche Beantwortung. Die Frage von Kollegen Blind ist, glaube ich, nicht konkret beantwortet worden. Dahin gehend auch meine Zusatzfrage: Die Problematik der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften ist ja letztes Jahr wieder ins Rampenlicht gerückt worden. Auf Grund einer Wahl in der Türkei haben ja viele türkische Staatsbürger türkische Staatsbürger sein müssen, weil sie sich bei der türkischen Botschaft angestellt und dort dann ihre Stimme abgegeben haben. Danach ist dann eine Liste aufgetaucht, wo angebliche österreichische Staatsbürger, sprich, aber auch türkische Staatsbürger aufgelistet waren. - Haben Sie konkrete Zahlen, wie viele türkische Staatsbürger - und österreichische Staatsbürger - letztes Jahr die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben?
Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wie schon gesagt, die MA 35 geht allen Fällen nach und erledigt die auch so schnell wie möglich. Wenn es um konkrete Zahlen geht, bitte ich um Verständnis: Ich habe viel mit und war lange da, das habe ich nicht mit. Sie müssten mich noch einmal fragen. Wie Sie wissen, komme ich gerne.
Präsidentin Veronika Matiasek: Der guten Ordnung halber gebe ich bekannt, dass Mag. Hobek seit 10 Uhr entschuldigt ist.
Wir kommen zur 5. Anfrage. Herr StR Czernohorszky hat seinen Marathon heute beendet (Allgemeiner Beifall.) und Herr Hacker kommt.
Die 5. Anfrage (FSP-68614-2020-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Gemäß den ursprünglich verlautbarten Planungen hätte die Ausgliederung des Wiener Krankenanstaltenverbundes bis zum Jänner 2020 erfolgen sollen. Im November 2019 wurde bekannt, dass es zu einer deutlichen Verzögerung kommen wird. Grund dafür sollen laut einem Artikel in der Presse vom 20. November 2019 (https://www.diepresse.com/5725660/wiener-spitaler-reform-des-kav-vorerst-gescheitert) Planungs- und Managementfehler sein. Über die genauen Hintergründe und weiteren Zeitpläne der Reform wurde weder der Gemeinderat noch die Öffentlichkeit umfassend informiert. Stattdessen gab es nur allgemeine und ausweichende Aussagen. Bis wann werden Sie dem Wiener Landtag einen Gesetzesentwurf vorlegen können, der die rechtlichen Grundlagen für die Umwandlung des Wiener Krankenanstaltenverbundes in eine Anstalt öffentlichen Rechts beinhaltet?)
Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Danke vielmals. In Fortsetzung der vorigen Wortmeldung kann ich Ihnen zunächst versichern, dass wir Stadträte jedenfalls keinen Wettbewerb haben, wer hier am längsten redet, möglicherweise ganz im Gegensatz zu dem Wettbewerb, den es offensichtlich gibt, wie ich vor Kurzem gelesen habe, wer die meisten Anfragen stellt.
Herr Abgeordneter, zu Ihrer Frage: Ich habe diese Frage, wann wir den Gesetzesentwurf vorlegen werden, hier im Haus an sich schon mehrfach beantwortet und ich könnte es mir jetzt sehr einfach machen und es ganz kurz machen, indem ich einfach sage, er wird dann vorgelegt, wenn er fertig ist.
In Ihrer Begründung schreiben Sie, es hätte eine Ankündigung gegeben, dass er bis Ende des Jahres 2019 vorgelegt wird. Ich weiß nicht, woher diese Feststellung kommt, von mir kommt sie jedenfalls nicht. Sie werden in keinem Protokoll, in keiner Aussage von mir einen Zeitpunkt finden, wo ich gesagt hätte, dass es auf jeden Fall im Jahre 2019 vorgelegt wird. Es gibt einen klaren Auftrag, das zu machen, und ich bin der Meinung, dass die Umwandlung der Rechtsform eines der wichtigen Elemente ist, aber es ist bei Weitem nicht das einzig Wichti
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