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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 30

 

Dabei ist insbesondere die Situation von Frauen mit Kindern oder sonstigen Betreuungspflichten entsprechend berücksichtigt worden. Das war, wie alles, und darauf bin ich stolz in dieser Stadt, selbstverständlich sehr intensiv sozialpartnerschaftlich ausverhandelt und die Wiener Pensionsreform hat für Wien auch ein langfristig finanzierbares und sozial ausgewogenes Pensionsrecht geschaffen, ein Pensionsrecht, auf das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch langfristig vertrauen können.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass die Stadt Wien bereits seit Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts an einem Systemwechsel gearbeitet hat, ihn eingeleitet hat, mittendrin ist. Das Ziel dieses Systemwechsels ist, den Anteil öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse an der Gesamtzahl der Dienstverhältnisse deutlich zu verringern. Das ist zunächst einmal durch einen sukzessiven Ausschluss einzelner Bedienstetengruppen von der Pragmatisierung passiert.

 

Ab dem Jahr 2008 sind wir dann zusätzlich dazu übergegangen, Pragmatisierungen generell nur mehr in jenen Dienststellenbereichen vorzusehen, die behördliche Aufgaben haben und dort auch nur einer bestimmten Gruppe von Bediensteten, und zwar Leistungsträgern, Entscheidungsträgern, Amtssachverständigen. Das hat in der Zwischenzeit sozusagen einen weiteren Schritt gemacht. Der Schritt, der in diesem Haus ja sehr bekannt ist, ist der Beschluss des Wiener Bedienstetengesetzes mit 1. Jänner 2018.

 

In diesem Wiener Bedienstetengesetz gibt es gar keine Pragmatisierungen. Warum führe ich das aus? Weil das zur Folge hatte, dass sich aktuell die Zahl der Beamtinnen und Beamten auf nur noch 15.647 Personen, das sind rund 23 Prozent der Bediensteten der Gemeinde Wien, beschränkt. Das wird auch in den nächsten Jahren so weitergehen, das ist ja logisch. Das heißt, der Prozentsatz der Beamtinnen und Beamten wird sich weiter deutlich vermindern. Was will ich damit sagen?

 

Der Großteil der derzeitig im Dienststand befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Stadt ist ohnedies im allgemeinen Pensionsrecht, die Regelungen der Beamtinnen- und Beamtenpension sind damit auslaufende. Zusammengefasst: Unter Berücksichtigung der sozialen Verantwortung, die wir auch als Dienstgeberin haben und auch vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Vertrauenssituation, auf die die Beamtinnen und Beamten bauen können müssen, sehe ich die Rechtslage, die wir mit der Pensionsreform 2005 geschaffen haben, die im Endausbau eine völlige Harmonisierung mit der Bundesrechtslage vorsieht, als ausreichend. Ich bin überzeugt davon, dass es eine gute Regelung ist.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wurde von Herrn Abg. Mantl gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.35.24

Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Danke für die Beantwortung, ich hätte dazu eine kurze Zusatzfrage, denn 2015 hieß es, dass man sich selbstverständlich bemühen wird, die Frühpensionen entsprechend zu senken. 2019 gingen bei den Bundesbeamten 72 Prozent in den vorzeitigen Ruhestand, während auf der Wiener Ebene 96 Prozent vorzeitig in Pension gingen. Welche Probleme sehen Sie hier und welche Pläne verfolgen Sie, um diese Lücke konkret zu schließen?

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Zusatzfrage. Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielen Dank für die Frage, das gibt mir die Gelegenheit, ein bisschen auszuholen und ein paar Dinge klarzustellen.

 

Ein Hauptproblem in dieser Frage sehe ich im Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Das ist leider eine Sache, auf die wir immer wieder gestoßen werden. Immer dann, wenn jemand die Verwaltungsstruktur des Bundes mit der Verwaltungsstruktur der Länder und jene wieder mit der Verwaltungsstruktur der Gemeinde Wien vergleicht, macht er so einen Vergleich von Äpfeln und Birnen. Worauf will ich hinaus? 15,4 Prozent der Bediensteten unserer Stadt - 15,4 Prozent! - sind mit klassischen Verwaltungsaufgaben betraut. Das heißt, unsere Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstruktur ist zum überwiegenden Teil mit Aufgaben einer Gemeinde, mit Aufgaben der Daseinsvorsorge, beschäftigt.

 

Wir haben einen sehr, sehr starken Stand, um vieles höher als etwa im Bund oder in anderen Bundesländern, an Arbeiterinnen und Arbeitern und einen viel geringeren Stand an Akademikerinnen und Akademikern, an Maturantinnen und Maturanten. Selbst im Bereich der Gemeindeverwaltung im engeren Sinn sind es aktuell 11 Prozent Akademiker, die Bundesquote ist 33,7 Prozent. Worauf will ich hinaus?

 

Bei größtem Respekt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der engeren Verwaltungstätigkeit: Das Risiko, sich an einem Papier zu schneiden oder mit einem Tacker zu verletzen, ist deutlich geringer als gesundheitliche Folgen, wenn man Tag für Tag in einem Einser-Profil im Kanal oder bei der Feuerwehr arbeitet oder in Rettungseinsätzen ist, et cetera. Also ich bitte da vielleicht, dass wir uns alle gemeinsam, wenn wir solche grundsätzlichen Vergleiche in den Raum stellen, auch ein bisschen dessen gewahr werden, was die 66.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Stadt leisten und welchen Charakter diese Arbeit hat.

 

Nachdem ich aber gesagt habe, ich bedanke mich für die Frage, damit ich es ein bisschen ausführen kann, würde ich das gerne noch in einem anderen Zusammenhang tun. Selbstverständlich - selbstverständlich! - ist unabhängig von dieser Situation, unabhängig von der Besonderheit, die wir als Gemeinde haben und die unsere Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstruktur darstellt, das oberste Ziel der Personalpolitik, sicherzustellen, dass die Gesundheitsvorsorge State of the Art ist, sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin so lange wie möglich so gesund wie möglich arbeiten kann.

 

Das ist unser Job, und es ist auch unser Job, unsere Arbeitsbedingungen dahin gehend zu gestalten. Was wir nicht verhindern können, sind Schicksalsschläge durch schwere Erkrankungen, et cetera, aber gesundheitsbelastende Arbeitssituationen können und müssen wir nach

 

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