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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 76

 

sonst jemanden sitzen und sagt, okay, meiner ist Feuerwerker, den bevorzuge ich, der Nächste ist beim Kanal, die müssen besonders bevorzugt sein. Das würde nicht gehen, wir würden uns ja bei derartigen Verhandlungen gegenseitig hochlizitieren, das wäre, glaube ich, so ziemlich das Schlechteste, was wir alle machen könnten. Ich glaube, in der Stadt Wien können wir beruhigt sagen, dass unsere rund 65.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich gut und fair bezahlt werden, und ich glaube, auf das kann man durchaus eingehen, dass man das so sieht.

 

Was ich auch ganz wichtig finde, sind diese Geschichten rund um den Verwaltungsgerichtshof, dass es da auch die Möglichkeit von Einzelrichterentscheidungen gibt, da ja gerade der Verwaltungsgerichthof dann sehr oft beklagt, dass sie über sehr viel Arbeit verfügen. Wenn du dann zu so einer Verhandlung hineinkommst - ich weiß nicht, wer schon einmal dabei war - und du dort dann fünf Richter und zwei Schreibkräfte sitzen hast, die sich jetzt endlich mit einem relativ kleinen Fall beschäftigen, ist die Frage, ob da die Gewichtungen richtig sind. Ich glaube, dass man diese Möglichkeiten aufgemacht hat, wird letztendlich auch in diese Verwaltungseinheit mehr Effizienz bringen, und dass die Richter auch zügiger und schneller arbeiten können und die Möglichkeit haben, mehr Fälle anzunehmen.

 

Kollegin Emmerling hat bei den Vordienstzeiten angesprochen, dass man bei diesen Prüfungen auf das Wohlwollen angewiesen ist. Das ist so mit Sicherheit nicht der Fall. Wir haben in der Stadt Wien rund 65.000 Fälle zu bearbeiten. Wenn wir annehmen, dass jeder Akt einzeln angesehen und geprüft werden muss und wir dazu durchschnittlich 5 Stunden brauchen, dann kann man sich bei rund 320.000 Arbeitsstunden ausrechnen, welcher Aufwand das ist. Und man kann sich ausrechnen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wir alleine brauchen, damit wir sagen, wir schaffen diese Aufgabe in rund fünf Jahren, das heißt, nicht so einfach. Ich glaube, jeder dieser - auch ehemaligen - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat es verdient, dass sein Akt entsprechend anständig und ordentlich geprüft wird. Das ist nicht das Wohlwollen von irgendwem, sondern das ist ein Recht, das ihnen zusteht und zu dem ihnen die Stadt Wien letztendlich verhelfen will. Ich glaube, dass wir da letztendlich zwei gute Gesetze in dieser Form beschließen und möchte Sie um Ihre Zustimmung bitten. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich erkläre damit die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.

 

14.37.50

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky|: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident!

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, bei den beiden Dienstrechts-Novellen besonders jenen zu danken, deren Arbeit, und zwar eine ausgesprochen intensive Arbeit, es war, dass wir heute gemeinsam diese wichtigen Beschlüsse machen können. Das ist zu allererst einmal natürlich das große Team der MA 2. Was uns vorliegt, ist nur der erste Teil dieser großen Arbeit, nämlich der legistische, und das ist schon ein ordentliches Stück mit sehr, sehr viel Energie und Fachwissen erstellter Arbeit. Der zweite Teil kommt aber erst. Gerade wenn wir bei der Umsetzung der Bundeslösung auf Wiener Verhältnisse die Vordienstzeiten betreffend hinschauen, dann betrifft das, Kollege Hursky hat es ja schon gesagt, zum Beispiel die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 2 von Amts wegen, das heißt, automatisch von Amts wegen in die Personalakte aller - auch der pensionierten - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schauen.

 

Wir reden hier von 65.000 Mal Von-Amts-wegen-Prüfung, Kollege Hursky hat es ja auch schon gesagt. Es ist daher natürlich nicht möglich, dass man sagt, dass es nicht in allen 65.000 Fällen automatisch möglicherweise zu einer anderen Festsetzung kommt. Natürlich gehen wir nicht von einem Verlust aus, aber eben von einer konkreten Prüfung von 65.000 Personalakten. Dafür ein riesengroßes Dankeschön und meinen Respekt an die MA 2 für diese Herkulesarbeit, die da zu leisten ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Das zweite Dankeschön möchte ich, gerade auch nach dem Verlauf dieser interessanten Debatte, explizit an die Verantwortlichen in der Sozialpartnerschaft richten. Es ist eine Institution in dieser Stadt, und zu Recht halten wir die Sozialpartnerschaft hoch, weil wir sowohl in der Dienstgeber- als auch in der Dienstnehmerverantwortung die gemeinsame Verantwortung für die Personalpolitik sehen. Gerade in der zweijährigen Phase der Evaluierung der Dienstrechts- und Besoldungsreform, die wir uns gemeinsam ausgemacht haben, kommt diese Verantwortung zum Tragen.

 

Da haben die Verantwortlichen der Younion, der Hauptgruppen mit den Verantwortlichen der MD-PR sehr genau Fall für Fall geschaut, wo man noch Anpassungen machen kann und gerade die heute zu beschließenden Regelungen sind ja solche Anpassungen: Die Erweiterung beim Gehaltsband die Hebammen betreffend, die Möglichkeit, die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner beziehungsweise die Ärzte im gesundheitlichen Dienst in das W4, also in das ÄrztInnenschema einzureihen und damit besser zu bezahlen, und auch die Reparatur der Tatsache, dass wir bislang für die Klinischen Psychologinnen und Psychologen in zwei Schemata Einreihungen hatten. In Hinkunft gibt es eines, Kollege Hursky hat es schon gesagt, bei einem Einstiegsgehalt von 4.395 EUR in W1/6 beziehungsweise 4.731 EUR in W1/17, nur zum Vergleich zum alten Einstiegsgehalt A3 von 2.441,81 EUR.

 

Ich glaube, es ist uns da etwas wirklich Gutes gelungen und dafür mein großer Dank. Ich freue mich, dass wir das heute gemeinsam beschließen können und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Danke für das Schlusswort.

 

14.41.04Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Vorschlag einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig beschlossen, das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

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