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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 76

 

diesbezüglich ja auch berichtet. Da gab es eine Gehaltserhöhung um zirka die Hälfte, und durch diese neue Novelle kommt es wiederum zu einer Schlechterstellung um zirka 25 Prozent, das heißt, die Novelle wäre für Psychologen nachteilig, was wir kritisch sehen und eine tiefergehende Evaluierung anregen würden. Ich nehme an, dass wir das dann im Ausschuss konkret besprechen werden. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer. Ich erteile ihr das Wort.

 

14.12.30

Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und auch ZuseherInnen via Livestream!

 

Ich werde mich zum Punkt der 3. Dienstrechts-Novelle äußern und da ganz speziell dann auch auf die Situation der Klinischen PsychologInnen eingehen. Die 3. Dienstrechts-Novelle, würde ich einmal sagen, ist in vielen, vielen Punkten sehr positiv, aber eben nicht nur positiv und so gesehen auch in gewisser Weise durchwachsen. Gerade die Bestimmungen, die das Wiener Bedienstetenrecht betreffen, werden, wie Sie alle wissen, sozialpartnerschaftlich verhandelt. Das ist für uns GRÜNE so zur Kenntnis zu nehmen, wenngleich man auch sagen muss, dass wir nicht immer der gleichen Meinung sind mit den Ergebnissen der Sozialpartner und wir als GRÜNE da natürlich auch eine eigenständige Haltung haben.

 

Für mich als Frauenpolitikerin ist es auch immer ganz wichtig, hier für Gleichstellung und Gerechtigkeit zu sprechen. Wir haben einen Gender Pay Gap, der gehört geschlossen, da gehören Frauenberufe klar aufgewertet. Da muss man schauen: Ist das Prinzip gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit umgesetzt oder nicht, und muss man da etwas tun? Wenn ich kurz ausholen darf: Die Besoldungsreform, die wir hatten und die wir auch beschlossen haben, hatte ja auch zum Ziel, Gendergerechtigkeit stärker zum Durchbruch zu verhelfen, und nicht nur höhere Einstiegsgehälter und damit für Junge ein attraktiver Arbeitgeber, eine attraktive Arbeitgeberin in Wien zu sein. Zwischen Besoldung alt und Besoldung neu gibt es erwartungsgemäß - und das haben wir hier auch schon öfter besprochen - natürlich Unterschiede, zum Teil auch große Unterschiede. Dementsprechend gibt es auch den Drang von Bediensteten, raschestmöglich zu optieren. Wir GRÜNE haben immer gesagt, das Optieren soll so rasch wie möglich kommen, und ich bin sehr froh, dass wir das 2020 jetzt auch endlich werden angehen können.

 

Die vorliegende Dienstrechts-Novelle selbst hat ein paar fade, aber auch notwendige Punkte. Dass wir jetzt per Einzelrichterentscheid Verfahren am Verwaltungsgericht beschleunigen können, ist natürlich eine Supersache. Dass fachkundige LaienrichterInnen nicht mehr pragmatisiert sein müssen, sondern auch aus dem Pool der Vertragsbediensteten kommen können, ist gut und auch sinnvoll, weil wir auch die Pragmatisierung abgeschafft haben. Es ist also eigentlich ein logischer Schritt. Ganz besonders positiv finde ich, dass wir die gestaffelten Pensionserhöhungen im Bereich der Stadt Wien umsetzen können, da auch dem folgen, was im Bund gemacht wurde, und da insbesondere PensionistInnen mit niedrigen Pensionen überproportional positiv davon profitieren können. Das ist ein sehr guter Schritt in dieser Novelle.

 

Dann haben wir auch noch Organisationsänderungen, die notwendig sind, Entschuldigung, keine Organisationsänderungen, sondern Anpassungserfordernisse auf Grund der Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems, auch das de facto ein Formalismus.

 

Ich komme jetzt ein bisschen genauer auf die Änderungen im Wiener Bedienstetengesetz zu sprechen, also auf jenes Gesetz, das für alle gilt, die seit 1. Jänner 2018 in den Dienst der Stadt Wien eingetreten sind. Es gibt da eine neue Berufsfamilie, nämlich die der AmtsärztInnen und ArbeitsmedizinerInnen im öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie werden in ein Schema, das W4 heißt, gestellt. Das ist deutlich höher als dort, wo sie jetzt sind. Manchen von Ihnen ist es vielleicht vertraut, dass es nicht gerade leicht ist, Menschen zu finden, die in diesen medizinischen Bereichen arbeiten wollen. Ich hoffe, dass wir da jetzt attraktiver werden, sich ArbeitsmedizinerInnen verstärkt melden und wir hier auch unseren Auftrag erfüllen können.

 

Ein weiterer Punkt betrifft im neuen Besoldungsrecht die Hebammen. Sie hatten bisher nur eine Modellstelle und bekommen eine zweite dazu. Das ist insofern gut, weil wir dadurch differenzieren können, und zwar dahin gehend, dass Hebammen, die im Kreissaal stehen und auch die Verantwortung bei der Geburt haben, besser bezahlt werden können als Hebammen, die nicht im Kreissaal sind. Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass Hebammen generell wirklich nicht sehr gut bezahlt - oder anders formuliert - wirklich unterbezahlt sind und ich weiß, dass da auch sehr viele unzufrieden sind. Wir haben jetzt dieses Schema, und ich hoffe wirklich, dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir diesen wichtigen Beruf, diese notwendige Arbeit aufwerten können, und die Hebammen aus den derzeit relativ niedrigen Einstufungen in Zukunft in eine höhere Gehaltsklasse überführen können.

 

Ich komme jetzt zum, aus meiner Sicht, kritischen Punkt: Er wurde von meiner Vorrednerin, Kollegin Hungerländer, angesprochen, und in der Zeitung steht es auch. Es ist die Veränderung, die hauptsächlich die Klinischen PsychologInnen im Krankenanstaltenverbund betrifft, nämlich jene, die seit 1. Jänner 2018 dort neu angestellt wurden, beziehungsweise betrifft es letztendlich auch die im Altvertrag, weil die neue Richtlinie im neuen Besoldungssystem natürlich ein Benchmark für Optierungen ist. Indirekt betrifft es also die Berufsgruppe der Klinischen PsychologInnen. In der Novelle steht relativ lapidar: „Eine neue Berufsfamilie Psychologie/Klinische Psychologie wird geschaffen.“ Klingt recht harmlos, dahinter steht aber, und ich sehe das genauso, wie es auch in der Zeitung steht und auch angesprochen wurde, dass es sich de facto tatsächlich um eine Gehaltskürzung und eine Verschlechterung zum Status quo handelt. Warum?

 

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