Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 76
plattform ist das Instrument, um diese Strategie im Rahmen der Landeszielsteuerung festzulegen. Daher haben wir eine Erhöhung der Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte im politischen Konsens, das heißt, mit Stimmen aller Fraktionen, beschlossen. Allerdings werden die Verträge dieser Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassa und Ärztekammer abgeschlossen, auf die wir keinen Einfluss nehmen können.
Zuletzt schließe ich mich noch der Meinung der Volksanwaltschaft an: Es ist noch viel zu tun. - Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute bei Ihrer Arbeit und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Fürnkranz. - Bitte sehr.
Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer!
Ja. Der Volksanwaltschaftsbericht ist jedes Jahr ein interessanter Tagesordnungspunkt mit einem bunten Bouquet an verschiedensten Themen, weswegen die Debatte mitunter ein bisschen ausfranst. Er bietet aber einen sehr interessanten Querschnitt durch das Geschehen in der Stadt beziehungsweise natürlich auch auf Bundesebene.
Was mir diesmal aufgefallen ist, ist nicht unter den einzelnen Ressorts zu finden, sondern ist schon in der Einleitung zu sehen: Laut Statistik ist die Zahl der gesamten Fälle extrem rückläufig. Ich bin über ein Säulendiagramm gestolpert, das ein Minus von 19 Prozent bei der Gesamtzahl der behandelten Fälle für 2018 auswirft, und bei den tatsächlich eingeleiteten Prüfverfahren gibt es sogar ein Minus von 53 Prozent.
Nun könnte die linke Reichshälfte vielleicht auf die Idee kommen, dass das auf das glorreiche Wirken des neuen Bürgermeisters zurückzuführen wäre. Da muss ich Sie aber enttäuschen! Der Rückgang in Wien ist bei Weitem nicht so groß wie im Bund. Im Bund sind es nämlich minus 32 Prozent, und das fällt in die Zeit, in der die Freiheitlichen an der Regierung beteiligt waren. In den Ländern ist die Zahl nur um 7 Prozent gesunken. Meine Damen und Herren! Das ist ein schönes Zeugnis für uns! (Beifall bei der FPÖ.)
Interessant ist auch, in welchen Ressorts die Unzufriedenheit gewachsen ist: Das ist auf der einen Seite der Verkehrssektor, und das ist auf der anderen Seite Naturschutz und Abfallbeseitigung. - Vielleicht sollten sich die Herrschaften diese Dinge ein bisschen zu Herzen nehmen! Das sind die Bereiche, in denen es sogar Zuwächse im Beschwerdebereich gegeben hat, während in vielen anderen Bereichen ein Sinken festzustellen war. Es ist auch so, dass ist Wien die Zahl der Missstände gestiegen ist, während die Zahl der Fälle, in denen ausdrücklich kein Missstand festgestellt wurde, gesunken ist.
Das ist - abseits der Einzelfälle, über die dann zu diskutieren ist - ein ganz interessanter Befund! Mich würde interessieren, wie diese Veränderung aus der Perspektive der Volksanwälte selber ausschaut, wobei das natürlich nicht ihre Verantwortungszeit ist, aber was sich in dieser Zeit getan hat, ist statistisch auffällig und vielleicht auch interessant für die künftige Arbeit.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf etwas anderes eingehen, was sich in diesem Bericht nicht findet, weil diese Fälle nicht oder nicht in entsprechend detaillierter Form behandelt wurden. Die Volksanwaltschaft hat manchmal auch die Aufgabe, gewissermaßen Schiedsrichter in direktdemokratischen oder politischen Entscheidungen zu sein.
Das gilt zum Beispiel für einen Fall, der mir als Bewohner des 1. Bezirks erinnerlich ist: Diesfalls hat ein Bezirksvorsteher zum Beispiel die Frage der Montage von Verkehrszeichen bei der Volksanwaltschaft anhängig gemacht und quasi von der Volksanwaltschaft eine Entscheidung über diese Sache eingefordert beziehungsweise gegenüber der Bevölkerung den Eindruck erweckt, als wären es die Volksanwälte, die darüber entscheiden können. - Ich halte diese Vorgangsweise, ehrlich gesagt, für ein bisschen unredlich. Klar ist aber: Es gibt eine Möglichkeit, die Volksanwaltschaft in solchen Angelegenheiten einzubeziehen, und es ist auch durchaus überlegenswert und sinnvoll, dass in diesen Fällen Empfehlungen getroffen werden. Entscheiden muss das schlussendlich wiederum die Politik selbst.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auch auf einige Angelegenheiten hinweisen, die schon länger in der Vergangenheit liegen, die aber doch bemerkenswert waren. Es hat nämlich Fälle gegeben, in denen gerade im direktdemokratischen Bereich - und im weitesten Sinne ist ja die Volksanwaltschaft auch ein Mittel der Bürgerbeteiligung - unverständliche Entscheidungen durch Bezirksvorsteher oder auch durch Mitglieder der Landes- beziehungsweise Stadtregierung getroffen wurden. Das ist zum Beispiel hinsichtlich des eingeladenen Kreises von Bürgern, die sich an etwas beteiligen können, aber auch hinsichtlich zulässiger Themen geschehen. Ich erinnere an das schon mehrfach hier diskutierte Beispiel, als sich der Bezirksvorsteher des 16. Bezirks beharrlich weigerte, Bürgerversammlungen infolge verfassungskonform eingebrachter Verlangen einzuberufen.
In einer solchen Angelegenheit wäre es sicherlich wünschenswert, dass die Volksanwaltschaft ein deutliches Wort spricht. Wenn das aus irgendwelchen Überlegungen heraus nicht möglich oder gewünscht sein sollte, dann wäre es vielleicht zweckmäßig, dass wenigstens eine Empfehlung für eine Debatte ausgesprochen wird, die dann wir Abgeordnete darüber führen müssten, wie man zweckmäßigerweise Bürgerbeteiligungsverfahren so strukturieren kann, dass sie außer Streit und zum Wohle der Stadt funktionieren. Meine Damen und Herren! Das würde ich mir ehrlich gesagt wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Zusammenhang darf ich auch an einen ebenfalls schon in der vorherigen Periode gelegenen Fall erinnern, und zwar an die Angelegenheit Heumarkt. Der Fall Heumarkt ist hier allgemein bekannt: Es geht darum, dass ein Hochhausturm im Weltkulturerbe-Bereich errichtet werden soll und dass die Flächenwidmung dafür eigentlich in vielfacher Hinsicht nicht regelkonform zustande gekommen ist. Die Volksanwaltschaft hat auch
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