Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 76
Anstellungsverhältnis war ein wirklich wichtiger Schritt. Das habe ich Ihnen auch gesagt. Aber es kann nicht sein, dass man, wenn man als Krisenpflegemutter ein Anstellungsverhältnis hat, bis zu fünf Kinder nehmen muss! Wir wissen, dass Krisenpflegemütter mittlerweile vermehrt im Krankenstand sind. Es gehen uns die Krisenpflegemütter aus. Und wir haben auch einen Antrag eingebracht, in dem wir Sie aufgefordert haben: Bitte evaluieren Sie dieses Programm und dieses Anstellungsverhältnis! Schauen Sie, wie man es weiterentwickeln kann, damit der Beruf wirklich auch eine Berufung bleibt! Ich bitte Sie wirklich inständig, da in die Gänge zu kommen und etwas zu machen!
Sie argumentieren in Ihrer Antwort, dass eine Übergabe an die 77-jährige Großmutter mütterlicherseits aus damaliger Sicht ebenfalls nicht zu verantworten war, dass der Wiener Kinder- und Jugendhilfe die aktuelle Wohn- und Lebenssituation der Großmutter sowie deren Gesundheitsstand nicht bekannt waren. - Meine Antwort: Wenn Sie nicht mit der Großmutter reden, dann werden Sie es nicht wissen. Ganz einfach! Sie müssen einfach - das ist der Job! - schauen, welche Alternativen es gibt, wo das Kind sicher ist, denn Fremdunterbringung ist der letzte Weg, aber sicherlich nicht immer der beste Weg. Ich bitte Sie wirklich, dass Sie das in Zukunft ernst nehmen!
Nun zu den Krankenversicherungen: Wir haben schon gehört, dass 120 Kinder, die fremduntergebracht sind, nicht krankenversichert sind. Und ich war jetzt gerade doch ein bisschen schockiert, als Herrn Ellensohn gesagt hat: Ja eh, aber wer soll das zahlen?
Ich sage Ihnen: Mir ist egal, wer es zahlt! Es geht um 120 fremduntergebrachte Kinder, wobei die Stadt Wien entschieden hat, dass diese Kinder fremduntergebracht werden. Die Stadt Wien hat Verantwortung zu übernehmen, und daher wird die Stadt Wien das auch zahlen! Sie aber stehen da und reden wieder vom Bund. Es ist immer der Bund! Nehmen Sie doch bitte Verantwortung an! Sie sind in der Landesregierung, es ist Ihre Entscheidung, und es zahlt das Land.
Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, und deswegen bringen wir den Antrag so ein und bitten um Zuweisung, damit man sich dem sehr wohl stellt. Es ist Welttag der Kinderrechte, und ein Kinderrecht ist der Zugang zur Gesundheit. Es ist unsere Aufgabe, entsprechend vorzugehen. Andere Bundesländer können das auch, Salzburg und Wien sind die einzigen, die das nicht machen. Ich finde, da haben wir auch einiges noch zu tun! (Beifall bei der ÖVP.)
Auch hier bringen wir den Antrag ein.
Mir bleibt es, danke zu sagen. Ich schätze beziehungsweise meine Fraktion schätzt Ihre Arbeit sehr. Sie werden in mir immer eine Unterstützerin für Ihre auch in die Tiefe gehende Arbeit haben. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zur Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Hobek. - Bitte sehr.
Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Publikum daheim vor den Bildschirmen!
Meine Rede wird jetzt vergleichsweise kurz sein, weil ich nur auf einen Teilaspekt eingehe, und zwar ist mir als Behindertensprecher der Wiener Freiheitlichen die Sache der Behinderten immer ganz wichtig. Ich habe mit Freude gesehen, dass das Thema in einem Ihrer letzten Berichte war und möchte auf einen Aspekt eingehen, den Sie erwähnen, und auf einen, den Sie nicht erwähnen und der eigentlich in der öffentlichen Wahrnehmung nicht vorkommt.
Ich habe vor einigen Tagen mit einem blinden Menschen gesprochen, der mich immer wieder mit Informationen versorgt, und als er gehört hat, dass ich das auch den Volksanwälten direkt und sogar öffentlich mitteilen könnte, war er ganz begeistert und hat mir ein paar Zeilen geschrieben. Ich darf das daher auch wörtlich zitieren.
Ein Aspekt wird Ihnen bekannt vorkommen, weil er ganz ähnlich ist mit dem, was Sie im Bericht ansprechen, und der andere eben nicht. - Er schreibt: „Ein Grundproblem ist in unserer angeblich so lebenswerten Stadt die Verfügbarkeit von WC-Anlagen, im Speziellen für behinderte Menschen. Zur Zeit der Erbauung der Wiener Stadtbahn und der Vorortelinie um 1895 wurden in jeder Station WC-Anlagen für Damen und Herren vom Planer Otto Wagner errichtet. Diese waren für blinde Menschen gut auffindbar, da sich die Stationen in ihrem Aufbau sehr ähnlich waren. Sofern die Anlagen nicht geschlossen wurden, bestehen sie noch heute. Diese Fortschrittlichkeit wird heutzutage nach 125 Jahren nicht mehr geschafft!
Bei den neuen U-Bahn-Stationen, sofern es überhaupt ein WC gibt, ist dieses meist an unterschiedlichen Stellen. Viele WC-Anlagen wurden von den Wiener Linien zugesperrt, einige sind in schlechtem Wartungszustand. Selbst bei neuen U-Bahn-Stationen wurden keine WC-Anlagen vorgesehen.“ - Sie haben das eh auch erwähnt.
Jetzt kommt, wie gesagt, der Bereich, den wir Sehende überhaupt nicht wahrnehmen würden, nämlich die Haltestellenbereiche bei den Wiener Linien nur sozusagen aus der Sicht von Blinden. Es gäbe sehr viele Thematiken, die auch andere behinderte Menschen betreffen, aber das würde hier zu weit führen, daher will ich nun bei den Informationen dieses blinden Mitmenschen bleiben.
Er schreibt: „Die Bevölkerungszahl hat in Wien in den letzten 30 Jahren, besonders in den letzten 10 Jahren, stark zugenommen, der öffentliche Verkehr wurde gefördert, besonders vorteilhaft ist die relativ günstige Jahreskarte. In den Straßenbahnen wurden Sitze entfernt, dass noch mehr Fahrgäste fahren können. Gelenkbusse werden zunehmend eingesetzt. Die Stationsgestaltung hat auf diese Maßnahmen kaum bis gar nicht Rücksicht genommen. Klar ist, wenn wenig Platz ist, so ist eine Station eben entsprechend beengt. Selbst dann, wenn bei Neuplanungen genug Platz vorhanden wäre, werden beengte Stationen gebaut - Station Linie 15A, U1 Altes Landgut.
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