Landtag, 38. Sitzung vom 27.06.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 63
auf die in unserem Bericht erhobene Forderung von zusätzlichem Kanzleipersonal und weiteren 8 Richterplanstellen aufmerksam machen, damit eine kurze Verfahrensdauer auch nachhaltig sichergestellt ist.
Die Forderung nach zusätzlichem Personal ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass in den letzten Jahren unsere Rückstände angewachsen sind. Im Berichtsjahr werden mit Stand 31. Dezember 2018 9.406 offene Verfahren ausgewiesen. Das ist etwa der halbe Jahreseinlauf des Verwaltungsgerichtes Wien. Die in der Stellungnahme des Amtes der Landesregierung abgedruckte Tabelle auf Seite 12 zeigt sehr übersichtlich und sehr eindrücklich, dass mit dem vorhandenen Personal von Jahr zu Jahr immer nur der Akteneinlauf bewältigt werden kann. Die Anzahl der zugewiesenen Rechtssachen pro Richterin und Richter und die Anzahl der entschiedenen Rechtssachen pro Richterin und Richter hat sich in den Jahren 2017 und 2018 nicht verändert. Sie war im Wesentlichen ident.
Die hohen Einlaufzahlen und die hohe Arbeitsbelastung führen mich gleich zu einer weiteren Bedienstetengruppe, unseren Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Die von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, im Jahr 2016 beschlossene Gesetzesänderung, mit der den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern die Zuständigkeit zur Führung eines großen Teiles der Mindestsicherungsverfahren übertragen wurde, hat sich aus Sicht der Praxis eindeutig bewährt. Die Vorstellungsquote ist gering, es werden also kaum Rechtsmittel an Richter innerhalb des Gerichtes gegen die Entscheidung der Rechtspfleger in diesem Bereich erhoben, und die Verfahren werden auch schnell und effizient geführt. Sie sehen das im Anhang unseres Berichtes bei der Verfahrensdauer, die bei der Mindestsicherung sehr niedrig ist, sowohl bei den Rechtspflegerverfahren als auch bei jenen Verfahren, die die Richter abwickeln. Dem steht jedoch ein hoher Anstieg an neu eingegangenen Verfahren insbesondere im Bereich der Mindestsicherung in Verbindung mit einem gleichzeitigen Rückgang in der Anzahl der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gegenüber. Ich habe diese Situation Anfang des Jahres dem Amt der Landesregierung pflichtgemäß mitgeteilt. Die Situation hat sich im 1. Halbjahr dieses Jahres sogar noch verschärft, weil bis Ende Juni schon zirka 120 Rechtssachen pro Rechtspflegerin und Rechtspfleger eingegangen sind. Bei einer Hochrechnung für das heurige Jahr wären wir also bei 240 Mindestsicherungsakten pro Jahr und Rechtspfleger. Zusätzlich muss jeder Rechtspfleger derzeit schon vier bis fünf Richter unterstützen etwa bei der Vorlage von Revisionen. Das ist für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht mehr bewältigbar.
Ich möchte daher an Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, den dringenden Appell richten, und Herr Abg. Stürzenbecher hat es schon erwähnt, dass für Entlastungsmaßnahmen bei unseren Rechtspflegern gesorgt wird. Eine rasche Möglichkeit wäre, die Zuständigkeiten zur Verfahrensführung auf die Mindestsicherung und die Wohnbeihilfe zu konzentrieren. Wie gesagt, diese Verfahren funktionieren in der Praxis wirklich sehr gut. Die anderen Zuständigkeiten wären demgemäß im Gesetz aufzuheben. Damit würde man sehr rasch Folgendes erreichen: Dass die Anzahl der Fälle pro Rechtspfleger sinken würde und wieder bewältigbar wäre. Da diese anderen Verfahren, etwa die baupolizeilichen Aufträge, dann in der Folge von Richtern und Richterinnen geführt werden müssten, was aber ohnehin verfahrensökonomischer wäre, weil wir hier viele Vorstellungen haben, möchte ich noch einmal als ersten Schritt die Notwendigkeit zur Systemisierung der sechs Richterplanstellen im Dienstpostenplan hervorstreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende meiner Rede noch kurz auf die Sicherheitslage in unserem Gericht zu sprechen kommen. Auch das ist schon erwähnt worden. Vielleicht nur ein bisschen zum Hintergrund: Derzeit ist das Gericht im Amtshaus in der Muthgasse in einer sogenannten „House in house“-Lösung untergebracht. Das heißt, der Gerichtsbereich ist ein räumlich geschlossener und abgeschlossener Bereich im Amtsgebäude. Dies bringt bei Erweiterungen etwa mit neuem zusätzlichen Personal einige Herausforderungen mit sich, da der geschlossene Bereich dann auch vergrößert und verschoben werden muss. Auf Grund der Personalerweiterung im letzten Jahr konnten kurzfristig für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Büroräumlichkeiten außerhalb dieses Sicherheitsbereiches gefunden werden. Diese Maßnahme ist aber als Provisorium zu sehen, das schnell beendet werden sollte.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die gute Zusammenarbeit mit dem Stadtrechnungshof hervorheben, der sowohl die Sicherheitslage im Amtshaus als auch im Gericht geprüft hat und demnächst dazu einen Bericht veröffentlichen wird. Überdies sind zukunftsweisende Umbaumaßnahmen teilweise schon auf den Weg gebracht. Im Zuge derer sollen im Eingangsbereich des Gerichtes alle Verhandlungssäle untergebracht und konzentriert werden. Damit wird in naher Zukunft ein öffentlicher Bereich für die Parteien und davon abgetrennt ein Bereich für die Büroräumlichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen, wie dies auch der Organisation in anderen modernen Gerichten entspricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen angelangt und möchte Ihnen vielmals für die mir entgegengebrachte Aufmerksamkeit sehr herzlich danken! Danke schön! (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Ernst Woller: Vielen Dank für den Bericht und auch für die Tätigkeit. Und jetzt ist tatsächlich der Berichterstatter am Wort.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits!
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich, das meine ich von ganzem Herzen, bei allen Beteiligten dieser Diskussion und der Tatsache, dass wir einen Bericht beziehungsweise zwei Berichte zur Diskussion haben, bedanken, zuallererst natürlich einmal bei Ihnen,
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