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Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 55

 

Sie sagen also ganz klar … (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein) Jetzt sind wir in einem Zwiegespräch. Das ist ja ganz nett, aber ich habe nur mehr 22 Sekunden.

 

Die SPÖ freut sich genau darüber, was der Wiener Bürgermeister macht. Oder haben Sie schon jemals gehört, dass die Initiative „Wien zuerst“ hier auf Widerstand getroffen wäre? Ich habe es nicht gehört! Sie freuen sich und finden das gut. Und genau das ist nämlich Ihr Problem. Sie machen eine Aktuelle Stunde über ein Thema, bei dem Sie nur auf den Punch hauen und nicht mehr mitreden können, weil der Wähler das so entschieden hat, anstatt dort zu arbeiten, wo Sie tatsächlich gegen Diskriminierung vorgehen könnten, nämlich hier in Wien und in den Reihen dieser Koalition. - Danke sehr. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Birgit Hebein: Sie machen sich lächerlich!)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner gelangt Herr Abg. Mag. Juraczka zu Wort. - Bitte. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Oje!)

 

11.20.01

Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

„Menschenrechte und Antidiskriminierung stehen für das Land Wien nicht zur Diskussion.“ - So der Titel der heutigen Aktuellen Stunde, offensichtlich mangels eigener Themen, denn Sie haben ja dieses Thema gewählt.

 

Gleich zu Beginn sage ich Ihnen etwas, was völlig selbstverständlich ist, was aber in Zeiten aufgeheizter Stimmung ganz offensichtlich gesagt werden muss. - Ich zitiere unseren Bundeskanzler: „Klar ist, dass die Verfassung, die Grundprinzipien der Europäischen Union sowie die Grund- und Menschenrechte Gültigkeit haben.“ Und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Unter dieser türkis-blauen Regierung stand das nie zur Diskussion, steht das nicht zur Diskussion und wird auch nie zur Diskussion stehen! (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Was muss denn da noch gesagt werden?)

 

Tatsache ist aber auch, dass der Begriff der Menschenrechte breit gefasst ist. Sehr viele aufgeklärte Menschen, die nach Höherem streben, haben auf ihren Social Media Accounts sehr gerne den ersten Absatz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen. Wir alle kennen diese zwei Sätze: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ - Ich komme noch darauf zurück. „Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ - Das ist Art. 1 der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948.

 

Außerdem gibt es, wie wir alle genau wissen, die Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1954, die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats aus dem Jahr 1953, und es gibt noch viele andere Zusatzpapiere, die einen Geist der Menschenrechte und der Menschenwürde versprühen. Und das erstreckt sich auch auf so eigentümliche Papiere wie die von Kollegin Hungerländer angesprochene Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die in der Tat deshalb erwähnenswert ist, weil es dort wirklich einen Paragraphen gibt, der lautet: „Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“

 

Aber was meine ich damit? All diese Punkte haben bei uns Gültigkeit, und das ist gut so. Was aber ist der konkrete Anlass für den Streit, den wir heute haben? - Die Abschiebung schwerst krimineller Gewalttäter, meine Damen und Herren! Und manche Dinge sind beispielsweise tatsächlich nach der Genfer Flüchtlingskonvention wesentlich einfacher zu handhaben als nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Hinblick darauf sage ich Ihnen ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Ich bin froh, in einem Land zu leben, wo wir einen Innenminister haben, der danach trachtet, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um kriminelle Straftäter abzuschieben! Das ist gut so. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Aber ich komme zum eigentlichen Thema dieser Aktuellen Stunde, dass Menschenrechte in Wien nicht zur Diskussion stehen. - Das ist gut so! Das unterschreibe ich ungeschaut! Dann schauen wir aber auch, dass beispielsweise der Satz „Alle Menschen sind in Wien frei und gleich“, gerade auch, was beispielsweise die Rechte der Frauen betrifft, hier in dieser Stadt umgesetzt wird, meine Damen und Herren!

 

Ich sage Ihnen: Ich bin überzeugter Demokrat, und Sie können sich ganz sicher sein, dass diese Bundesregierung nicht nur den Rechtsstaat achten wird, sondern dass sie neben den anderen vorgesehenen Elementen der Gewaltenteilung Hüterin des Rechtsstaates, dieser Demokratie, sein wird!

 

Und ich sage Ihnen auch etwas anderes, meine Damen und Herren von Rot-Grün in diesem Haus: Wir haben erst vor wenigen Tagen ein Mitglied der Landesregierung erlebt, das sich vor laufende Fernsehkameras stellt und sagt: „Da gibt es ein neues Gesetz. Ich werde es nicht umsetzen.“ - Ist das die Rechtsstaatlichkeit, die wir uns in dieser Stadt wünschen? Bitte kehrt vor der eigenen Türe! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

11.24.34

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Die Menschenrechte sind nicht erst seit Kurzem in der Diskussion. Rechtsextreme Parteien und scharfe Rechtskonservative haben immer schon Angriffe gegen die Menschenrechtskonvention gestartet, und zwar schon lange bevor irgendwelche Bewegungen von Menschen, die flüchten müssen, stattgefunden haben.

 

Das ist nachzulesen. So hat zum Beispiel Theresa May 2013 gesagt: Großbritannien raus aus den Menschenrechten! Das sei nämlich nicht gut für den Handel, und das ist ja immer noch wichtiger als alles andere.

 

So. Warum ist es jetzt in Österreich so? - Wir Menschen brauchen Regeln für unser Zusammenleben, und als ganz große Regeln haben wir die Menschenrechte. Birgit Hebein hat ausgeführt, woher das geschichtlich überhaupt kommt: Nach 1945 haben sehr viele Menschen auf der Welt geglaubt, dass es notwendig ist, dass wir uns gemeinsam auf neue Regeln verständigen, damit

 

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