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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 84 von 98

 

schwer verletzt, einmal verletzt -, dann ist er abzunehmen und ex lege einzuschläfern. Wir haben das dann im Ausschuss hinterfragt, ob das auch der Fall ist, wenn halt diese Vorfälle sind, wenn jemand nach Hause kommt und einbricht. Da brauche ich auch keine Schutzhundeausbildung, das ist ein natürlicher Reflex. Seien Sie mir nicht böse, unsereiner … Wenn da irgendeiner mit dem Messer auf mich zugeht, ich habe auch kein Ausbildung im Nahkampf oder so, aber da würde ich mich auch irgendwie reflexartig wehren. Warum darf das ein Mensch und ein Hund nicht?

 

Dann war betretendes Schweigen, und die Abgeordneten, die wir gefragt haben, haben gesagt: Ja, ja, das ist so, denn das darf nicht sein. Dann haben wir eine Aussendung gemacht und haben gesagt: Dann ist der Einbrecher gebissen, der Hund eingeschläfert. Hund misshandelt, schnappt irgendwann zu, und so weiter, Hund wird und muss eingeschläfert werden. Das Gesetz ist völlig eindeutig, da gibt es keinen Spielraum. Es gibt weder einen Interpretationsspielraum noch einen Ermessensspielraum für die Behörde.

 

Auch das muss natürlich auf Grund der Eingriffsintensität jedenfalls bescheidmäßig erfolgen. Das können Sie doch nicht ernsthaft glauben, dass man einfach ein Tier faktisch umbringen kann, man darf im Nachhinein eine Maßnahmebeschwerde beim Verwaltungsgericht machen, und das erzählt einem dann: Das ist bedauerlich für den Hund, aber das war damals rechtswidrig. Das kann doch nicht Ihr Rechtsstaatsverständnis sein. Es hat hier eine Einzelfallprüfung stattzufinden, und es muss die Maßnahme auch in einem Verhältnis zum Vorfall sein. Das haben Sie nicht vorgesehen.

 

Dann haben der Kollege Guggenbichler und ich eine Presseaussendung gemacht. Was sind wir dann vom Kollegen Valentin genannt worden? Hier brav als SPÖ-Klub, das war total in Ordnung. Herr Kollege Valentin hat ja mehrere Funktionen, so wie viele in der Politik, als Vorsitzender des Umweltausschusses ist er der Vorsitzende eines Verwaltungsgremiums, als SPÖ-Abgeordneter ist er für die SPÖ gewählter Mandatar und kann natürlich sagen, was er will und als Sprecher überhaupt. Da heißt es vom SPÖ-Klub Erich Valentin ad Guggenbichler: „Auch Emotion rechtfertigt keine schwachsinnigen Behauptungen!“ Ich darf jetzt zitieren: „Eigentlich verdient ein derartiger Blödsinn, den Kollege Guggenbichler hier abgesondert hat, keine Antwort - wenn es nicht so traurig und ernst wäre.“ Dann heißt es: „Schon bisher ist im Tierhaltegesetz geregelt, dass gefährliche Hunde die für Bissattacken verantwortlich sind, von der zuständigen Behörde nach ihrem Ermessen abgenommen werden können. Der Hund, der einen Einbrecher oder einen Vergewaltiger stellt, erhält eher eine goldene Verdienstmedaille, als dass er eingeschläfert wird. Wieder einmal eine völlig absurde Behauptung von Guggenbichler'“.

 

Ich weiß jetzt nur nicht, wie diese Aussendung mit dem Gesetzestext … Der ist völlig eindeutig, da braucht man gar nicht polemisch sein. Da gibt es eine ganz klare Wenn-Dann-Beziehung. Wenn das passiert, wenn der eine Verletzung verursacht, dann ist er abzunehmen und einzuschläfern. Offenkundig ist es Ihnen selber gedämmert, dass das unvermeidlich ist. Dann hat es geheißen: Na ja, das wird ja nicht so vollzogen. Das ist auch so typisch österreichisch, dass man sagt, wir beschließen es so, machen aber vielleicht einen Beipacktext und schieben das dann auf die Beamten ab, aber, bitte, dazugesagt, das braucht ihr nicht so ernst nehmen. (Heiterkeit bei Abg. Michael Stumpf, BA.) Na, glauben Sie wirklich, dass ein Polizist oder ein Magistratsbediensteter sich irgendwelche Presseaussendungen anschaut? Der schaut auf das Gesetz und hat das Gesetz zu vollziehen und das ist auch seine Pflicht.

 

Jetzt kommen Sie mit einer auch völlig hatscherten Entschärfung dieser Tötungsautomatik, denn Sie nehmen jetzt auf einmal auf eine grobe Fahrlässigkeit Bezug. Na ja, grobe Fahrlässigkeit ist immer in Bezug auf ein rechtswidriges Verhalten zu sehen, und so weiter. Ob Sie da wirklich die Fälle in den Griff bekommen, das bezweifle ich, aber diese Tötungsautomatik war drinnen. Ihr jetziger Abänderungsantrag ist ja der beste Beweis dafür, dass das eben kein Schwachsinn war, sondern dass das in Ihrem Gesetzestext drinnen war. Ich sage einmal, beim Tierschutz ist auch der Versuch strafbar, politisch strafbar. Sie wollten das so haben. Wir haben Ihnen Gelegenheit gegeben, diesen Wahnsinn auszubessern, aber darauf brauchen Sie sich bei Gott nichts einzubilden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Na ja, und dann etwas Weiteres, es ist ja ganz eigenartig. Wir haben gerade die Debatte über das Kopftuchverbot im Kindergarten gehabt, wo auch in der Art. 15a-Vereinbarung vorgesehen ist, dass letztendlich eine Verwaltungsstrafe bei einer Missachtung vorzusehen ist. Im Verwaltungsstrafgesetz gibt es seit Kurzem den § 33a, wo man das macht, was Sie uns ja ständig irgendwie auch sagen. Man soll nicht gleich strafen, man soll beraten und erst dann strafen, wenn es halt sozusagen unbedingt erforderlich ist.

 

Dieser § 33a, beraten statt strafen, wird natürlich im Bereich der Hunde, auch da sieht man die Hundefeindlichkeit, generell ausgenommen. Die gleiche SPÖ, die bei vielen anderen Dingen von Strafen nichts wissen will, ich denke nur an die Schulschwänzer-Geschichte. Da hat es seinerseits einen Siebenstufenplan gegeben, wenn man bei der siebenten Stufe war, waren die Schüler meistens gar nicht mehr in der Schule, weil sie die Schulpflicht erfüllt haben, bis dann eine Strafe kommt. Beim Kopftuch wird es uns wahrscheinlich genauso gehen. Nur bei den Hunden muss jedenfalls gestraft werden, da muss es sogar Mindeststrafen geben. Auch da sieht man eigentlich eine hundefeindliche Grundeinstellung, die in diesem Gesetz zum Ausdruck kommt.

 

Was man insgesamt abschließend oder zusammenfassend sagen kann: Ja, auch das ist ja ganz herrlich in den Erläuterungen, in den dürftigen Erläuterungen steht dann drinnen, dieses Gesetz verursacht bei keiner Gebietskörperschaft irgendwelche Kosten. Jetzt kostet alleine das Durchlesen Zeit, und Zeit ist bekanntlich Geld. Mit diesem Gesetz müssen sich natürlich Vollzugsorgane auseinandersetzen. Einfach dann apodiktisch zu sagen, das kostet nichts, das können Sie doch nicht ernsthaft glauben. Wenn jetzt jeder, der einen Hund

 

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