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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 98

 

text einbringen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, genau das, was wir nächste Woche im Gemeinderat höchst unverbindlich beschließen, verbindlich zu machen, indem wir nämlich bei der bestehenden Bauordnung den Gemeinderat dazu ermächtigen, so etwas dann auch rechtsverbindlich wirklich zu beschließen.

 

Dazu muss man wissen, das ist jetzt ein bisschen rechtlich komplex, die Juristen herinnen kennen das: Landesrecht, Gemeinderecht, da gibt es in der Bundesverfassung ganz wichtige Kompetenzabgrenzungen. Der frühere Landtagspräsident schaut gelangweilt, das verstehe ich, du kennst das auswendig, aber es gibt auch viele Nichtjuristen herinnen. Tatsächlich ist es so, dass die Gemeinde nur dann verbindlich etwas beschließen kann, wenn es ausdrücklich in die Gemeindekompetenz fällt, und das wollen wir hier gerne erreichen und sagen: Gut, im § 139 Abs. 2 der Wiener Bauordnung, wo eben geregelt ist, was dann alles ausnahmsweise doch in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fällt, soll zusätzlich eingefügt werden: die Möglichkeit für Durchführungsverordnungen zur Ausgestaltung der Bestimmungen betreffend die Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ § 6 Abs 6a. Das heißt, wenn wir das ins Gesetz einfügen - da gibt es einen ganzen Katalog, wo jetzt eh schon der Landtag die Gemeinde ermächtigt. Dieser Wisch von nächster Woche ist derzeit nicht dabei. Machen wir dieses Papierl gerne rechtsverbindlich.

 

Dazu müssen wir nur sicherheitshalber auch in das Gesetz diese Verbindlichkeit erst hineinschreiben. Warum müssen wir das? Jetzt wieder ein Werk aus Ihrer Magistratsdirektion heraus - in dem Fall die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien -, weil auch hier sowohl im Gesetzestext als auch in den Kommentaren zum § 75 der eigene Wirkungsbereich ausdrücklich normiert ist, dass der eigene Wirkungsbereich eben nur dann geht - ich kann das wortwörtlich vorlesen. Die Gesetze haben derartige Angelegenheiten ausdrücklich als solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde zu bezeichnen. Der Kommentar verweist dann auf Verfassungsgerichtshoferkenntnisse, et cetera. Wenn das nicht ausdrücklich im Gesetz steht, dann gilt es schlichtweg nicht. Dann sind wir genau bei der Unverbindlichkeit dieses Papierls von nächster Woche, die auch der Kollege Ulm und davor schon die Kollegen der NEOS angesprochen haben.

 

Wenn wir das verbindlich machen wollen, wenn wir auf diese zwei Drittel wirklich gehen wollen - ich habe so meine Zweifel -, dann haben wir mit diesem Zusatzantrag die Möglichkeit, dem die notwendige Verbindlichkeit zu geben. Wenn wir das nicht tun, wenn Sie das ablehnen, dann ist das jedenfalls ein Mal mehr ein Beweis für die Mogelpackung, die ich in dieser Bauordnungsnovelle vermute. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ein letzter Punkt noch, um Ihre Geduld nicht unnötig überzustrapazieren, zum Thema Kosten, weil es auch immer darum geht, man soll die Wohnkosten senken, man soll die Kosten senken, es soll alles billiger werden. Das ist ganz interessant, ich habe hier im Vorblatt zum Gesetz, Teil des Aktenstückes, ein paar interessante Punkte gefunden und dann zusammengezählt. So viel nur zum Thema, was alles angeblich billiger werden soll. Finanzielle Auswirkung dieses Regelungsvorhabens, das ist Bestandteil des Aktes. Wer das gelesen hat, kann das gerne nachvollziehen. Da steht zum Beispiel, dass durch die Verpflichtung für die neue Gebäudedatenbank und einige Verpflichtungen für den Einsatz von Solarthermie und Fotovoltaik - das ist die Geschichte, von der Kollege Chorherr vorher gesagt hat: großer visionärer Wurf -, Energieraumpläne, et cetera, für die Stadt, so heißt es hier, mit einem derzeit nicht bezifferbaren Mehraufwand zu rechnen ist.

 

Nächster Punkt, der ist geschenkt: Auf Grund der Verfahrensvereinfachungen in den §§ 2, 62, et cetera ist ein geschätzter Minderaufwand von insgesamt 235.390 EUR zu erwarten. - Passt, da gibt es also ein paar Punkte, wo es ein bisschen billiger wird. Macht nichts, wird nämlich sofort wieder aufgehoben durch den nächsten Punkt: Die in § 128b vorgesehene Gebäudedatenbank berechnet sich mit einem einmaligen Aufwand von 400.000. Alleine diese eine Maßnahme hebt also die Ersparnis schon deutlich auf. Diese eine Maßnahme wird dann zusätzlich, so heißt es hier, jährliche Kosten von 60.000 bis 70.000 EUR für die Wartung der Datenbank verursachen.

 

Und dann gibt’s noch ein Wort zu den wirtschaftspolitischen Auswirkungen. Nur so viel zum Thema: Alles wird billiger. Durch die Bestimmungen, mit denen im Zuge bestimmter Baumaßnahmen eine Dämmung der obersten Geschoßdecke vorgeschrieben wird, ist bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, also wieder bei den kleinen Häuslbauern, die in ihrer Nachbarschaft die Monsterbauten dazukriegen, eine geringfügige Steigerung der Baukosten zu erwarten. Ja, eine geringfügige Steigerung der Baukosten habe ich das letzte Mal im Gemeinderat schon kurz vorgerechnet, weil Sie hier, wenn Sie auch bloß eine Seite von Ihren vier Seiten, nämlich 25 Prozent steht im Gesetz, wenn Sie eine einzige Seite Ihres Hauses instand setzen, weil dort die Witterung zugeschlagen hat, das heißt, Sie bringen einen neuen Verputz an, dann sind Sie zukünftig verpflichtet, bei Ihrem Einfamilienhäusl auch gleich die gesamte Dachhaut neu zu sanieren. Und wenn man sich anschaut, was das kostet, kommen die sogenannten geringfügigen Mehrkosten im Schnitt für jeden Häuslbauer auf Kosten in der Größenordnung von 30.000 bis 50.000 EUR. Das ist etwa das, womit Sie im Einfamilienhausbereich rechnen müssen, wenn Sie heute ein Dach sanieren.

 

Billiger wird es im Wesentlichen nicht, außer für diejenigen, die jetzt erleichtert in der Bauklasse I große Häuseln hinstellen können. Das haben wir vorher schon gehabt. Die Bauträger entlang der Alten Donau, für die wird es billiger. Billiger wird es für große Wohnbaugenossenschaften. Draufzahlen tun die Beamten der Gemeinde Wien, die machen‘s in Zukunft um teureres Geld. Draufzahlen tun die einfachen Bürger. Am Ende des Tages gilt für mich ein Mal mehr: Ein umfassendes technokratisches Werk, wenig Visionen, kein großer Wurf. Ich bleibe dabei: Das, was wir heute zur Abstimmung bringen, ist eine Mogelpackung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher, bitte sehr. Geben Sie dem Kollegen Pawkowicz noch kurz

 

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