Landtag, 29. Sitzung vom 25.10.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 34
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wieder liegt keine weitere Wortmeldung vor. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Nein!) - Nein! Entschuldigung! Wer nicht? (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Wir nicht!) - Das ist gegen die ÖVP mit den Stimmen von GRÜNEN, SPÖ, NEOS und Freiheitlichen in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist jetzt einstimmig.
Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind GRÜNE, SPÖ, Freiheitliche und NEOS gegen die Stimmen der ÖVP. Das Gesetz ist in zweiter Lesung angenommen.
Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz geändert wird. Berichterstatterin steht schon vor mir, Frau Amtsf. StRin Gaál.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche auch hier um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Es liegt keine Wortmeldung vor.11.54.48 Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig.
Wir kommen zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig. Das Gesetz ist in zweiter Lesung angenommen.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt geändert wird - Wiener Umweltinformationsgesetz-Novelle 2018. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorgelegten Gesetz.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte sehr.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, Zuseher im Livestream, falls es welche geben sollte!
Es geht um das Wiener Umweltinformationsgesetz, das eine Anpassung im Hinblick auf die Verordnung des Europäischen Parlaments zum Datenschutz und zum Datenverkehr braucht, der wir natürlich unsere Zustimmung geben. Ich glaube, es spricht nichts dagegen.
Ich möchte das Thema Umwelt aber hier und heute nutzen, um im Landtag über ein anderes Thema zu sprechen, nämlich die Umweltverträglichkeitsprüfungen und das UVP-Gesetz.
Sie wissen, es wird heute auch im Parlament behandelt, ist dort großes Thema. Ich weiß, dass natürlich auch die SPÖ hier auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger steht, wenn es darum geht, der Umwelt und Bürgern hier Rechte zu entziehen, dass diese verhindert werden.
Aber das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz betrifft uns auch ganz massiv in Wien. Ich habe hier schon einmal darüber gesprochen. Warum ist es so? Wien selbst hat viele große Städtebauvorhaben, die teils UVP-pflichtig sind. Dass da etwas nicht ganz korrekt abläuft, ist uns das erste Mal aufgefallen, als es im Jahr 2016 um das riesige Stadtentwicklungsgebiet am Nordbahnhof ging. Da haben wir wirklich viel Recherche gebraucht, um diese Strukturen und diese Liegenschaftsverkäufe zu durchblicken, um schlussendlich festzustellen, dass eine UVP dort verhindert werden sollte und nicht einmal ein Feststellungsbescheid ergangen ist.
Vielleicht zur Erklärung, ein Feststellungsbescheid ist jener, der danach eben darlegt, ob eine UVP notwendig ist oder nicht. Es ist in der Kompetenz des Landes Wien, einen Feststellungsbescheid zu erlassen beziehungsweise auch ein Prüfverfahren, das zu einem Feststellungsbescheid führt, in Auftrag zu geben und einzuleiten.
Wir haben damals darauf hingewiesen. Wir haben gesagt, wir brauchen zumindest ein Feststellungsverfahren, um das herauszufinden. Das wurde von Rot-Grün abgelehnt.
Ein paar Jahre später, viele waren es nicht, hatten wir den Fall mehrerer Stadtentwicklungsgebiete - Sie wissen alle, es wird groß gebaut in dieser Stadt, Berresgasse, Siemensäcker, Coca-Cola-Gründe - und alle Feststellungsbescheide des Landes Wien waren negativ. Das heißt, das Land Wien war der Meinung, wir brauchen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen. Das Land Wien hat das damit begründet, dass eine UVP nur dann durchzuführen ist, wenn das Entwicklungsvorhaben eine Versorgungseinrichtung mit Magnetwirkung und eine Erschließungsstraße beinhaltet, und hat auch gemeint, dass es vollkommen in Ordnung ist, ein zusammenhängendes Stadtentwicklungsgebiet in verschiedenste Teilprojekte zu zerlegen und somit dieser UVP-Pflicht auszuweichen. Die Begründung der Stadt Wien ist nicht ganz falsch, weil das UVP-Gesetz genau dieses Vorgehen toleriert.
Wir meinen aber, das sollte nicht so sein. (Beifall bei den NEOS.)
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