Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 77 von 84
Wille der Richterinnen und Richter da sein, dass sie Talare tragen wollen. Manche wollen nämlich aus gewissen - ich weiß nicht, welchen - Gründen keine Talare tragen. Ich kann mich noch erinnern, dass man 1968 gesagt hat, dass unter den Talaren der Muff von 1.000 Jahren ist. Das war damals zwar primär auf die Hochschulsituation bezogen, und ich weiß nicht, ob das jetzt das Motiv einiger Personen ist. Jedenfalls hat mir aber der Magistratsdirektor versichert, dass es, wenn es gewünscht wird, kein Problem ist, dass selbstverständlich - darüber müssten wir auch gar nicht reden - die Talare zur Verfügung gestellt werden und natürlich nichts dafür bezahlt werden muss. - Hiermit sei auch das klargestellt.
Nun noch zum Kollegen Aigner, weil er jetzt schon zum vierten oder fünften Mal sagt, dass der ursprüngliche Entwurf 2013 - oder wann das war - beschlossen wurde. - Das stimmt so nicht! Der ursprüngliche Entwurf wurde in zirka 20 Stellen wesentlich gegenüber dem ursprünglichen Beamtenentwurf geändert, und zwar durchaus auch unter Einbeziehung der Vorschläge der Opposition, aber auch von uns selbst, und ist dann beschlossen worden.
Dazu, dass das mit den Rechtspflegern dann aufgehoben wurde: (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nicht nur das!) Wenn der Verfassungsgerichtshof etwas sagt, dann ist das immer richtig, aber trotzdem kann man das bedauern, denn es ist natürlich jetzt auch ein Problem, dass ursprünglich in unserem Gesetz die Rechtspfleger sehr viele Rechte bekommen haben und die Richter sehr stark entlasten können hätten, sie durch den Spruch des Verfassungsgerichtshofes aber jetzt viel weniger tun dürfen und dadurch die Richter weniger entlasten, als es geplant war. Dadurch bedingt ist natürlich auch ein bisschen die jetzt gewissermaßen angespannte Personalsituation, die man aber perspektivisch sicherlich lösen wird.
Damit möchte ich auch schon ein wenig auf den Bericht des Verwaltungsgerichtes Wien eingehen. Dieser liegt vor, und ich meine, man soll immer beide Seiten hören: Die Wünsche nach mehr Personal sind durchaus verständlich. Man muss aber auch dazusagen, dass natürlich wir und die Stadt Wien immer nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und nach den gegebenen budgetären Rahmenbedingungen handeln müssen. Und im Hinblick darauf muss beachtet werden, dass 2014 die Gesamtausgaben für das Landesverwaltungsgericht etwa 18,206 Millionen EUR und 2017 etwa 19,593 Millionen betragen haben. Das heißt, dass die Ausgaben innerhalb von 3 Jahren immerhin um 1,390 Millionen EUR gestiegen ist, und auch die Personalkosten sind um 1,155 Millionen EUR gestiegen. Man sieht also, wenn man sich das in Prozent ausrechnet: Es wurde mehr beziehungsweise sogar relativ viel mehr dazugegeben. Auch das soll einmal gesagt werden!
Zum Dienstpostenplan des Verwaltungsgerichts ist festzustellen, dass 85 richterliche Planstellen inklusive Präsident und Vizepräsidentin vorgesehen sind. Dazu möchte ich festhalten, dass die im Tätigkeitsbericht erwähnten Ausfälle auf Grund von Krankheiten oder Elternkarenzen natürlich in allen Dienststellen zu verzeichnen sind und grundsätzlich keine zusätzlichen Reserveressourcen zur Folge haben können. Das müsste dann nämlich überall geschehen, weil überall leider Leute krank werden beziehungsweise erfreulicherweise in Elternkarenz gehen. Dass man aber deshalb überall von Haus aus die Dienstposten dementsprechend hinaufschraubt, wäre budgetär relativ schwierig!
Das mit den Rechtspflegern habe ich schon erwähnt. Außerdem möchte ich noch sagen, dass der Dienstpostenplan insgesamt beim Verwaltungspersonal derzeit 70 Dienstposten für Kanzleibedienstete vorsieht und man die im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes erwähnte Reduzierung von der Geschäftsabteilung zugeteilten Kanzleibediensteten von 56 auf 53 irgendwie nicht nachvollziehen kann. Es wurden jedenfalls keine Streichungen vorgenommen. Das muss auch einmal gesagt werden.
Man will jetzt überhaupt dazu übergehen, dass man von den Rechtspflegern, die eben nicht so viel tun können, auf Verwaltungspraktikanten übergeht, dass also juristisch kundige Personen helfend hier einspringen können. Ich glaube, das wird insgesamt sicherlich auch zu einer Verbesserung beitragen. Ich glaube, insofern ist das Landesverwaltungsgericht wirklich zu unterstützen, dass wir mehr Stellen für Verwaltungspraktikanten und -praktikantinnen in Zukunft beschließen, aber das eben auch im Rahmen der budgetären Möglichkeiten.
Insgesamt ist zu sagen: Wenn laut Tätigkeitsbericht pro Richter und Richterin zirka 196 Rechtssachen einer Erledigung zugeführt wurden, wie es da steht, dann entspricht das ziemlich genau dem Wert von 200 Akten pro Jahr, von dem das Amt der Landesregierung bei der ursprünglichen Personalbemessung ausgegangen ist. Somit ist die Schaffung von 14 zusätzlichen Richterplanstellen wahrscheinlich etwas, was zumindest nach objektiven Kriterien schwer möglich beziehungsweise nicht möglich sein wird. Und auch diese Gewichtung nach Wertungspunkten, wie sie hier vorgenommen wurde, ist sozusagen nicht für jedermann leicht nachvollziehbar.
Insofern möchte ich zusammenfassen: Die Personalsituation ist sicherlich nicht so, wie sich das der Herr Präsident oder die Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht vorstellen. Sie bewegt sich aber im Rahmen dessen, dass man die Aufgaben, die gestellt sind, erfüllen kann.
Mit dem heutigen Gesetz haben wir weitere Verbesserungen geschaffen. Ich hoffe, dass es dadurch in Zukunft zu einer strukturellen Verbesserung der Personalsituation am Landesverwaltungsgericht kommen wird und dass dadurch die Arbeit noch besser erledigt werden kann, als sie bisher schon erledigt worden ist, nämlich auch bis jetzt gut.
Ich möchte mich nach wie vor zur Verwaltungsgerichtsbarkeit bekennen. Wir haben diese ganz bewusst geschaffen. Wenn wir das nicht gewollt hätten, dann hätten wir es ja nicht eingeführt! Das muss man auch dazusagen. Bgm Häupl, der seinerzeit sehr oft öffentlich Stellung genommen hat, hat das immer als große Reform und einmal sogar als die größte Verwaltungsreform
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