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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 84

 

fung geholfen wird und das hin bis zu einer finanziellen Entschädigung, wenn sie gerechtfertigt ist.

 

Ich darf mich hier an dieser Stelle für die ausgezeichnete Arbeit der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft bedanken. Entschuldigung, dass ich jetzt ein bisschen durcheinander gekommen bin, aber ich würde diesen Dank auf diesem Weg auch gerne an die Heimkommission weitergeben und an alle MitarbeiterInnen dieser Institutionen dafür, dass sie stellvertretend für die Betroffenen immer ein offenes Ohr finden. Ich bitte Frau Dr. Pilz und in diesem Sinn auch Frau Oberin Alma, diesen Dank an alle ihre KollegInnen weiterzugeben. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Frühmesser.

 

13.33.33

Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Meine Damen und Herren!

 

Die Kinder- und Jugendgesundheit findet in Wien einfach keinen Stellenwert, sie hat keinen Stellenwert. Warum? Das sehen wir anhand der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Unterversorgung, die ja schon jahrelang von diversen Experten aufgezeigt wird. Hier möchte ich nur einen nennen, eben den damaligen Präsidenten der Kinderliga für Kinder- und Jugendgesundheit, den Herrn Dr. Vavrik. Er hat das immer wieder moniert, auch die Volksanwaltschaft, auch die Patientenanwaltschaft, aber die Unterversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und die langen Wartezeiten haben sich einfach nicht verbessert. Außerdem steht die derzeitige Situation in Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung. Hier werden die Rechte von den Kindern und Jugendlichen einfach missachtet. Warum? Die aktuelle Rechtsprechung sagt, Minderjährige haben das Recht, getrennt von erwachsenen Menschen mit psychischer Erkrankung auf einer Spezialabteilung für Kinder und Jugendliche behandelt zu werden. Die sind begründet auf aktuellen Urteilen der UNO-Kinderrechtskonvention und den Vorrang des Kindeswohls, das auch in unserer Verfassung festgehalten ist. Auch der Oberste Gerichtshof hat sich dazu klar geäußert. Er stellte fest, dass eine Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie nicht mit Personal- und Ressourcenmangel gerechtfertigt werden kann.

 

Die jetzige Situation haben wir ja schon seit Jahren. Wir haben gestern in der Anfragebeantwortung in der Fragestunde schon einige Punkte von Verbesserungen gehört. Auf das werde ich später noch eingehen. Die Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, wie schaut die jetzt aus? 134 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wurden auf der Erwachsenenpsychiatrie aufgenommen, weil ungenügend Betten zur Verfügung gestanden sind. Laut dem Österreichischen Strukturplan, er wird Ihnen sicherlich allen bekannt sein, ist ein Bedarf von 128 bis 208 Betten veranschlagt. Da war immer das Argument, im KH Nord wird eine ganze Station gewidmet. Aber das KH Nord sollte auch schon seit, ich glaube, ungefähr acht Jahren fertig sein. Also hier versteh‘ ich auch nicht, warum nicht Sofortmaßnahmen, auf die ich eben später eingehe, nicht schon früher gesetzt wurden. Die Realität schaut so aus: Wir haben nur 56 stationäre und 20 tagesklinische Betten zur Verfügung. Eben jetzt auf die Fragestunde von gestern eingehend hat der Herr Landesrat gesagt, er hat den KAV-Vorstand gebeten, hier eben angesichts auch der vorhandenen Ausbaupläne zu evaluieren und zu prüfen, ob hier sofortige Maßnahmen zu treffen sind oder ob man welche treffen kann. Und es hat sich herausgestellt, dass man 15 Betten umwidmen kann und es auch einen Aufnahmestopp in der Erwachsenenpsychiatrie ab Juli geben wird. Das ist natürlich auch wünschenswert und darüber freuen wir uns. Das ist ein kleiner Ansatz. Aber hier stellen sich unsererseits auch weitere Fragen: Warum eben wurde das nicht früher gemacht? Das ist ja nicht ein Problem, das erst seit gestern bekannt ist. Wie gesagt, es haben Experten darauf hingewiesen, die Oppositionsparteien, die Patientenanwaltschaft, die Volksanwaltschaft. Weiterhin würde mich auch interessieren, wie es ist, wenn die 15 umgewidmeten Betten ausgelastet sind und ein Aufnahmestopp in der Erwachsenenpsychiatrie vorhanden ist, was mit den Patientinnen und Patienten dann passiert? (Beifall bei der FPÖ.)

 

Auch in der Anfragebeantwortung ist klargestellt worden, dass im Krankenhaus Nord diese neue Station schon fertiggestellt ist. Wir werden nächste Woche im Zuge der Untersuchungskommission das Krankenhaus Nord besichtigen. Es würde mich freuen, wenn uns diese baulich fertiggestellte Station gezeigt wird, und ich bin schon gespannt, wie fertiggestellt sie ist. Ich hoffe, es entspricht den Behauptungen.

 

Warum ist dieses Thema so extrem wichtig? Nicht nur geht es hier um die schwächste Gesellschaft, um die ganz Kleinen, um die Kinder und Jugendlichen, sondern ich möchte auch wirklich auf die Situation, in der sie sich befinden, mehr eingehen. Es ist ja nicht nur eine Missachtung der aktuellen Rechtsprechung vorhanden, sondern eben ein großer Bedarf an Präventionsmaßnahmen. Das zeigt eine Studie, auf die ich später eingehen werde. Da muss man sich schon viel früher damit befassen, warum Kinder eben aggressiv werden, warum sie Angststörungen haben, Essstörungen, und so weiter. Und eben die Unterbringung in der Erwachsenenpsychiatrie, da werden die Kinder und Jugendlichen teilweise lediglich aufbewahrt und rein medikamentös behandelt. Das ist natürlich für die Kinder und Jugendlichen eine massive Belastung, auch für die Angehörigen. Die leiden darunter, die fühlen sich machtlos und sind natürlich in einer unerträglichen Situation verzweifelt. Vor allem sehen die Kinder und Jugendlichen hier, wenn sie quasi in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht sind, wie sie einmal enden werden, was auf sie zukommen könnte. Das ist natürlich extrem belastend und hier stirbt, glaube ich, langsam die Hoffnung auf Besserung beziehungsweise auf Genesung.

 

Weiters gibt es eben keine altersadäquate Betreuung, logisch kein pädagogisches Angebot und natürlich kein Zusammensein mit Gleichaltrigen. Weiters sind auch die Sicherheitsbestimmungen ein ganz wichtiger Punkt, eben auch im Fall des 13-jährigen Mädchens. Da werden wir sehen, was da rauskommen wird. Es gibt hier

 

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