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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 84

 

freiwillig alle raus, denn ich habe da eine Abbruchanzeige. Da ist auch der Stempel von der MA 19 drauf, dass das ohnehin nicht schützenswert ist, und der Stempel von der MA 37 ist auch drauf, die bestätigt, dass wir es abgegeben haben, und solcher Art die Mieter hinausekelt, weil es keine Bestimmung gibt, die einer Bauanzeige irgendeine zeitliche Befristung hinterlegt. Das Ganze kann er unbefristet machen, er kann es in die Schublade legen und in vier Jahren rausholen und sagen: Vor vier Jahren habe ich die Anzeige gemacht.

 

Das heißt, wenn die Bestimmung so beschlossen wird, wie wir sie heute hier haben, dann kann sie in besonders krassen Fällen, nämlich überall dort, wenn es nicht um das besonders schützenswerte Interesse geht, wo einfach ein Althaus steht - aber auch diese Mieter sind zu schützen -, dazu führen, dass ihr Gesetzestext dazu verwendet wird, um Mieter aus dem Gebäude hinauszuekeln. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist hochgradig unsozial und kann wohl nicht ernsthaft der Intention des Gesetzestextes entsprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir schlagen daher folgende Änderung vor, nämlich dass wir in diesen § 62a als letzten Satz, dort, wo es um den Abbruch geht, noch einen Satz hinzunehmen, der de facto vom § 124 der Bauordnung abgeschrieben ist. Dort gibt es in einem ähnlichen Zusammenhang eine Befristungsbestimmung, und die würde dann lauten: „Wird mit dem Abbruch nicht innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Anzeige begonnen, gilt diese als nicht erstattet.“ Über die Monate kann man sprechen, aber die Idee ist einfach die, zu sagen, ab einer bestimmten Frist, wenn der nicht abreißt, obwohl er es angezeigt hat, verfällt diese Anzeige wieder, und es muss wieder von vorne losgehen, damit nicht diese Bauanzeige zukünftig plötzlich dazu verwendet wird, um Mieter erst recht hinauszuekeln und damit das Gegenteil von dem zu tun, was Sie vorgeben zu wollen.

 

Aus demselben Grund haben wir auch eine Bestimmung in den Abänderungsantrag hineingenommen, womit wir verhindern wollen, was zum Beispiel dieser Tage im 4. Bezirk passiert ist, auch das verhindern Sie nämlich nicht mit dem Gesetz, dass nämlich Gebäude teilabgerissen werden, wo noch Leute drinnen wohnen. Auch das kommt vor, es kommt in der Praxis auch jetzt schon vor, und das wird nach dem Gesetzestext auch in Zukunft möglich sein, dass es Teilabbrüche in Gebäuden gibt, wo noch Leute wohnen, was in der Praxis ebenso wie das Beispiel, das ich vorher geschildert habe, oft dazu führt - auch jetzt schon, dort, wo es bis jetzt nicht geschützt war -, dass man damit die Leute rausekelt. Natürlich kommen sie ins Haus hinein, so weit muss das technisch schon geschützt werden, es ist ja nur ein Teilabbruch. Nur wenn du in einem Haus wohnst, wo du auf der einen Seite in ein riesiges Loch schaust, vergeht dir irgendwann auch die Lust darauf, völlig klar. Auch diese Methode wird in der Praxis oft dazu verwendet, um Leute hinauszuekeln. Das soll auch geschlossen werden.

 

Ich meine, wenn man sich das durchgedacht hätte, dann wäre hier ein wirklich großer Wurf möglich gewesen. Ich hoffe, dass man diese Punkte, die derzeit schon ein Mangel sind, dann zumindest im September entsprechend repariert. Es zeigt sich für mich aber auch an diesem Beispiel, dass das halt ein Schnellschuss ist, wo man sich eben nicht im Ganzen überlegt hat, welche Möglichkeiten es gibt, sondern halt nur geschwind, geschwind auf irgendetwas reagiert hat, was man selber, bei allem Respekt, angerichtet hat.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf daher den entsprechenden Abänderungsantrag, so wie ich das hier vorgetragen habe, nunmehr einbringen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, noch auf einige zusätzliche Punkte dieser großen Bauordnungs-Novelle einzugehen. Sie weisen ja hier in Ihrem Initiativantrag darauf hin, dass er deswegen notwendig ist, weil er eben einer großen Bauordnungs-Novelle zuvorkommen soll. Wir haben vor ungefähr einem Jahr das erste Mal gehört, der damalige Stadtrat Ludwig hat das angekündigt, es werde eine große Novelle kommen. Es sollen dazu die Oppositionsparteien ab etwa Herbst des vergangenen Jahres miteingeladen werden, dazu Beiträge einzumelden. Wir wollten darüber diskutieren. Nun, heute ist der 28. Juni, es ist fast ein Jahr vergangen, bis heute hat es keine Verhandlungen, jedenfalls nicht mit den Oppositionsparteien, zu dieser sogenannten großen Bauordnungs-Novelle gegeben. Ja, wir wurden gnädigerweise, die Vertreter von Volkspartei, Freiheitlichen und NEOS, vor ungefähr drei Monaten in das Stadtratbüro eingeladen, um unsere Ideen einzubringen. Das war aber eine Einbahnstraße, diese Ideen wurden nicht diskutiert, sondern wir haben sie halt einmal eingemeldet, wissen aber nach wie vor nicht, was sozusagen da von der Regierungsseite kommt, außer dem, was in der OTS-Aussendung vom März drinnensteht. Bei diesem großzügigen Treffen im Stadtratsbüro hat der Stadtrat immer nur auf die nochmalige Frage, was an Änderung kommt, verwiesen: Na, das steht eh alles in der Presseaussendung. Wir kennen also bis heute noch immer nicht den entsprechenden Text.

 

Wir haben also Einbahnstraßen-Ideen abgegeben, und das Spannende war - Kollege Ulm hat mir dasselbe Erlebnis beim Gespräch mit der Volkspartei geschildert, Kollege Gara hat mir das Gleiche bei dem Gespräch mit den NEOS geschildert, und uns erging es auch so -, völlig egal, welche Vorschläge wir zwei Stunden lang eingebracht haben, schien es so, als wollte man uns dauernd erklären, warum das alles nicht geht.

 

Wir nehmen daher einige dieser Forderungen, die wir damals schon abgegeben haben, und machen sie nun in Form von Beschlussanträgen öffentlich, damit es nicht nachher heißt, wir hätten uns hier diesbezüglich nicht geäußert.

 

Da wäre zunächst einmal ein Passus, den ich damals schon angemeldet habe. Es geht um Frage von echter Deregulierung, nämlich ein Beschlussantrag zur Streichung unnötiger Rechtsvorschriften. Das wird jetzt ein bisschen technokratisch, Sie mögen mir das verzeihen. (Der Redner hält ein Exemplar der Wiener Bauordnung in die Höhe.) Das hier, Sie kennen das schon, ist die Wiener Bauordnung samt Nebengesetzen in ihrer aktuel

 

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